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Freiangelrecht · Deutschschweiz

Freiangelrecht: fischen ohne Patent

In manchen Schweizer Gewässern darf ohne Fischereipatent gefischt werden. Wo das gilt und unter welchen Bedingungen, entscheidet jeder Kanton für sich — die Unterschiede sind erheblich. Diese Übersicht stellt alle 26 Deutschschweizer Kantone nebeneinander, jede Angabe mit Fundstelle im amtlichen Erlass.

Alle Kantone im Vergleich

Kanton Ohne Patent fischen? Fundstelle
Zürich eingeschränkt § 15 FiR ZH; § 10 AB Zürichsee/Obersee; § 9 Abs. 3 FiG ZH
Bern eingeschränkt Art. 29 FiG; Art. 12 FiDV; Anhang 6 Ziff. 1 FiDV
Luzern eingeschränkt § 18 FiG LU; § 18 Abs. 1e FiV LU; § 14 AB Vierwaldstättersee; § 13 AB Zugersee
Uri eingeschränkt Artikel 3 FiV UR; Artikel 14 AB VWS; Merkblatt Angelfischerei Uri (Stand 01.12.2025) und Merkblatt Seelisbergersee (Stand 01.01.2025)
Schwyz eingeschränkt § 3 FiG (SRSZ 771.100); § 19 Abs. 1 KFG; § 8 AB stehende Gewässer; Merkblatt Fischereiverbote
Obwalden eingeschränkt Art. 3 Abs. 1 FiG OW (GDB 651.2, Fassung seit 01.01.2011); Art. 1 AB Fischerei (GDB 651.211); Art. 2 Abs. 1 AB Lungerersee (GDB 651.215); § 14 AB Vierwaldstättersee (GDB 651.311)
Nidwalden eingeschränkt Art. 6 Abs. 2 kFG (NG 842.1); § 14 AB VWS (NG 842.21); § 5 Interkantonale Vereinbarung VWS (NG 842.2)
Glarus eingeschränkt Art. 11 und Art. 12 KFG GL; Art. 1 Abs. 2 FiV GL; Art. 4 Abs. 1 lit. i VVFG GL; § 6 Übereinkunft ZH/SZ/GL/SG; § 12 AB Walensee
Zug eingeschränkt § 13 AB Zugersee (BGS 933.111); § 2 Abs. 1 AB Zugersee; § 11 Abs. 2 Bst. a FiG ZG
Solothurn nein § 3 und § 5 FiG (BGS 625.11), § 4 Abs. 5 FiVO
Basel-Stadt nein § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 FiV BS
Basel-Landschaft nein § 20 Abs. 1 und 2 FiG
Schaffhausen nein § 10 Abs. 1 und § 1 Abs. 2 FiV SH; amtliche Feststellung «Im Kanton Schaffhausen gibt es kein Freiangelrecht» auf den Seiten «Uferfischerei-Patent» und «Pachtwasser und Kartenausgabestellen» des Departements des Innern
Appenzell Ausserrhoden nein Art. 2, Art. 4 und Art. 10 FiV AR (bGS 527.2); Art. 2 Vereinbarung AR/AI (bGS 527.4)
Appenzell Innerrhoden eingeschränkt Art. 6 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 und 2 FischV (GS 923.010)
St. Gallen eingeschränkt Art. 2 Abs. 3 lit. c FiG SG; § 6 Abs. 1 Übereinkunft ZH/SZ/GL/SG (sGS 854.351); Art. 5 V Bodensee-Obersee SG (sGS 854.312); § 12 AB Walensee (sGS 854.351.1); § 10 AB Zürichsee/Obersee (sGS 854.351.3)
Graubünden nein Art. 5 Abs. 1 KFG; Art. 6 Abs. 1, Art. 9 und Art. 10 FBV
Aargau eingeschränkt § 3 Abs. 2 und § 15 AFG; § 11 AFV; § 39 Abs. 1 lit. h GebührV
Thurgau eingeschränkt § 8 FiG; § 14 und § 7 Abs. 3 Ziff. 1 FiV; § 3 Abs. 2 Ziff. 2 Unterseefischereiordnung (SR 0.923.411)
Freiburg eingeschränkt art. 8 R concordat Neuchâtel (923.51); art. 8 R concordat Morat (923.61); art. 7 OPêche (923.12); art. 11 LPêche (923.1)
Waadt eingeschränkt art. 12 LPêche; art. 7 et 8 Directives; art. 8 RC-Pêche-NE; art. 8 RC-Pêche-Morat
Wallis eingeschränkt art. 10 OcPê ; art. 2 ss arrêté quinquennal ; art. 40 Règlement Léman (RS 0.923.211)
Neuenburg eingeschränkt art. 8 Règlement lac 2025-2027; art. 2, art. 38 et art. 73 Arrêté 2026
Genf eingeschränkt art. 32, 33 et 34 LPêche GE; art. 11 RPêche GE
Jura eingeschränkt art. 30 LPêche; art. 6 et 7 du règlement 2026-2029
Tessin eingeschränkt art. 13 cpv. 1 e 3, art. 13a LCSP

„Eingeschränkt" heisst: Es gibt ein Freiangelrecht, aber nur für bestimmte Gewässer und mit festgelegter Methode. Was genau erlaubt ist, steht auf der Kantonsseite. Ohne Gewähr.

Wo ohne Patent gefischt werden darf

20 Kantone kennen ein Freiangelrecht. Die Kurzfassung stammt jeweils aus dem ausgewerteten Erlass; die vollständigen Bedingungen stehen auf der Kantonsseite.

Wo es kein Freiangelrecht gibt

In diesen 6 Kantonen ist jeder Fischfang an eine Berechtigung gebunden. Wer dort ohne Patent fischt, fischt schwarz — unabhängig von Methode und Gewässer.

Was auch ohne Patent gilt

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht — von sonst nichts. Unverändert weiter gelten:

Ob für das Freiangelrecht zusätzlich der SaNa verlangt wird, entscheidet der Kanton. Art. 5a VBGF bezieht den Nachweis auf den Erwerb einer Berechtigung; wie die Kantone das auf das Freiangelrecht anwenden, formulieren sie unterschiedlich. Auf jeder Kantonsseite steht, was der dortige Erlass dazu sagt.

Häufige Fragen

Darf ich in der Schweiz ohne Patent fischen?

In 20 der 26 Deutschschweizer Kantone gibt es ein Freiangelrecht, in 6 nicht. Wo es besteht, ist es fast immer eng gefasst: bestimmte Seen, vom Ufer aus, eine Rute, natürlicher Köder, oft ohne Widerhaken. Welche Bedingungen genau gelten, steht auf der Kantonsseite mit Fundstelle im Erlass.

Gelten Schonzeiten und Fangmasse auch beim Freiangelrecht?

Ja. Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht. Schonzeiten, Fangmindestmasse, geschützte Arten und Fangzahlbegrenzungen gelten unverändert weiter — ebenso die Vorgaben des Bundes nach BGF und VBGF.

Brauche ich für das Freiangelrecht den SaNa?

Art. 5a VBGF verlangt den Nachweis ausreichender Kenntnisse von allen, die eine Berechtigung zum Fang *erwerben*. Ob das auch das Freiangelrecht erfasst, entscheidet der Kanton, und die Erlasse formulieren das unterschiedlich. Wir geben je Kanton wieder, was dort tatsächlich steht — wo der Erlass dazu schweigt, sagen wir das statt zu raten.

Heisst „Freiangelrecht", dass alles frei ist?

Nein — der Begriff ist irreführend. Frei ist allein die Berechtigung, nicht die Methode. Typisch sind eine einzige Rute, ein einfacher Haken ohne Widerhaken, ein Schwimmer, ausschliesslich natürliche Köder und das Fischen vom Ufer. Manche Kantone verlangen trotzdem eine kostenpflichtige Karte — der Aargau etwa eine Freianglerkarte.

Weiter

Wo kein Freiangelrecht besteht, brauchst du eine Berechtigung — Fischereipatent je Kanton zeigt Kategorien, Preise und Bezugsweg. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für Art, Kanton und Datum.

Freiangelrecht je Kanton