Werkzeug · Deutschschweiz
Darf ich fischen?
Kanton, Fischart und Datum wählen — und du siehst, ob eine Schonzeit greift, welches Fangmass gilt und aus welchem Erlass die Regel stammt. Alles rechnet in deinem Browser, es wird nichts übertragen.
Was der Checker prüft
Er wertet drei Ebenen aus, in dieser Reihenfolge. Erstens das Fangverbot des Bundes: Arten, die Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 0, 1 oder 2 führt und für die der Kanton weder Schonzeit noch Fangmass festgelegt hat, dürfen nach Art. 2a Abs. 1 VBGF überhaupt nicht gefangen werden. Zweitens die kantonale Schonzeit samt Zeiträumen über den Jahreswechsel. Drittens das Fangmass und allfällige abweichende Werte für einzelne Gewässer.
Häufige Fragen
Wie funktioniert der Checker?
Du wählst Kanton, Fischart und Datum. Der Checker vergleicht das Datum mit der Schonzeit aus dem amtlichen Erlass, prüft zusätzlich, ob ein Fangverbot des Bundes nach Art. 2a VBGF greift, und nennt Fangmass und Fundstelle. Die Rechnung läuft vollständig in deinem Browser — es werden keine Eingaben übertragen.
Ersetzt das die Vorschriften meines Gewässers?
Nein. Der Checker gibt Bundes- und Kantonsrecht wieder — das ist die Untergrenze. Pächter, Vereine und die Fischereiaufsicht dürfen strengere Regeln festlegen. Verbindlich ist immer, was zu deinem Patent gehört.
Warum kommt manchmal „bitte prüfen" statt einer klaren Antwort?
Weil wir nicht raten. Diese Antwort erscheint, wenn in dem Kanton für einzelne Gewässer abweichende Werte gelten, wenn der Kanton die Art gar nicht führt, oder wenn sich die Regelung nicht eindeutig aus dem Erlass ergab. In allen drei Fällen ist eine pauschale Ja-Antwort gefährlicher als ein ehrlicher Hinweis.
Weiter
Die vollständigen Tabellen stehen unter Schonzeiten und Fangmasse. Welche Berechtigung du brauchst, klärt Fischereipatent.