Alle Kantone im Vergleich
| Kanton | Heisst dort | Kategorien | Ohne Patent? |
|---|---|---|---|
| Zürich | Fischereipatent oder Fischereikarte | 12 | teilweise |
| Bern | Angelfischerpatent | 12 | teilweise |
| Luzern | Fischereipatent oder Pachtkarte | 22 | teilweise |
| Uri | Fischerpatent | 16 | teilweise |
| Schwyz | Fischereipatent | 15 | teilweise |
| Obwalden | Fischereipatent | 23 | teilweise |
| Nidwalden | Patent oder Fischereikarte | 10 | teilweise |
| Glarus | Fischereipatent | 15 | teilweise |
| Zug | Fischereipatent | 17 | teilweise |
| Solothurn | Fischereipatent oder Fischereikarte | 10 | nein |
| Basel-Stadt | Fischereikarte | 7 | nein |
| Basel-Landschaft | Fischereikarte | 3 | nein |
| Schaffhausen | Angelpatent oder Fischereikarte | 11 | nein |
| Appenzell Ausserrhoden | Pächter-, Jahres- oder Tageskarte | 4 | nein |
| Appenzell Innerrhoden | Fischereipatent | 6 | teilweise |
| St. Gallen | Angelfischereipatent | 30 | teilweise |
| Graubünden | Fischereipatent | 22 | nein |
| Aargau | Fischereikarte | 8 | teilweise |
| Thurgau | Patent oder Fischerkarte | 19 | teilweise |
| Freiburg | Fischereipatent; Murtensee mit eigenem Konkordatspatent | 13 | teilweise |
| Waadt | Fischereipatent (Fluss); je eigenes Patent für Léman, Neuenburger- und Murtensee | 8 | teilweise |
| Wallis | Fischereipatent; eigenes Kanal- und Léman-Patent | 9 | teilweise |
| Neuenburg | Fischereipatent (Fluss); Neuenburgersee mit eigenem Patent | 8 | teilweise |
| Genf | Fischereipatent (Fluss und Genfersee) | 3 | teilweise |
| Jura | Fischereipatent | 12 | teilweise |
| Tessin | Fischereipatent | 20 | teilweise |
„Ohne Patent" meint das Freiangelrecht — wo es besteht, ist es fast immer an enge Bedingungen geknüpft (bestimmte Seen, vom Ufer, eine Rute). Details auf der Kantonsseite. Ohne Gewähr.
Was der Bund vorgibt
Der Bund regelt beim Patent selbst wenig — aber eine Bedingung gilt schweizweit: Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen, dass er oder sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Das steht in Art. 5a VBGF und ist die Rechtsgrundlage des SaNa. Alles Weitere — Kategorien, Preise, Gültigkeit, Bezugsweg, Altersgrenzen — entscheidet der Kanton.
Häufige Fragen
Brauche ich in der ganzen Schweiz ein Patent?
Fast überall. Das Fischereiregal liegt bei den Kantonen, und jeder Kanton gibt seine eigene Berechtigung aus — die Namen unterscheiden sich. In 20 von 26 Deutschschweizer Kantonen gibt es zusätzlich ein Freiangelrecht, meist nur an bestimmten Seen, vom Ufer und mit einer einzigen Rute.
Gilt mein Patent auch im Nachbarkanton?
Grundsätzlich nein. Patente sind kantonal. Ausnahmen gibt es bei Konkordatsgewässern: Für den Vierwaldstättersee, den Zugersee und den Zürichsee/Obersee bestehen interkantonale Vereinbarungen, die den Geltungsbereich über die Kantonsgrenze hinaus regeln. Was im Einzelfall gilt, steht auf der jeweiligen Kantonsseite.
Was ist der Unterschied zwischen Patent- und Pachtkantonen?
In Patentkantonen kaufst du die Berechtigung direkt beim Kanton. In Pachtkantonen — etwa Aargau, Basel-Landschaft oder Appenzell Ausserrhoden — sind die Gewässer an Pächter und Vereine vergeben; die Karte gibt der Pächter aus, und der Kanton publiziert oft gar keinen Preis. Wir schreiben in diesen Fällen ausdrücklich, dass keine amtliche Zahl vorliegt.
Brauche ich für ein Patent den SaNa?
Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen, dass er oder sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Das steht in Art. 5a VBGF. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich: Viele verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer, sodass Tages- und Wochenpatente ohne Nachweis erhältlich sind.
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Welche Arten wann geschont sind, steht unter Schonzeiten. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für ein konkretes Datum.