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Angler am ruhigen Flussufer im Morgennebel

Recht · Deutschschweiz

Schonzeiten und Fangmasse in der Schweiz

In der Schweiz entscheidet der Kanton, wann ein Fisch geschont ist — über einer Untergrenze, die der Bund für alle setzt. Hier stehen beide Ebenen getrennt nebeneinander, für 26 Deutschschweizer Kantone und 21 Arten, jeder Wert mit seiner Fundstelle im amtlichen Erlass.

Nach Kanton

Jede Kantonsseite zeigt die vollständige Artenliste des kantonalen Erlasses — auch Arten wie Albeli, Edelfisch oder Namaycush, die es nur regional gibt.

Nach Fischart

Salmoniden

Raubfische

Weissfische

Übrige Arten

Die Untergrenze des Bundes

Diese Werte gelten in der ganzen Schweiz. Wichtig: Bei den Schonzeiten nennt der Bund eine Dauer, kein Datum — deshalb steht auf jeder Kantonsseite die konkrete Kalenderangabe daneben.

Art Schonzeit mindestens Fangmindestmass
Salmo trutta, Salmo cenerinus, Salmo marmoratus, Salmo rhodanensis, Salmo labrax 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen · 12 Wochen in stehenden Gewässern 35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe · 22 cm in den übrigen Gewässern
Salvelinus umbla 8 Wochen 22 cm
Coregonus spp. 6 Wochen 25 cm
Thymallus thymallus 10 Wochen 28 cm

Nach Art. 1 und 2 VBGF (SR 923.01), Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021. Die Kantone dürfen verlängern und erhöhen, aber nicht darunter gehen.

Häufige Fragen

Wer legt die Schonzeiten in der Schweiz fest?

Beide Ebenen. Der Bund schreibt in Art. 1 Abs. 1 VBGF nur Mindestdauern vor — Forellen 16 Wochen in fliessenden Gewässern und 12 in stehenden, Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10. Beginn und Ende legen nach Art. 1 Abs. 2 VBGF die Kantone fest, und zwar so, dass die Schonzeit die Fortpflanzungsperiode umfasst. Sie dürfen verlängern und weitere Arten aufnehmen.

Darf ein Kanton kürzere Schonzeiten oder kleinere Masse festlegen?

Grundsätzlich nein — die Bundesvorgabe ist die Untergrenze. Art. 4 VBGF erlaubt aber eine Ausnahme: Für eine bestimmte Zeit und ein bestimmtes Gewässer dürfen Kantone Schonzeiten oder Fangmasse herabsetzen oder aufheben, wenn das fischereibiologisch oder für die nachhaltige Nutzung der Bestände nötig ist.

Warum stehen bei manchen Arten mehrere Werte pro Kanton?

Weil abweichende Gewässerregelungen in der Schweiz der Normalfall sind — wir führen 774 solcher Abweichungen. Konkordatsseen wie der Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsee haben eigene Ausführungsbestimmungen, der Bodensee-Obersee und der Untersee sind international geregelt, und Bergseen über 800 m ü. M. tragen oft eigene Masse.

Was ist der Unterschied zwischen „keine Schonzeit" und „nicht geführt"?

Ein juristisch echter. „Keine Schonzeit" heisst: Die Art steht im Erlass, ausdrücklich ohne Schonzeit. „Im Kantonsrecht nicht geführt" heisst: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor — dann kann über Art. 2a VBGF sogar ein Fangverbot des Bundes greifen, wenn sie als gefährdet gilt. Wir halten die beiden Fälle strikt auseinander.

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Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für Kanton, Art und Datum. Welche Berechtigung du brauchst, steht unter Fischereipatent, und was der SaNa ist, erklärt der SaNa-Silo.