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Freiangelrecht

Freiangelrecht im Kanton Neuenburg

Ob du im Kanton Neuenburg ohne Fischereipatent fischen darfst, an welchen Gewässern und mit welcher Methode — aus dem amtlichen Erlass des Kantons Neuenburg, mit Fundstelle.

Was der Erlass sagt

Teilweise — im Kanton Neuenburg besteht ein Freiangelrecht, aber nur unter festgelegten Bedingungen.

Fundstelle: art. 8 Règlement lac 2025-2027; art. 2, art. 38 et art. 73 Arrêté 2026

Was trotzdem gilt

Das Freiangelrecht nimmt dir die Patentpflicht ab — mehr nicht. Diese Regeln gelten im Kanton Neuenburg unverändert weiter:

SaNa im Kanton Neuenburg

Fluss (art. 9 des Arrêté 2026): Wer ein Fischereipatent besitzt, muss über ausreichende Kenntnisse über die Fische sowie über die Einhaltung des Tierschutzes bei der Ausübung der Fischerei verfügen (Art. 5a VBGF); der Nachweis wird mit dem Sachkundenachweis SaNa erbracht, den das Réseau suisse de formation des pêcheurs (Ausbildungsnetz der Schweizer Fischerinnen und Fischer) ausstellt. Der Nachweis ist NICHT obligatorisch: für Kinder, die das 12. Altersjahr noch nicht vollendet haben und ohne Patent fischen; für das Tages-, Wochen- und Monatspatent sowie das Patent für zehn Tage à la carte (die Person, die es löst, muss dann von einem beim Kauf abgegebenen Informationsfaltblatt Kenntnis nehmen); und für Personen mit einer Bescheinigung der kantonalen Fachstelle, wonach sie zwischen 2004 und 2008 mindestens ein Neuenburger Patent mit einer Dauer von mehr als einem Monat gelöst haben (Übergangslösung für erfahrene Fischerinnen und Fischer). In den Fliessgewässern verlangt somit faktisch nur das Jahrespatent den SaNa. — Neuenburgersee (art. 14 des Seereglements): Der SaNa wird von jeder Person verlangt, die ein Angelfischereipatent löst; ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber eines Tagespatents sowie Personen, die das freie Fischen ausüben (art. 14 al. 3).

Rechtsgrundlage im Bund: Art. 5a VBGF. Mehr im SaNa-Silo.

Kinder und Jugendliche

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi sur la faune aquatique (LFAq), du 26 août 1996 (RSN 923.10)
Fassung
du 26 août 1996, avec les modifications ultérieures
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Règlement d'exécution de la loi sur la faune aquatique, du 5 novembre 1997 (RSN 923.11)
Fassung
du 5 novembre 1997, avec les modifications ultérieures
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel, du 12 novembre 2025 (FO 2025 no 46 (publication Feuille officielle))
Fassung
du 12 novembre 2025, en vigueur pour la saison 2026; abroge et remplace l'arrêté du 13 novembre 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel, du 19 mai 2003 (RSN 923.520)
Fassung
du 19 mai 2003; parties: cantons de Fribourg, Vaud et Neuchâtel (Berne a cédé ses droits à Neuchâtel, art. 5 al. 1)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel en 2025, 2026 et 2027, du 21 juin 2024 (RSF 923.51 (publication ROF 2024_077); RSN correspondant 923.520.10x)
Fassung
du 21 juin 2024, valable pour les années civiles 2025, 2026 et 2027 (adopté par la Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Neuchâtel; publié à la ROF 2024_077 du canton de Fribourg comme droit intercantonal)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant l'exercice de la pêche et la protection des milieux aquatiques dans la partie du Doubs formant frontière, du 29 juillet 1991, et son règlement d'application du 1er janvier 2018 (RS 0.923.22)
Fassung
accord du 29 juillet 1991 ; règlement d'application du 1er janvier 2018. Mis en œuvre pour la part neuchâteloise du Doubs par l'arrêté 2026 (art. 27 à 40).
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 7
Convention entre les cantons de Berne et de Neuchâtel concernant l'exercice de la pêche dans les eaux frontières du canal de la Thielle, du 25 septembre 1995 (RSN 923.523 (Konkordat BE/NE))
Fassung
du 25 septembre 1995 ; mis en œuvre par l'arrêté 2026 (art. 41 à 49).
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 8
Loi fédérale sur la pêche (LFSP), du 21 juin 1991 (RS 923.0)
Fassung
du 21 juin 1991 (état en vigueur 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 9
Ordonnance relative à la loi fédérale sur la pêche (OLFP), du 24 novembre 1993 (RS 923.01)
Fassung
du 24 novembre 1993 (état en vigueur 2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 10
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 11
Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (SR 923.0)
Fassung
Vom 21. Juni 1991, Stand am 1. Januar 2022
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Neuenburg ohne Patent fischen?

Der Kanton kennt auf dem Neuenburgersee ein echtes freies Fischen (Fischen ohne Patent), in den Fliessgewässern dagegen ein sehr begrenztes. — Neuenburgersee (art. 8 des Seereglements 2025-2027): Das Fischen ohne Patent ist zulässig (a) mit höchstens 3 Schwimmschnüren, je mit fester Pose und einfachem Haken, ausgeübt vom Ufer aus — auch im Wasser stehend — oder von einem Boot aus; (b) von einem Boot aus durch ein Kind unter 14 Jahren, unter der Bedingung, dass es unter der Verantwortung einer Patentinhaberin oder eines Patentinhabers mit Sachkundenachweis (SaNa) steht; (c) mit der Gambe oder mit der Wurfschnur, vom Ufer aus ausgeübt, durch ein Kind unter 14 Jahren. Wer das freie Fischen ausübt, darf zudem 2 Elritzenflaschen verwenden (art. 8 al. 2). Personen, denen das Fischereirecht durch Gesetz oder durch Entscheid einer Behörde entzogen ist, dürfen das Fischen ohne Patent nicht ausüben (art. 8 al. 3). Für das freie Fischen ist kein SaNa erforderlich (art. 14 al. 3). Die Schonzeiten, Fangmindestmasse und Tagesfangzahlen des Konkordatsreglements bleiben anwendbar. — Fliessgewässer (Arrêté 2026): Ein allgemeines freies Fischen für Erwachsene gibt es nicht. Nur Kinder, die das 12. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Patent fischen, nämlich (art. 2 al. 1) in Begleitung einer volljährigen Person mit Patent — höchstens zwei Kinder pro Person, ausgenommen Kinder derselben Familie, wobei die Fänge im Kontrollheft der Begleitperson stehen — sowie (art. 2 al. 2 in Verbindung mit art. 38 und 73) allein an den Ufern der Seen Taillères, Brenets und Moron, dort aber nur auf Weissfische (Cypriniden) mit einer Schwimmschnur.

Gelten dabei die Schonzeiten?

Ja. Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht. Schonzeiten, Fangmindestmasse und geschützte Arten gelten im Kanton Neuenburg unverändert weiter, dazu die Untergrenzen des Bundes.

Brauche ich im Kanton Neuenburg den SaNa?

Fluss (art. 9 des Arrêté 2026): Wer ein Fischereipatent besitzt, muss über ausreichende Kenntnisse über die Fische sowie über die Einhaltung des Tierschutzes bei der Ausübung der Fischerei verfügen (Art. 5a VBGF); der Nachweis wird mit dem Sachkundenachweis SaNa erbracht, den das Réseau suisse de formation des pêcheurs (Ausbildungsnetz der Schweizer Fischerinnen und Fischer) ausstellt. Der Nachweis ist NICHT obligatorisch: für Kinder, die das 12. Altersjahr noch nicht vollendet haben und ohne Patent fischen; für das Tages-, Wochen- und Monatspatent sowie das Patent für zehn Tage à la carte (die Person, die es löst, muss dann von einem beim Kauf abgegebenen Informationsfaltblatt Kenntnis nehmen); und für Personen mit einer Bescheinigung der kantonalen Fachstelle, wonach sie zwischen 2004 und 2008 mindestens ein Neuenburger Patent mit einer Dauer von mehr als einem Monat gelöst haben (Übergangslösung für erfahrene Fischerinnen und Fischer). In den Fliessgewässern verlangt somit faktisch nur das Jahrespatent den SaNa. — Neuenburgersee (art. 14 des Seereglements): Der SaNa wird von jeder Person verlangt, die ein Angelfischereipatent löst; ausgenommen sind Inhaberinnen und Inhaber eines Tagespatents sowie Personen, die das freie Fischen ausüben (art. 14 al. 3).

Ab welchem Alter darf man fischen?

Fluss (Arrêté 2026): Minderjährige von zwölf bis achtzehn vollendeten Jahren erhalten ermässigte Preise (art. 3 al. 1; Jahrespatent zum Beispiel CHF 50.– statt CHF 150.–); die Ermässigung gilt auch für Personen ohne Wohnsitz im Kanton. Kinder, die das 12. Altersjahr noch nicht vollendet haben, dürfen ohne Patent fischen, wenn sie von einer volljährigen Person mit Fischereipatent begleitet werden, höchstens zwei Kinder unter der Verantwortung derselben Person (ausgenommen Kinder derselben Familie); ihr Fang wird im Kontrollheft der Begleitperson eingetragen (art. 2 al. 1); an den Ufern der Seen Taillères, Brenets und Moron dürfen sie allein fischen, aber nur Weissfische mit einer Schwimmschnur (art. 2 al. 2, art. 38, art. 73). — Neuenburgersee (Seereglement): 50 % Ermässigung auf den Jahrespatenten C und D für Jugendliche, die am 31. Dezember des Jahres vor dem Patentjahr das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben (art. 12 al. 3). Kinder unter 14 Jahren dürfen im Rahmen des freien Fischens fischen (art. 8 al. 1 let. b und c).

Was passiert, wenn ich ohne Patent fische?

Fischen ohne gültige Bewilligung («Schwarzfischerei») ist eine Übertretung des kantonalen Fischereirechts — die Bewilligungspflicht legen die Kantone im Vollzug des Bundesgesetzes fest (Art. 22 BGF). Der Bund setzt den Rahmen: Art. 17 BGF droht für vorsätzliche Übertretungen Busse bis CHF 20 000 an. Bei schweren oder wiederholten Fällen kann das Gericht zusätzlich ein Fischereiverbot von bis zu fünf Jahren verhängen (Art. 19 BGF), und die kantonale Behörde kann die Fischereiberechtigung administrativ entziehen. Verfolgt und beurteilt werden Widerhandlungen von den Kantonen (Art. 20 BGF) — die tatsächliche Busse richtet sich deshalb nach dem kantonalen Fischereierlass, nicht nach einem einheitlichen Betrag. (Art. 17, 19 und 20 BGF)

Wie es die anderen Kantone halten

An einer Kantonsgrenze kann wenige Meter weiter etwas anderes gelten. In 19 der übrigen 25 Deutschschweizer Kantone besteht ebenfalls ein Freiangelrecht — der Vergleich aller Kantone stellt sie nebeneinander.

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Fischereipatent im Kanton Neuenburg — Kategorien, Preise und Bezugsweg. Der Checker „Darf ich fischen?" prüft Art, Kanton und Datum in einem Schritt.