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Schonzeiten

Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Nidwalden

Alle Arten, die das Fischereirecht des Kantons Nidwalden führt — mit Schonzeit, Fangmass und Fundstelle im amtlichen Erlass. Die Werte stehen über der Untergrenze des Bundes, die für die ganze Schweiz gilt.

Art Schonzeit Fangmass Fundstelle
Forellen +2 01.10.–25.12. 35 cm § 18 Abs. 1 Bst. a und § 19 Abs. 1 Bst. a AB VWS (NG 842.21)
Forellen +2 01.10.–25.12. 35 cm § 18 Abs. 1 Bst. a und § 19 Abs. 1 Bst. a AB VWS (NG 842.21)
Regenbogenforelle im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Bachsaibling +1 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Rötel (Seesaibling) 01.10.–25.12. 22 cm § 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21)
Balchen / Felchen +1 15.10.–25.12. 30 cm § 18 Abs. 1 Bst. d und § 19 Abs. 1 Bst. d AB VWS (NG 842.21)
Albeli 01.10.–25.12. 22 cm § 18 Abs. 1 Bst. c und § 19 Abs. 1 Bst. c AB VWS (NG 842.21)
Edelfisch (sommerlaichender Felchen) ganzjährig geschont 30 cm § 18 Abs. 1 Bst. e und § 19 Abs. 1 Bst. f AB VWS (NG 842.21)
Äsche +1 15.02.–30.04. 30 cm § 18 Abs. 1 Bst. f und § 19 Abs. 1 Bst. g AB VWS (NG 842.21)
Hecht +1 15.03.–30.04. 50 cm § 18 Abs. 1 Bst. g und § 19 Abs. 1 Bst. h AB VWS (NG 842.21), Fassung gemäss Beschluss vom 06.06.2011, in Kraft seit 01.01.2012
Egli (Barsch) im Kantonsrecht nicht geführt 15 cm § 19 Abs. 1 Bst. k AB VWS (NG 842.21)
Zander 15.04.–31.05. 40 cm § 18 Abs. 1 Bst. h und § 19 Abs. 1 Bst. i AB VWS (NG 842.21)
Trüsche im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Wels im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Aal im Kantonsrecht nicht geführt 50 cm § 19 Abs. 1 Bst. l AB VWS (NG 842.21)
Karpfen im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Schleie im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Alet im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Rotauge im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Brachsme im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Barbe im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Nase ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt § 18 Abs. 1 Bst. i AB VWS (NG 842.21)
Lachs im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Alle Krebsarten +1 ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt § 18 Abs. 1 Bst. k AB VWS (NG 842.21)

„+n" heisst: In n Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Werte — Konkordatsseen, Grenzstrecken, Bergseen. Details auf der jeweiligen Artseite. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Kanton Nidwalden

Wie gemessen wird

Erlasse, auf denen diese Seite fusst

Für den Kanton Nidwalden wurden 8 Erlasse im Volltext ausgewertet, dazu das Bundesrecht. Jeder Wert in der Tabelle trägt seine Fundstelle.

Rechtsgrundlage 1
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) (NG 842.1)
Fassung
vom 31.05.2023, in Kraft seit 01.01.2024; aktuelle Version in Kraft seit 01.07.2025 (Beschluss 19.02.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereiverordnung, kFV) (NG 842.11)
Fassung
vom 26.09.2023, in Kraft seit 01.01.2024 (Erstfassung, seither unverändert)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Regierungsratsbeschluss über die Abgrenzung der Patentkreise auf dem nidwaldnerischen Gebiet des Vierwaldstättersees (NG 842.111)
Fassung
vom 22.09.1969, in Kraft seit 01.11.1969
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (NG 842.2)
Fassung
vom 29.09.1978, in Kraft seit 12.12.1979
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (NG 842.21)
Fassung
vom 04.06.2008, in Kraft seit 01.01.2009; aktuelle Version in Kraft seit 01.09.2023 (Beschluss der Fischereikommission vom 26.06.2023)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Gerichtlicher Vergleich zwischen dem Kanton Luzern und dem Kanton Nidwalden über die Hoheits- und Fischereigrenzen im Vierwaldstättersee (NG 112.2)
Fassung
vom 20.03.1967, in Kraft seit 01.01.1968
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 7
Hinweise zur Fischerei im Vierwaldstättersee (Merkblatt des Amts für Justiz, Abteilung Jagd und Fischerei)
Fassung
Stand November 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 8
Merkblatt Fischereigebühren im Kanton Nidwalden
Fassung
Fischereigebühren ab 01.01.2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 9
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Ein Rechtsportal ist nur so viel wert wie seine ehrlichen Lücken. Diese Punkte liessen sich aus dem amtlichen Erlass nicht abschliessend klären — wir nennen sie, statt einen Wert zu raten:

Häufige Fragen

Wo stehen die Schonzeiten für den Kanton Nidwalden?

Massgeblich ist Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereiverordnung, kFV) (vom 26.09.2023, in Kraft seit 01.01.2024 (Erstfassung, seither unverändert)). Diese Seite gibt die Werte daraus wieder, jeweils mit Fundstelle. Verbindlich ist immer der amtliche Erlass in seiner geltenden Fassung.

Was gibt der Bund vor?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur Mindestdauern in Wochen — Forellen 16 Wochen in fliessenden Gewässern und 12 in stehenden, Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10. Beginn und Ende legen die Kantone fest. In Art. 2 VBGF stehen Fangmindestmasse, die die Kantone erhöhen, aber nicht unterschreiten dürfen.

Gelten die Werte im ganzen Kanton Nidwalden?

Nein. Für 7 Arten gibt es Gewässer mit eigenen Werten — typischerweise Konkordatsseen, Grenzstrecken und Bergseen. Die Abweichungen stehen auf der jeweiligen Artseite unter „Abweichende Regeln".

Brauche ich für den Kanton Nidwalden ein Patent?

Die Fangberechtigung heisst hier Patent oder Fischereikarte. Welche Arten es gibt, was sie kosten und wo du sie beziehst, steht auf unserer Patent-Seite für diesen Kanton.

Gewässer im Kanton Nidwalden

Ein See und ein Fluss im Kanton Nidwalden haben je eine eigene Gewässerseite — mit den Schonzeiten und Fangmassen aller Anliegerkantone nebeneinander und, wo der Bund misst, dem Beiss-Index. Bei einem davon führt Nidwalden eigene Werte, die der Grundregel oben vorgehen — unten gekennzeichnet.

Weiter

Fischereipatent im Kanton Nidwalden — welche Berechtigung du brauchst, was sie kostet und wo du sie beziehst. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für ein konkretes Datum. Zum SaNa-Sachkundenachweis.

Trag dir diese Schonzeiten in den Schonzeit-Kalender ein — als Abo für Nidwalden, das sich jährlich wiederholt. Welche Ausübungsregeln daneben gelten (Nachtfischen, Widerhaken, Köderfisch, Fangstatistik), steht unter Fischereiregeln im Vergleich.

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