Patent
Fischereipatent im Kanton Genf
Welche Berechtigung du im Kanton Genf brauchst, was sie kostet, wo du sie beziehst — und ob der SaNa dafür verlangt wird. Alle Angaben aus dem amtlichen Erlass des Kantons Genf, mit Fundstelle.
Fischereipatent (Patent für die Flussfischerei und Patent für die Fischerei im Genfersee)
Patentarten und Preise
| Patent | Preis | Gültigkeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Permis annuel (pêche en rivière) | CHF 80.– | Kalenderjahr, gültig bis zum 31. Dezember des Ausstellungsjahres | art. 9 al. 1 let. a et art. 8 RPêche GE |
| Permis journalier (pêche en rivière) | CHF 20.– | der angegebene Tag | art. 9 al. 1 let. b et art. 8 RPêche GE |
| Permis de 30 jours (pêche en rivière) | noch zu klären | 30 Tage | art. 35 LPêche GE |
Preisstand 2026 (Recherche läuft; die Beträge CHF 80.– / CHF 20.– stammen aus art. 9 RPêche). Tarife werden regelmässig angepasst — massgeblich ist die amtliche Gebührenordnung. Amtliche Preisliste. Ohne Gewähr.
Wo du das Patent beziehst
Die Tagespatente für die Fischerei im Genfersee und für die Flussfischerei werden von der kantonalen Fachstelle abgegeben (Direction générale de l'eau / service du lac, de la renaturation des cours d'eau et de la pêche), von Fischereifachgeschäften sowie von den vom Departement anerkannten Organisationen und Verbänden; sie können auch über das Internet bezogen werden (art. 7 al. 1 RPêche GE).
Amtliche Bezugsseite des Kantons Genf
Pflichten rund um das Patent
Bei Verlust können Zweitschriften von Patenten und Kontrollheften nur einmal pro Gültigkeitsdauer bezogen werden, gegen eine Gebühr von 40 Franken (art. 10 RPêche). Patentarten nach art. 35 LPêche: für die Flussfischerei — Jahrespatent, 30-Tage-Patent, Tagespatent; für die Fischerei im See — Patent erster Klasse (Berufsfischerei), zweiter Klasse (Schleppfischerei), dritter Klasse (pêche à la gambe). Die genauen Patentkategorien für den Genfersee und die exakten Tarife 2026 sind auf ge.ch/permis-peche noch zu bestätigen; die Fangmindestmasse und Schonzeiten des Genfersees dagegen sind im Règlement Léman (SR 0.923.211) festgelegt.
SaNa — brauchst du den Sachkundenachweis?
art. 7 al. 6 RPêche GE: Wer ein Fischereipatent mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen beantragt, muss über einen Sachkundenachweis des Ausbildungsnetzes der Schweizer Fischerinnen und Fischer (SaNa) oder über einen als gleichwertig anerkannten Ausweis verfügen. art. 7 al. 7 RPêche GE: Wer ein Patent von kurzer Dauer (weniger als 30 Tage) besitzt, und wer nach art. 32 und 33 LPêche ohne Patent fischt, ist vom Sachkundenachweis befreit.
Rechtsgrundlage im Bund ist Art. 5a VBGF: Wer eine Berechtigung zum Fang erwerben will, muss ausreichende Kenntnisse über Fische und über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweisen. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich — manche verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer. Mehr dazu im SaNa-Silo.
Freiangelrecht im Kanton Genf
Teilweise — nur unter bestimmten Bedingungen.
Genf kennt ein begrenztes Fischen ohne Patent. Nach art. 33 LPêche (Fischerei im See) dürfen alle Personen ohne Patent fischen, mit einer einzigen Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken. Nach art. 32 LPêche (Fischerei im Fluss) dürfen Minderjährige unter 14 Jahren ohne Patent fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken. art. 34 LPêche schliesst Personen von diesem freien Fischen aus, denen das Fischereipatent oder das Recht zu fischen entzogen wurde. Zusätzlich erlaubt art. 11 RPêche das Fischen ohne Patent in privaten Gewässern, die für Fische keine Verbindung zu öffentlichen Gewässern haben und in keiner Beziehung zu Grundwasservorkommen des öffentlichen Eigentums stehen. Wer ohne Patent fischt (art. 32 und 33 LPêche), ist vom Sachkundenachweis befreit (art. 7 al. 7 RPêche). Die genauen Bedingungen (art. 32 und 33 LPêche) sind in der Primärquelle noch zu bestätigen.
Fundstelle: art. 32, 33 et 34 LPêche GE; art. 11 RPêche GE
Ausführlich mit allen Bedingungen und dem Vergleich zu den Nachbarkantonen: Freiangelrecht im Kanton Genf.
Kinder und Jugendliche
art. 9 al. 2 let. a RPêche GE: 50 % Ermässigung auf den Jahrespatenten für Kinder, die am 31. Dezember des Jahres vor dem Gültigkeitsjahr das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. art. 32 LPêche GE: Minderjährige unter 14 Jahren dürfen ohne Patent in Flüssen fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken (Bedingungen noch zu bestätigen).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi sur la pêche (LPêche) du 20 octobre 1994 (rs/GE M 4 06)
- Fassung
- du 20 octobre 1994, version consolidée en vigueur (état 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Règlement d'application de la loi sur la pêche (RPêche) du 15 décembre 1999 (rs/GE M 4 06.01)
- Fassung
- du 15 décembre 1999, version consolidée en vigueur (état 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (RS 0.923.211)
- Fassung
- adopté par la Commission consultative le 19 décembre 2024, conclu par échange de notes des 9 septembre / 21 octobre 2025, en vigueur depuis le 1er janvier 2026 (état le 1er janvier 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Règlement d'exécution du concordat intercantonal sur la pêche dans le lac Léman (RCPL) du 20 décembre 2000 (rs/GE M 4 03.01)
- Fassung
- du 20 décembre 2000, en vigueur depuis le 1er janvier 2001 (concordat intercantonal GE/VD/VS; concerne surtout les engins de la pêche professionnelle, renvoie pour les statistiques au règlement d'application de l'accord franco-suisse)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Was wir offen lassen
- Die konsolidierte amtliche Seite ge.ch «Périodes de pêche, taille minimale de capture et limitations de capture à Genève» (Tabellen Genfersee/Rhone/Flüsse samt Fangzahlbeschränkungen) liess sich während der Recherche nicht laden (wiederholt ECONNRESET beim direkten Abruf; auch der Browserzugriff stand in dieser Umgebung nicht zur Verfügung). Die Fangzahlbeschränkungen (Stückzahlen pro Tag) für die Flüsse und die Rhone sind deshalb noch nicht dokumentiert.
- Widersprüchliches Fangmass beim Hecht: art. 15 al. 2 let. e RPêche legt 45 cm fest (übernommener Wert, Primärtext geprüft), eine Recherchezusammenfassung nannte jedoch 60 cm «auf der Rhone». Für die 60 cm liess sich keine Primärquelle finden; zu prüfen bleibt, ob ein jährlicher Departementsbeschluss das Hechtmass auf der Rhone über die 45 cm des Reglements hinaus angehoben hat.
- Das genaue Eröffnungsdatum «erster Samstag im März» beziehungsweise «erster Samstag im Mai» wechselt jährlich; das Ende der betroffenen Schonzeiten (Forellen, Äsche) wurde deshalb offen gelassen, mit Erläuterung im jeweiligen Hinweis.
- Die exakten Tarife 2026 und die vollständige Liste der Patentarten und -preise (namentlich das 30-Tage-Patent für die Flussfischerei sowie die Patente 1., 2. und 3. Klasse für den Genfersee) sind auf ge.ch/permis-peche noch zu bestätigen; durch art. 9 RPêche belegt sind nur das Jahrespatent Fluss (80.–) und das Tagespatent Fluss (20.–).
- Der genaue und vollständige Wortlaut von art. 32 und 33 LPêche (Bedingungen für das Fischen ohne Patent im Fluss und im See) liess sich nur teilweise beschaffen; in der Primärquelle noch zu bestätigen.
- Der Schutzstatus des Bundes (Art. 2a VBGF) wurde für die Cypriniden und die gefährdeten Arten, die der Kanton nicht regelt (Nase, Barbe, Aal usw.), nicht Art für Art geprüft.
Häufige Fragen
Was kostet das Fischereipatent im Kanton Genf?
Es gibt 3 Kategorien. Die Preise stehen in der Tabelle auf dieser Seite, Stand 2026. Massgeblich ist immer die amtliche Gebührenordnung des Kantons; Tarife ändern regelmässig.
Brauche ich den SaNa für den Kanton Genf?
art. 7 al. 6 RPêche GE: Wer ein Fischereipatent mit einer Dauer von mehr als 30 Tagen beantragt, muss über einen Sachkundenachweis des Ausbildungsnetzes der Schweizer Fischerinnen und Fischer (SaNa) oder über einen als gleichwertig anerkannten Ausweis verfügen. art. 7 al. 7 RPêche GE: Wer ein Patent von kurzer Dauer (weniger als 30 Tage) besitzt, und wer nach art. 32 und 33 LPêche ohne Patent fischt, ist vom Sachkundenachweis befreit.
Darf ich im Kanton Genf ohne Patent fischen?
Genf kennt ein begrenztes Fischen ohne Patent. Nach art. 33 LPêche (Fischerei im See) dürfen alle Personen ohne Patent fischen, mit einer einzigen Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken. Nach art. 32 LPêche (Fischerei im Fluss) dürfen Minderjährige unter 14 Jahren ohne Patent fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken. art. 34 LPêche schliesst Personen von diesem freien Fischen aus, denen das Fischereipatent oder das Recht zu fischen entzogen wurde. Zusätzlich erlaubt art. 11 RPêche das Fischen ohne Patent in privaten Gewässern, die für Fische keine Verbindung zu öffentlichen Gewässern haben und in keiner Beziehung zu Grundwasservorkommen des öffentlichen Eigentums stehen. Wer ohne Patent fischt (art. 32 und 33 LPêche), ist vom Sachkundenachweis befreit (art. 7 al. 7 RPêche). Die genauen Bedingungen (art. 32 und 33 LPêche) sind in der Primärquelle noch zu bestätigen.
Ab welchem Alter darf man fischen?
art. 9 al. 2 let. a RPêche GE: 50 % Ermässigung auf den Jahrespatenten für Kinder, die am 31. Dezember des Jahres vor dem Gültigkeitsjahr das 16. Altersjahr noch nicht vollendet haben. art. 32 LPêche GE: Minderjährige unter 14 Jahren dürfen ohne Patent in Flüssen fischen, allein, mit einer Schnur mit fester Pose und einfachem Haken (Bedingungen noch zu bestätigen).
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Welche Arten im Kanton Genf wann geschont sind, steht unter Schonzeiten und Fangmasse Genf.
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