Zum Inhalt springen

Patent

Fischereipatent im Kanton Genf

Welche Berechtigung du im Kanton Genf brauchst, was sie kostet, wo du sie beziehst — und ob der SaNa dafür verlangt wird. Alle Angaben aus dem amtlichen Erlass des Kantons Genf, mit Fundstelle.

Fischereipatent (Patent für die Flussfischerei und Patent für die Fischerei im Genfersee)

Patentarten und Preise

Patent Preis Gültigkeit Fundstelle
Permis annuel (pêche en rivière) CHF 80.– Kalenderjahr, gültig bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres art. 9 al. 1 let. a et art. 8 RPêche GE
Permis journalier (pêche en rivière) CHF 20.– der angegebene Tag art. 9 al. 1 let. b et art. 8 RPêche GE
Permis de 30 jours (pêche en rivière) noch zu klären 30 Tage art. 35 LPêche GE

Preisstand 2026 (Recherche läuft; die Beträge CHF 80.– / CHF 20.– stammen aus art. 9 RPêche). Tarife werden regelmässig angepasst — massgeblich ist die amtliche Gebührenordnung. Amtliche Preisliste. Ohne Gewähr.

Wo du das Patent beziehst

Die Tagespatente für die Fischerei im Genfersee und für die Flussfischerei werden von der kantonalen Fachstelle abgegeben (Direction générale de l'eau / service du lac, de la renaturation des cours d'eau et de la pêche), von Fischereifachgeschäften sowie von den vom Departement anerkannten Organisationen und Verbänden; sie können auch über das Internet bezogen werden (art. 7 al. 1 RPêche GE).

Amtliche Bezugsseite des Kantons Genf

Pflichten rund um das Patent

Bei Verlust können Zweitschriften von Patenten und Kontrollheften nur einmal pro Gültigkeitsdauer bezogen werden, gegen eine Gebühr von 40 Franken (art. 10 RPêche). Patentarten nach art. 35 LPêche: für die Flussfischerei — Jahrespatent, 30-Tage-Patent, Tagespatent; für die Fischerei im See — Patent erster Klasse (Berufsfischerei), zweiter Klasse (Schleppfischerei), dritter Klasse (pêche à la gambe). Die genauen Patentkategorien für den Genfersee und die exakten Tarife 2026 sind auf ge.ch/permis-peche noch zu bestätigen; die Fangmindestmasse und Schonzeiten des Genfersees dagegen sind im Règlement Léman (SR 0.923.211) festgelegt.

SaNa — brauchst du den Sachkundenachweis?

art. 7 al. 6 RPêche GE: Wer ein Fischereipatent mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen beantragt, muss über einen Sachkundenachweis des Ausbildungsnetzes der Schweizer Fischerinnen und Fischer (SaNa) oder über einen als gleichwertig anerkannten Ausweis verfügen. art. 7 al. 7 RPêche GE: Wer ein Patent von kurzer Dauer (weniger als 30 Tage) besitzt, und wer nach art. 32 und 33 LPêche ohne Patent fischt, ist vom Sachkundenachweis befreit.

Rechtsgrundlage im Bund ist Art. 5a VBGF: Wer eine Berechtigung zum Fang erwerben will, muss ausreichende Kenntnisse über Fische und über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweisen. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich — manche verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer. Mehr dazu im SaNa-Silo.

Freiangelrecht im Kanton Genf

Teilweise — nur unter bestimmten Bedingungen.

Genf kennt ein begrenztes Fischen ohne Patent. Nach art. 33 LPêche (Fischerei im See) dürfen alle Personen ohne Patent fischen, mit einer einzigen Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken. Nach art. 32 LPêche (Fischerei im Fluss) dürfen Minderjährige unter 14 Jahren ohne Patent fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken. art. 34 LPêche schliesst Personen von diesem freien Fischen aus, denen das Fischereipatent oder das Recht zu fischen entzogen wurde. Zusätzlich erlaubt art. 11 RPêche das Fischen ohne Patent in privaten Gewässern, die für Fische keine Verbindung zu öffentlichen Gewässern haben und in keiner Beziehung zu Grundwasservorkommen des öffentlichen Eigentums stehen. Wer ohne Patent fischt (art. 32 und 33 LPêche), ist vom Sachkundenachweis befreit (art. 7 al. 7 RPêche). Die genauen Bedingungen (art. 32 und 33 LPêche) sind in der Primärquelle noch zu bestätigen.

Fundstelle: art. 32, 33 et 34 LPêche GE; art. 11 RPêche GE

Ausführlich mit allen Bedingungen und dem Vergleich zu den Nachbarkantonen: Freiangelrecht im Kanton Genf.

Kinder und Jugendliche

art. 9 al. 2 let. a RPêche GE: 50 % Ermässigung auf den Jahrespatenten für Kinder, die am 31. Dezember des Jahres vor dem Gültigkeitsjahr das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. art. 32 LPêche GE: Minderjährige unter 14 Jahren dürfen ohne Patent in Flüssen fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken (Bedingungen noch zu bestätigen).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi sur la pêche (LPêche) du 20 octobre 1994 (rs/GE M 4 06)
Fassung
du 20 octobre 1994, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
Fassung
du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (RS 0.923.211)
Fassung
adopté par la Commission consultative le 19 décembre 2024, conclu par échange de notes des 9 septembre / 21 octobre 2025, en vigueur depuis le 1er janvier 2026 (état le 1er janvier 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Règlement d'exécution du concordat intercantonal sur la pêche dans le lac Léman (RCPL) du 20 décembre 2000 (rs/GE M 4 03.01)
Fassung
du 20 décembre 2000, en vigueur depuis le 1er janvier 2001 (concordat intercantonal GE/VD/VS; concerne surtout les engins de la pêche professionnelle, renvoie pour les statistiques au règlement d'application de l'accord franco-suisse)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Häufige Fragen

Was kostet das Fischereipatent im Kanton Genf?

Es gibt 3 Kategorien. Die Preise stehen in der Tabelle auf dieser Seite, Stand 2026. Massgeblich ist immer die amtliche Gebührenordnung des Kantons; Tarife ändern regelmässig.

Brauche ich den SaNa für den Kanton Genf?

art. 7 al. 6 RPêche GE: Wer ein Fischereipatent mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen beantragt, muss über einen Sachkundenachweis des Ausbildungsnetzes der Schweizer Fischerinnen und Fischer (SaNa) oder über einen als gleichwertig anerkannten Ausweis verfügen. art. 7 al. 7 RPêche GE: Wer ein Patent von kurzer Dauer (weniger als 30 Tage) besitzt, und wer nach art. 32 und 33 LPêche ohne Patent fischt, ist vom Sachkundenachweis befreit.

Darf ich im Kanton Genf ohne Patent fischen?

Genf kennt ein begrenztes Fischen ohne Patent. Nach art. 33 LPêche (Fischerei im See) dürfen alle Personen ohne Patent fischen, mit einer einzigen Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken. Nach art. 32 LPêche (Fischerei im Fluss) dürfen Minderjährige unter 14 Jahren ohne Patent fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken. art. 34 LPêche schliesst Personen von diesem freien Fischen aus, denen das Fischereipatent oder das Recht zu fischen entzogen wurde. Zusätzlich erlaubt art. 11 RPêche das Fischen ohne Patent in privaten Gewässern, die für Fische keine Verbindung zu öffentlichen Gewässern haben und in keiner Beziehung zu Grundwasservorkommen des öffentlichen Eigentums stehen. Wer ohne Patent fischt (art. 32 und 33 LPêche), ist vom Sachkundenachweis befreit (art. 7 al. 7 RPêche). Die genauen Bedingungen (art. 32 und 33 LPêche) sind in der Primärquelle noch zu bestätigen.

Ab welchem Alter darf man fischen?

art. 9 al. 2 let. a RPêche GE: 50 % Ermässigung auf den Jahrespatenten für Kinder, die am 31. Dezember des Jahres vor dem Gültigkeitsjahr das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. art. 32 LPêche GE: Minderjährige unter 14 Jahren dürfen ohne Patent in Flüssen fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken (Bedingungen noch zu bestätigen).

Weiter

Welche Arten im Kanton Genf wann geschont sind, steht unter Schonzeiten und Fangmasse Genf.

Patent in anderen Kantonen