Zum Inhalt springen

Patent

Fischereipatent im Kanton Tessin

Welche Berechtigung du im Kanton Tessin brauchst, was sie kostet, wo du sie beziehst — und ob der SaNa dafür verlangt wird. Alle Angaben aus dem amtlichen Erlass des Kantons Tessin, mit Fundstelle.

Fischereipatent — auf dem Dokument «patente di pesca», auf den offiziellen Seiten des Amts für Jagd und Fischerei auch «licenza di pesca»; beides bezeichnet dasselbe, im Portal durchgehend das Patent. Nach art. 4 cpv. 2 LCSP ist das Patent das von der zuständigen Behörde ausgestellte Dokument in Papierform oder in elektronischer Form; nach art. 4 cpv. 3 LCSP ist die Fangstatistik das dem Papierpatent beigelegte Heft oder die kantonale App für mobile Geräte (Pesca TI). Nach art. 16 cpv. 1 LCSP gibt es drei Typen: Typ P (jährlich, Berufsfischerei mit Netzen auf dem Lago Maggiore oder dem Luganersee, Kategorien P1 und P2), Typ D (jährlich, Angelfischerei, Kategorien D1, D2 und D3) und Typ T (touristisches Kurzzeitpatent, Kategorien T1 und T2). Die Kategorien 1 gelten für alle öffentlichen Gewässer des Kantons einschliesslich des Fischens vom Boot auf Lago Maggiore und Luganersee, die Kategorien 2 nur für das Fischen vom Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees, die Kategorie D3 für die herbstliche Äschenfischerei.

Patentarten und Preise

Patent Preis Gültigkeit Fundstelle
Patente di tipo P, categoria P1 (professionale, pesca con reti nei laghi Verbano o Ceresio)
Die Ausstellung setzt die bestandene Prüfung der ASSORETI voraus (art. 14 cpv. 2 LCSP, art. 28a RALCSP); das Patent stellt das Amt über die Kanzlei der Wohnsitzgemeinde aus (art. 12 cpv. 2 RALCSP). Es gelten die Erneuerungsbedingungen und die Kontingentierung nach art. 14–14d RALCSP; zur Gebühr kommt der Zuschlag für die Jahrespatente.
CHF 1200.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. a LCSP
Patente di tipo P, categoria P2 (semiprofessionale, pesca con reti nei laghi Verbano o Ceresio)
Dieselben Geräte wie bei Kategorie P1, ausgenommen die Schwebnetze (art. 5 cpv. 2 RALCSP). Zur Gebühr kommt der Zuschlag für Jahrespatente hinzu.
CHF 1000.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. a LCSP
Patente di tipo D, categoria D1 (annuale, tutte le acque pubbliche del Cantone, compresa la pesca da natante sui laghi Verbano e Ceresio, eccettuata la pesca del temolo) — domiciliati e dimoranti nel Cantone
Wird nur an Personen ab 14 Jahren mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (SaNa-Ausweis oder gleichwertig) ausgestellt, art. 14 cpv. 1 LCSP. Berechtigt zur Rute mit oder ohne Rolle in allen Gewässern sowie zu Molagna, Tirlindana (Schleppschnur), Cavedanera und Bilancino (Senknetz) auf Lago Maggiore und Luganersee (art. 5 cpv. 3 RALCSP). Zur Gebühr kommt der Zuschlag von CHF 60.– für Erwachsene (art. 16 cpv. 5 LCSP, art. 12 cpv. 7 RALCSP).
CHF 170.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP
Patente di tipo D, categoria D1 — domiciliati e dimoranti in altri Cantoni e Svizzeri all'estero
Zur Gebühr kommt der Zuschlag von CHF 60.– für Erwachsene (art. 16 cpv. 5 LCSP, art. 12 cpv. 7 RALCSP).
CHF 350.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP
Patente di tipo D, categoria D1 — stranieri non domiciliati e non dimoranti in Svizzera
Zur Gebühr kommt der Zuschlag von CHF 60.– für Erwachsene (art. 16 cpv. 5 LCSP, art. 12 cpv. 7 RALCSP).
CHF 600.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP
Patente di tipo D, categoria D1 — richiedenti tra i 14 e i 17 anni (tariffa unica, indistintamente)
Für das Alter gilt das Jahr, in dem es erreicht wird (art. 13 cpv. 4 LCSP). Der Zuschlag für Fischerinnen und Fischer zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 17. Altersjahr beträgt CHF 25.– (art. 12 cpv. 7 RALCSP). Wer jünger als 14 Jahre ist, braucht die Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge (art. 15 cpv. 1 lett. b LCSP).
CHF 50.– jährlich art. 16 cpv. 2 LCSP
Patente di tipo D, categoria D2 (annuale, pesca dalla riva dei laghi Verbano e Ceresio senza l'ausilio di natanti o dispositivi analoghi) — domiciliati e dimoranti nel Cantone nonché frontalieri con permesso di lavoro valido in Ticino
Berechtigt zur Rute mit oder ohne Rolle, zum Bilancino (Senknetz), zur Köderfischflasche und zur kleinen Köderfischreuse vom Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees (art. 5 cpv. 4 RALCSP). Zur Gebühr kommt der Zuschlag für die Jahrespatente (art. 16 cpv. 5 LCSP, art. 12 cpv. 7 RALCSP).
CHF 80.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP
Patente di tipo D, categoria D2 — non domiciliati e non dimoranti nel Cantone
Zur Gebühr kommt der Zuschlag für die Jahrespatente (art. 16 cpv. 5 LCSP, art. 12 cpv. 7 RALCSP).
CHF 100.– jährlich art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP
Patente di tipo D, categoria D3 (annuale, pesca del temolo) — domiciliati e dimoranti nel Cantone
Wird nur an Personen ab 14 Jahren ausgestellt, die im selben Jahr das Patent der Kategorie D1 gelöst haben (art. 16 cpv. 4 LCSP). Die Äschenfischerei ist auf die in art. 2 cpv. 2 RALCSP aufgezählten Zonen beschränkt.
CHF 100.– jährlich; die Äschenfischerei ist vom 1. Oktober bis 30. November erlaubt, an Mittwochen, Samstagen und Sonntagen art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP; periodo secondo l'art. 2 cpv. 2 RALCSP
Patente di tipo D, categoria D3 — domiciliati e dimoranti in altri Cantoni e Svizzeri all'estero
An den Besitz des Patents D1 desselben Jahres gebunden (art. 16 cpv. 4 LCSP).
CHF 180.– jährlich; Äschenfischerei vom 1. Oktober bis 30. November, an Mittwochen, Samstagen und Sonntagen art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP; periodo secondo l'art. 2 cpv. 2 RALCSP
Patente di tipo D, categoria D3 — stranieri non domiciliati e non dimoranti in Svizzera
An den Besitz des Patents D1 desselben Jahres gebunden (art. 16 cpv. 4 LCSP).
CHF 350.– jährlich; Äschenfischerei vom 1. Oktober bis 30. November, an Mittwochen, Samstagen und Sonntagen art. 16 cpv. 1 lett. b LCSP; periodo secondo l'art. 2 cpv. 2 RALCSP
Patente di tipo D, categoria D3 — richiedenti tra i 14 e i 17 anni (tariffa unica, indistintamente)
An den Besitz des Patents D1 desselben Jahres gebunden (art. 16 cpv. 4 LCSP).
CHF 20.– jährlich; Äschenfischerei vom 1. Oktober bis 30. November, an Mittwochen, Samstagen und Sonntagen art. 16 cpv. 2 LCSP; periodo secondo l'art. 2 cpv. 2 RALCSP
Patente di tipo T, categoria T1 (turistica, tutte le acque pubbliche del Cantone, compresa la pesca da natante sui laghi Verbano e Ceresio, eccettuata la pesca del temolo) — 2 giorni
Berechtigt zu denselben Geräten wie die Kategorie D1 (art. 5 cpv. 5 RALCSP). Für die Touristenpatente ist der SaNa-Ausweis nicht verlangt. Wer ein T1 hat, darf in Fliessgewässern sowie in Bergseen und Stauseen unter 1200 m erst ab dem 1. April fischen und über 1200 m erst ab dem Samstag vor dem dritten Sonntag im Juni (art. 2 cpv. 1 RALCSP).
CHF 60.– 2 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 1 lett. c LCSP
Patente di tipo T, categoria T1 — 7 giorni
Für Inhaberinnen und Inhaber eines T1 gelten die Einschränkungen zum Saisonbeginn nach art. 2 cpv. 1 RALCSP.
CHF 120.– 7 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 1 lett. c LCSP
Patente di tipo T, categoria T1 — richiedenti tra i 14 e i 17 anni, 2 giorni
Für das Alter gilt das Jahr, in dem es erreicht wird (art. 13 cpv. 4 LCSP).
CHF 20.– 2 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 2 LCSP
Patente di tipo T, categoria T1 — richiedenti tra i 14 e i 17 anni, 7 giorni
Für das Alter gilt das Jahr, in dem es erreicht wird (art. 13 cpv. 4 LCSP).
CHF 30.– 7 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 2 LCSP
Patente di tipo T, categoria T2 (turistica, pesca dalla riva dei laghi Verbano e Ceresio senza l'ausilio di natanti o dispositivi analoghi) — 2 giorni
Berechtigt zu denselben Geräten wie die Kategorie D2 (art. 5 cpv. 6 RALCSP). Wettkampfveranstalter können die Patente T2 direkt beim Amt beantragen (art. 12 cpv. 5 RALCSP).
CHF 30.– 2 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 1 lett. c LCSP
Patente di tipo T, categoria T2 — 7 giorni
Berechtigt zu denselben Geräten wie die Kategorie D2 (art. 5 cpv. 6 RALCSP).
CHF 50.– 7 aufeinanderfolgende Tage art. 16 cpv. 1 lett. c LCSP
Permesso di breve durata sui fiumi, bacini idroelettrici e laghi alpini (manifestazioni didattiche o promozionali)
Wird vom Amt für Jagd und Fischerei nur für Lehr- oder Werbeveranstaltungen ausgestellt; im freien Verkauf ist es nicht erhältlich. Wettkampfveranstalter beantragen es direkt beim Amt (art. 12 cpv. 5 RALCSP).
CHF 20.– 1/2 Tag art. 16 cpv. 3 LCSP
Permesso di breve durata sui laghi Verbano e Ceresio (manifestazioni sportive, didattiche o promozionali)
Wird vom Amt für Jagd und Fischerei nur für Sport-, Lehr- oder Werbeveranstaltungen ausgestellt.
CHF 10.– 1/2 Tag art. 16 cpv. 3 LCSP

Preisstand 2026 — Tarife nach art. 16 LCSP in der durch das Gesetz vom 8.11.2021 geänderten Fassung, in Kraft seit 1. Dezember 2022 (BU 2022, 292); Gesetz im Stand vom 1. Dezember 2024, Gesetzessammlung abgerufen am 15.08.2026 (letztes BU mit Änderungen: 27/2026 vom 07.08.2026). Das Amt für Jagd und Fischerei veröffentlicht keine separate Preisliste und verweist ausdrücklich auf art. 16 LCSP. Tarife werden regelmässig angepasst — massgeblich ist die amtliche Gebührenordnung. Amtliche Preisliste. Ohne Gewähr.

Wo du das Patent beziehst

Patente und Fangstatistiken geben die Gemeindekanzleien des Wohnsitzes oder des Aufenthaltsorts der antragstellenden Person aus, für Personen ohne Wohnsitz und ohne Aufenthalt im Kanton jede beliebige Gemeindekanzlei, und das Amt für Jagd und Fischerei für alle, die das digitale Patent mit Antrag und Zahlung online lösen (art. 12 cpv. 1 RALCSP). Die Patente vom Typ P stellt das Amt über die Kanzleien der Wohnsitzgemeinden aus (art. 12 cpv. 2 RALCSP); mehrere Gemeinden können die Ausgabe einer einzigen Gemeindekanzlei übertragen (art. 12 cpv. 3 RALCSP). Das Amt kann die Ausgabe des touristischen Patents vom Typ T im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden regionalen Tourismusorganisationen übertragen (art. 12 cpv. 4 RALCSP); die Liste der externen Ausgabestellen für die Touristenpatente (regionale Tourismusorganisationen und Infopoints von Bellinzona, Biasca, Olivone, Airolo, Lugano, Morcote, Caslano, Locarno, Ascona, Avegno, Tenero, Vira Gambarogno und Brissago) veröffentlicht das Amt in der Fassung vom Juli 2026. Wettkampfveranstalter beantragen die Patente T2 und die Kurzzeitbewilligungen direkt beim Amt (art. 12 cpv. 5 RALCSP). Das digitale Patent gibt es über die kantonale App Pesca TI und deren Onlineshop, nach Registrierung mit einer gültigen E-Mail-Adresse; Patente und Fangstatistikhefte in Papierform gibt es dagegen nur am Schalter einer Gemeindekanzlei.

Amtliche Bezugsseite des Kantons Tessin

Pflichten rund um das Patent

SaNa — brauchst du den Sachkundenachweis?

Der SaNa ist für die Jahrespatente verlangt. Nach art. 14 cpv. 1 LCSP wird das Jahrespatent für die Angelfischerei (Typ D) nur an Personen ausgestellt, die mindestens 14 Jahre alt sind und einen eidgenössisch anerkannten Fähigkeitsausweis im Sinne von Art. 5a VBGF besitzen (SaNa-Ausweis oder gleichwertig); nach art. 15 cpv. 1 lett. f LCSP wird das Patent verweigert, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Übergangsbestimmung der Änderung vom 8. November 2021 räumte Fischerinnen und Fischern, die im Tessin bereits ein Jahrespatent gelöst hatten, drei Jahre ab Inkrafttreten (1. Dezember 2022) ein, um die Befähigung zu erwerben; das Amt für Jagd und Fischerei hält fest, dass mit dem Jahr 2026 der SaNa-Ausweis für alle im Tessin ausgestellten Jahrespatente obligatorisch geworden ist. Für die touristischen Kurzzeitpatente T1 und T2 sowie für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 14. Altersjahr ist der Ausweis nicht verlangt. Den Einführungskurs Fischerei und die Prüfung für den SaNa-Ausweis führt die Tessiner Föderation für Aquakultur und Fischerei (FTAP) mindestens einmal jährlich durch, offen ab dem vollendeten 13. Altersjahr (art. 29 cpv. 1 LCSP, art. 28 RALCSP); wer den Kurs besucht, tritt anschliessend zur Prüfung an (art. 28 cpv. 5 RALCSP). Für das Patent zur Netzfischerei (Typ P) ist dagegen die von der ASSORETI durchgeführte und vom Staatsrat anerkannte Prüfung massgebend (art. 14 cpv. 2 LCSP, art. 28a RALCSP).

Rechtsgrundlage im Bund ist Art. 5a VBGF: Wer eine Berechtigung zum Fang erwerben will, muss ausreichende Kenntnisse über Fische und über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweisen. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich — manche verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer. Mehr dazu im SaNa-Silo.

Freiangelrecht im Kanton Tessin

Teilweise — nur unter bestimmten Bedingungen.

Fischen setzt in der Regel das Patent voraus (art. 13 cpv. 1 LCSP); für Erwachsene gilt im Tessin durchwegs die Patentpflicht, und zwar auch für das Fischen vom Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees. Es gibt drei Ausnahmen. Erstens: Kinder bis 8 Jahre dürfen ohne Patent fischen, mit Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Patent und gültiger Fangstatistik; die Zahl der Geräte bleibt innerhalb der für die Aufsichtsperson zulässigen Zahl, die Fänge werden in deren Fangstatistik eingetragen und auf deren Kontingent angerechnet, und die Aufsichtsperson haftet für die Einhaltung der Vorschriften (art. 13a cpv. 1 LCSP). Zweitens: Jugendliche zwischen 9 und 13 Jahren mit elterlicher Einwilligung sowie Personen im Rollstuhl dürfen ohne Patent fischen, müssen aber Fischereitage und Fänge in der dafür vorgesehenen Fangstatistik eintragen (art. 13a cpv. 2 LCSP) und diese zusammen mit einem gültigen Ausweis mitführen (art. 17 cpv. 2 LCSP). Drittens: Gesetzlich anerkannte private Fischereirechte bleiben vorbehalten (art. 13 cpv. 3 LCSP); nach Angaben des Amts für Jagd und Fischerei sind die Weiher von Origlio, Audan (Quinto) und Astano wegen privater Fischereirechte von der Patentpflicht ausgenommen, während für den Weiher von Muzzano ein allgemeines Fischereiverbot gilt. In privaten, gegen Bezahlung zugänglichen Sportfischeranlagen gelten die kantonalen Patente nicht; Tarife und Regeln legt dort die Betreiberin oder der Betreiber fest.

Fundstelle: art. 13 cpv. 1 e 3, art. 13a LCSP

Ausführlich mit allen Bedingungen und dem Vergleich zu den Nachbarkantonen: Freiangelrecht im Kanton Tessin.

Kinder und Jugendliche

Kinder bis 8 Jahre fischen ohne Patent und ohne eigene Fangstatistik, mit Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Patent, die Geräte und Fänge auf ihr eigenes Kontingent nimmt (art. 13a cpv. 1 LCSP). Jugendliche zwischen 9 und 13 Jahren fischen mit elterlicher Einwilligung ohne Patent, müssen aber die Fangstatistik führen und Fischereitage wie Fänge darin eintragen (art. 13a cpv. 2 LCSP, art. 8 cpv. 2 RALCSP); das Amt für Jagd und Fischerei bezeichnet die Abgabe als kostenlos. Amtsformulierung und Gesetzeswortlaut gehen an dieser Stelle auseinander: Das Amt spricht von einem Gratispatent für diese Altersgruppe, das Gesetz vom Fischen ohne Patent mit blosser Fangstatistik. Ab dem vollendeten 14. Altersjahr braucht es das Patent: Verweigert wird es, wer jünger als 14 Jahre ist und die Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge nicht besitzt (art. 15 cpv. 1 lett. b LCSP); vorausgesetzt ist zudem der SaNa-Ausweis (art. 14 cpv. 1 LCSP). Für Antragstellende zwischen 14 und 17 Jahren setzt art. 16 cpv. 2 LCSP ermässigte, vom Wohnsitz unabhängige Gebühren fest: D1 CHF 50.–, D3 CHF 20.–, T1 CHF 20.– (2 Tage) und CHF 30.– (7 Tage); der Zuschlag beträgt für diese Altersgruppe CHF 25.– statt CHF 60.– (art. 12 cpv. 7 RALCSP). Für alle genannten Altersgrenzen gilt das Jahr, in dem das Alter erreicht wird, unabhängig vom Tag des Geburtstags (art. 13 cpv. 4 LCSP). Das Patent zur Netzfischerei (Typ P) bleibt Personen ab vollendetem 18. Altersjahr vorbehalten (art. 15 cpv. 1 lett. a LCSP); zur SaNa-Prüfung wird ab dem vollendeten 13. Altersjahr zugelassen (art. 28 cpv. 1 RALCSP).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e gamberi indigeni del 26 giugno 1996 (923.100)
Fassung
stato 1° dicembre 2024 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Decreto esecutivo concernente le zone di protezione pesca 2025-2030 del 9 ottobre 2024 (923.250)
Fassung
stato 1° gennaio 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Convenzione del 19 marzo 1986 tra la Confederazione Svizzera e la Repubblica Italiana per la pesca nelle acque italo-svizzere (RS 0.923.51)
Fassung
conclusa il 19 marzo 1986, entrata in vigore il 1° aprile 1989
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Häufige Fragen

Was kostet das Fischereipatent im Kanton Tessin?

Es gibt 20 Kategorien. Die Preise stehen in der Tabelle auf dieser Seite, Stand 2026. Massgeblich ist immer die amtliche Gebührenordnung des Kantons; Tarife ändern regelmässig.

Brauche ich den SaNa für den Kanton Tessin?

Der SaNa ist für die Jahrespatente verlangt. Nach art. 14 cpv. 1 LCSP wird das Jahrespatent für die Angelfischerei (Typ D) nur an Personen ausgestellt, die mindestens 14 Jahre alt sind und einen eidgenössisch anerkannten Fähigkeitsausweis im Sinne von Art. 5a VBGF besitzen (SaNa-Ausweis oder gleichwertig); nach art. 15 cpv. 1 lett. f LCSP wird das Patent verweigert, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind. Die Übergangsbestimmung der Änderung vom 8. November 2021 räumte Fischerinnen und Fischern, die im Tessin bereits ein Jahrespatent gelöst hatten, drei Jahre ab Inkrafttreten (1. Dezember 2022) ein, um die Befähigung zu erwerben; das Amt für Jagd und Fischerei hält fest, dass mit dem Jahr 2026 der SaNa-Ausweis für alle im Tessin ausgestellten Jahrespatente obligatorisch geworden ist. Für die touristischen Kurzzeitpatente T1 und T2 sowie für Kinder und Jugendliche vor dem vollendeten 14. Altersjahr ist der Ausweis nicht verlangt. Den Einführungskurs Fischerei und die Prüfung für den SaNa-Ausweis führt die Tessiner Föderation für Aquakultur und Fischerei (FTAP) mindestens einmal jährlich durch, offen ab dem vollendeten 13. Altersjahr (art. 29 cpv. 1 LCSP, art. 28 RALCSP); wer den Kurs besucht, tritt anschliessend zur Prüfung an (art. 28 cpv. 5 RALCSP). Für das Patent zur Netzfischerei (Typ P) ist dagegen die von der ASSORETI durchgeführte und vom Staatsrat anerkannte Prüfung massgebend (art. 14 cpv. 2 LCSP, art. 28a RALCSP).

Darf ich im Kanton Tessin ohne Patent fischen?

Fischen setzt in der Regel das Patent voraus (art. 13 cpv. 1 LCSP); für Erwachsene gilt im Tessin durchwegs die Patentpflicht, und zwar auch für das Fischen vom Ufer des Lago Maggiore und des Luganersees. Es gibt drei Ausnahmen. Erstens: Kinder bis 8 Jahre dürfen ohne Patent fischen, mit Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit gültigem Patent und gültiger Fangstatistik; die Zahl der Geräte bleibt innerhalb der für die Aufsichtsperson zulässigen Zahl, die Fänge werden in deren Fangstatistik eingetragen und auf deren Kontingent angerechnet, und die Aufsichtsperson haftet für die Einhaltung der Vorschriften (art. 13a cpv. 1 LCSP). Zweitens: Jugendliche zwischen 9 und 13 Jahren mit elterlicher Einwilligung sowie Personen im Rollstuhl dürfen ohne Patent fischen, müssen aber Fischereitage und Fänge in der dafür vorgesehenen Fangstatistik eintragen (art. 13a cpv. 2 LCSP) und diese zusammen mit einem gültigen Ausweis mitführen (art. 17 cpv. 2 LCSP). Drittens: Gesetzlich anerkannte private Fischereirechte bleiben vorbehalten (art. 13 cpv. 3 LCSP); nach Angaben des Amts für Jagd und Fischerei sind die Weiher von Origlio, Audan (Quinto) und Astano wegen privater Fischereirechte von der Patentpflicht ausgenommen, während für den Weiher von Muzzano ein allgemeines Fischereiverbot gilt. In privaten, gegen Bezahlung zugänglichen Sportfischeranlagen gelten die kantonalen Patente nicht; Tarife und Regeln legt dort die Betreiberin oder der Betreiber fest.

Ab welchem Alter darf man fischen?

Kinder bis 8 Jahre fischen ohne Patent und ohne eigene Fangstatistik, mit Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge und unter Aufsicht einer volljährigen Person mit Patent, die Geräte und Fänge auf ihr eigenes Kontingent nimmt (art. 13a cpv. 1 LCSP). Jugendliche zwischen 9 und 13 Jahren fischen mit elterlicher Einwilligung ohne Patent, müssen aber die Fangstatistik führen und Fischereitage wie Fänge darin eintragen (art. 13a cpv. 2 LCSP, art. 8 cpv. 2 RALCSP); das Amt für Jagd und Fischerei bezeichnet die Abgabe als kostenlos. Amtsformulierung und Gesetzeswortlaut gehen an dieser Stelle auseinander: Das Amt spricht von einem Gratispatent für diese Altersgruppe, das Gesetz vom Fischen ohne Patent mit blosser Fangstatistik. Ab dem vollendeten 14. Altersjahr braucht es das Patent: Verweigert wird es, wer jünger als 14 Jahre ist und die Einwilligung der Inhaberin oder des Inhabers der elterlichen Sorge nicht besitzt (art. 15 cpv. 1 lett. b LCSP); vorausgesetzt ist zudem der SaNa-Ausweis (art. 14 cpv. 1 LCSP). Für Antragstellende zwischen 14 und 17 Jahren setzt art. 16 cpv. 2 LCSP ermässigte, vom Wohnsitz unabhängige Gebühren fest: D1 CHF 50.–, D3 CHF 20.–, T1 CHF 20.– (2 Tage) und CHF 30.– (7 Tage); der Zuschlag beträgt für diese Altersgruppe CHF 25.– statt CHF 60.– (art. 12 cpv. 7 RALCSP). Für alle genannten Altersgrenzen gilt das Jahr, in dem das Alter erreicht wird, unabhängig vom Tag des Geburtstags (art. 13 cpv. 4 LCSP). Das Patent zur Netzfischerei (Typ P) bleibt Personen ab vollendetem 18. Altersjahr vorbehalten (art. 15 cpv. 1 lett. a LCSP); zur SaNa-Prüfung wird ab dem vollendeten 13. Altersjahr zugelassen (art. 28 cpv. 1 RALCSP).

Weiter

Welche Arten im Kanton Tessin wann geschont sind, steht unter Schonzeiten und Fangmasse Tessin.

Patent in anderen Kantonen