Salmoniden
Raubfische
Weissfische
Übrige Arten
Wenn der Fisch in der Schweiz anders heisst
Bei diesen Arten weicht der Schweizer Name so deutlich ab, dass Suchende sonst aneinander vorbeireden:
- Egli: In der Schweiz heisst der Flussbarsch fast überall Egli, am Bodensee auch Kretzer.
- Trüsche: Die Trüsche ist der einzige Süsswasser-Dorschfisch der Schweiz; in Deutschland heisst sie Quappe.
- Alet: Alet ist der Schweizer Name für den Döbel.
Gefährdete Arten
Diese Arten führt Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 0, 1 oder 2. Wo ein Kanton für sie weder Schonzeit noch Fangmass festlegt, greift nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes — auch wenn im kantonalen Erlass nichts davon steht. Das übersehen viele.
- Seeforelle Salmo trutta lacustris · Status 2 — stark gefährdet
- Äsche Thymallus thymallus · Status 2 — stark gefährdet
- Lachs Salmo salar · Status 0 — ausgestorben
- Aal Anguilla anguilla · Status 1 — vom Aussterben bedroht
- Nase Chondrostoma nasus · Status 1 — vom Aussterben bedroht
Häufige Fragen
Warum heissen die Fische hier anders als in Deutschland?
Weil sie in der Schweiz anders heissen. Der Flussbarsch ist das Egli, die Quappe die Trüsche, der Döbel der Alet, die Maräne das Felchen. Wir führen durchgehend die Schweizer Bezeichnung als Hauptnamen und nennen die deutschen Namen daneben — wer nach „Barsch" sucht, findet das Egli trotzdem.
Sind das alle Fischarten der Schweiz?
Nein. Wir führen 21 Arten mit eigener Seite — jene, die in den kantonalen Fischereierlassen geregelt sind und für Fischerinnen und Fischer praktisch zählen. Anhang 1 VBGF listet deutlich mehr einheimische Arten, darunter viele, die nie Zielfisch sind. Zusätzliche Arten, die einzelne Kantone führen, stehen in den Kantonstabellen.
Ersetzt diese Seite die Rechtsangaben?
Nein, sie fasst sie nur zusammen. Auf den Artseiten steht eine verdichtete Übersicht ohne Gewässer-Sonderregeln. Verbindlich sind die Rechtsseiten mit Artikel, Fassungsstand und Link zum amtlichen Erlass.
Woher stammt das angelfachliche Wissen?
Aus der Praxis, nicht aus einem Erlass. Lebensraum, Methoden, Köder und Saison sind Erfahrungswissen und deshalb bewusst von den Rechtsangaben getrennt gehalten — bei denen trägt jeder Wert seine Fundstelle, hier nicht.
Weiter
Die verbindlichen Rechtswerte stehen unter Schonzeiten und Fangmasse. Wo die Arten vorkommen und wie die Bedingungen gerade stehen, zeigen die Gewässerseiten.