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Angler am ruhigen Flussufer im Morgennebel

Patent · Deutschschweiz

Fischereipatent in der Schweiz

Das Fischereiregal liegt bei den Kantonen — deshalb gibt es kein Schweizer Patent, sondern 26 verschiedene. Diese Übersicht zeigt, wie die Berechtigung im jeweiligen Kanton heisst, wie viele Kategorien es gibt und ob ohne Patent gefischt werden darf.

Alle Kantone im Vergleich

Kanton Heisst dort Kategorien Ohne Patent?
Zürich Fischereipatent oder Fischereikarte 12 teilweise
Bern Angelfischerpatent 12 teilweise
Luzern Fischereipatent oder Pachtkarte 22 teilweise
Uri Fischerpatent 16 teilweise
Schwyz Fischereipatent 15 teilweise
Obwalden Fischereipatent 23 teilweise
Nidwalden Patent oder Fischereikarte 10 teilweise
Glarus Fischereipatent 15 teilweise
Zug Fischereipatent 17 teilweise
Solothurn Fischereipatent oder Fischereikarte 10 nein
Basel-Stadt Fischereikarte 7 nein
Basel-Landschaft Fischereikarte 3 nein
Schaffhausen Angelpatent oder Fischereikarte 11 nein
Appenzell Ausserrhoden Pächter-, Jahres- oder Tageskarte 4 nein
Appenzell Innerrhoden Fischereipatent 6 teilweise
St. Gallen Angelfischereipatent 30 teilweise
Graubünden Fischereipatent 22 nein
Aargau Fischereikarte 8 teilweise
Thurgau Patent oder Fischerkarte 19 teilweise
Freiburg Fischereipatent; Murtensee mit eigenem Konkordatspatent 13 teilweise
Waadt Fischereipatent (Fluss); je eigenes Patent für Léman, Neuenburger- und Murtensee 8 teilweise
Wallis Fischereipatent; eigenes Kanal- und Léman-Patent 9 teilweise
Neuenburg Fischereipatent (Fluss); Neuenburgersee mit eigenem Patent 8 teilweise
Genf Fischereipatent (Fluss und Genfersee) 3 teilweise
Jura Fischereipatent 12 teilweise
Tessin Fischereipatent 20 teilweise

„Ohne Patent" meint das Freiangelrecht — wo es besteht, ist es fast immer an enge Bedingungen geknüpft (bestimmte Seen, vom Ufer, eine Rute). Details auf der Kantonsseite. Ohne Gewähr.

Was der Bund vorgibt

Der Bund regelt beim Patent selbst wenig — aber eine Bedingung gilt schweizweit: Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen, dass er oder sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Das steht in Art. 5a VBGF und ist die Rechtsgrundlage des SaNa. Alles Weitere — Kategorien, Preise, Gültigkeit, Bezugsweg, Altersgrenzen — entscheidet der Kanton.

Häufige Fragen

Brauche ich in der ganzen Schweiz ein Patent?

Fast überall. Das Fischereiregal liegt bei den Kantonen, und jeder Kanton gibt seine eigene Berechtigung aus — die Namen unterscheiden sich. In 20 von 26 Deutschschweizer Kantonen gibt es zusätzlich ein Freiangelrecht, meist nur an bestimmten Seen, vom Ufer und mit einer einzigen Rute.

Gilt mein Patent auch im Nachbarkanton?

Grundsätzlich nein. Patente sind kantonal. Ausnahmen gibt es bei Konkordatsgewässern: Für den Vierwaldstättersee, den Zugersee und den Zürichsee/Obersee bestehen interkantonale Vereinbarungen, die den Geltungsbereich über die Kantonsgrenze hinaus regeln. Was im Einzelfall gilt, steht auf der jeweiligen Kantonsseite.

Was ist der Unterschied zwischen Patent- und Pachtkantonen?

In Patentkantonen kaufst du die Berechtigung direkt beim Kanton. In Pachtkantonen — etwa Aargau, Basel-Landschaft oder Appenzell Ausserrhoden — sind die Gewässer an Pächter und Vereine vergeben; die Karte gibt der Pächter aus, und der Kanton publiziert oft gar keinen Preis. Wir schreiben in diesen Fällen ausdrücklich, dass keine amtliche Zahl vorliegt.

Brauche ich für ein Patent den SaNa?

Wer eine Berechtigung zum Fang von Fischen oder Krebsen erwerben will, muss nachweisen, dass er oder sie ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse und die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei hat. Das steht in Art. 5a VBGF. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich: Viele verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer, sodass Tages- und Wochenpatente ohne Nachweis erhältlich sind.

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Welche Arten wann geschont sind, steht unter Schonzeiten. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für ein konkretes Datum.