Nach Kanton
Jede Kantonsseite zeigt die vollständige Artenliste des kantonalen Erlasses — auch Arten wie Albeli, Edelfisch oder Namaycush, die es nur regional gibt.
- Schonzeiten Zürich
- Schonzeiten Bern
- Schonzeiten Luzern
- Schonzeiten Uri
- Schonzeiten Schwyz
- Schonzeiten Obwalden
- Schonzeiten Nidwalden
- Schonzeiten Glarus
- Schonzeiten Zug
- Schonzeiten Solothurn
- Schonzeiten Basel-Stadt
- Schonzeiten Basel-Landschaft
- Schonzeiten Schaffhausen
- Schonzeiten Appenzell Ausserrhoden
- Schonzeiten Appenzell Innerrhoden
- Schonzeiten St. Gallen
- Schonzeiten Graubünden
- Schonzeiten Aargau
- Schonzeiten Thurgau
- Schonzeiten Freiburg
- Schonzeiten Waadt
- Schonzeiten Wallis
- Schonzeiten Neuenburg
- Schonzeiten Genf
- Schonzeiten Jura
- Schonzeiten Tessin
Nach Fischart
Salmoniden
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Bachforelle Schonzeit Salmo trutta fario -
Seeforelle Schonzeit Salmo trutta lacustris -
Regenbogenforelle Schonzeit Oncorhynchus mykiss -
Seesaibling Schonzeit Salvelinus umbla -
Bachsaibling Schonzeit Salvelinus fontinalis -
Felchen Schonzeit Coregonus spp. -
Äsche Schonzeit Thymallus thymallus -
Lachs Schonzeit Salmo salar
Raubfische
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Hecht Schonzeit Esox lucius -
Egli Schonzeit Perca fluviatilis -
Zander Schonzeit Sander lucioperca -
Trüsche Schonzeit Lota lota -
Wels Schonzeit Silurus glanis
Weissfische
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Karpfen Schonzeit Cyprinus carpio -
Schleie Schonzeit Tinca tinca -
Alet Schonzeit Squalius cephalus -
Rotauge Schonzeit Rutilus rutilus -
Brachsme Schonzeit Abramis brama -
Barbe Schonzeit Barbus barbus -
Nase Schonzeit Chondrostoma nasus
Übrige Arten
Die Untergrenze des Bundes
Diese Werte gelten in der ganzen Schweiz. Wichtig: Bei den Schonzeiten nennt der Bund eine Dauer, kein Datum — deshalb steht auf jeder Kantonsseite die konkrete Kalenderangabe daneben.
| Art | Schonzeit mindestens | Fangmindestmass |
|---|---|---|
| Salmo trutta, Salmo cenerinus, Salmo marmoratus, Salmo rhodanensis, Salmo labrax | 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen · 12 Wochen in stehenden Gewässern | 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe · 22 cm in den übrigen Gewässern |
| Salvelinus umbla | 8 Wochen | 22 cm |
| Coregonus spp. | 6 Wochen | 25 cm |
| Thymallus thymallus | 10 Wochen | 28 cm |
Nach Art. 1 und 2 VBGF (SR 923.01), Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021. Die Kantone dürfen verlängern und erhöhen, aber nicht darunter gehen.
Häufige Fragen
Wer legt die Schonzeiten in der Schweiz fest?
Beide Ebenen. Der Bund schreibt in Art. 1 Abs. 1 VBGF nur Mindestdauern vor — Forellen 16 Wochen in fliessenden Gewässern und 12 in stehenden, Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10. Beginn und Ende legen nach Art. 1 Abs. 2 VBGF die Kantone fest, und zwar so, dass die Schonzeit die Fortpflanzungsperiode umfasst. Sie dürfen verlängern und weitere Arten aufnehmen.
Darf ein Kanton kürzere Schonzeiten oder kleinere Masse festlegen?
Grundsätzlich nein — die Bundesvorgabe ist die Untergrenze. Art. 4 VBGF erlaubt aber eine Ausnahme: Für eine bestimmte Zeit und ein bestimmtes Gewässer dürfen Kantone Schonzeiten oder Fangmasse herabsetzen oder aufheben, wenn das fischereibiologisch oder für die nachhaltige Nutzung der Bestände nötig ist.
Warum stehen bei manchen Arten mehrere Werte pro Kanton?
Weil abweichende Gewässerregelungen in der Schweiz der Normalfall sind — wir führen 774 solcher Abweichungen. Konkordatsseen wie der Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsee haben eigene Ausführungsbestimmungen, der Bodensee-Obersee und der Untersee sind international geregelt, und Bergseen über 800 m ü. M. tragen oft eigene Masse.
Was ist der Unterschied zwischen „keine Schonzeit" und „nicht geführt"?
Ein juristisch echter. „Keine Schonzeit" heisst: Die Art steht im Erlass, ausdrücklich ohne Schonzeit. „Im Kantonsrecht nicht geführt" heisst: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor — dann kann über Art. 2a VBGF sogar ein Fangverbot des Bundes greifen, wenn sie als gefährdet gilt. Wir halten die beiden Fälle strikt auseinander.
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Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für Kanton, Art und Datum. Welche Berechtigung du brauchst, steht unter Fischereipatent, und was der SaNa ist, erklärt der SaNa-Silo.