Redaktion
Wer hinter angelpuls.ch steht
angelpuls.ch wird von einer Schweizer Firma betrieben, in der Schweiz gehostet und von einem Fischer mit SaNa verantwortet. Das ist kein Zufall: Wer über Schweizer Fischereirecht schreibt, sollte selbst am Wasser stehen und die Erlasse lesen können, um die es geht.
Christoph Ballmer
Chefredaktor · Fischer mit SaNa-Sachkundenachweis
Verantwortet die Inhalte von angelpuls.ch. Fischt selbst in Schweizer Gewässern und hält den SaNa-Sachkundenachweis — den Nachweis nach Art. 5a VBGF, den in der Schweiz jede Person mit einer längerfristigen Fangberechtigung erbringen muss.
- SaNa-Sachkundenachweis · Schweiz
- Sportbootführerschein
Fachberatung Praxis
Recht und Praxis sind zwei verschiedene Fachgebiete, und wir behandeln sie getrennt. Die Rechtswerte auf angelpuls.ch werden am amtlichen Erlasstext geprüft — dafür steht Christoph Ballmer. Für alles, was am Wasser entschieden wird, holen wir jemanden dazu, der es beruflich macht.

Martin von Euw
Fachberater Praxis · Inhaber Fischereggä, Aesch BL
Aufnahme: Hallwilersee
- Fliegenfischen
- Fliegenbinden
- Hegenenfischen
- Felchenfischen
- Spinnfischen
- Angelgerät und Gerätekunde
- Gewässerpraxis Nordwestschweiz
- Angelreisen
- Inhaber eines Angelfachgeschäfts mit Onlineshop
- Kursleiter Fliegenfischen (Wurfkurse)
- Leiter geführter Angelreisen — Island, Schweden, Dänemark, Seychellen, Slowenien, Österreich, Deutschland
- Gelisteter Schweizer Partner von Salmon Partners Island
- Entwickelt und führt eigene Ausrüstung unter der Marke Fischereggä, darunter selbstgebundene Fliegen
Fischereggä · Bahnhofstrasse 1 · 4147Aesch BL · fischerecke.ch
Martin von Euw ist Fachberater von angelpuls und zugleich Inhaber des Angelfachgeschäfts Fischereggä in Aesch BL, mit dem angelpuls geschäftlich zusammenarbeitet. Produktempfehlungen entstehen redaktionell unabhängig; Links zu seinem Shop sind Partnerlinks.
Was Martin prüft: Gerät, Methoden, Gewässerpraxis und Reisen. Was er ausdrücklich nicht prüft: Schonzeiten, Fangmasse und Patentrecht — das bleibt beim Chefredaktor und am Erlasstext.
Die Redaktion
Hinter Redaktion angelpuls steht ein Team aus Recherche, Fischereirecht, Entwicklung, Datenpflege. Recherche und Datenpflege sind getrennt von der technischen Umsetzung: Wer einen Wert erhebt, verlinkt die Quelle, und wer die Seite baut, kann den Wert nicht ohne Fundstelle einsetzen — das erzwingt schon das Qualitäts-Gate vor jeder Veröffentlichung.
Wie wir recherchieren
Für jeden der 26 Deutschschweizer Kantone wurde das Fischereirecht einzeln im Volltext ausgewertet — insgesamt 197 kantonale, interkantonale und internationale Erlasse, dazu BGF und VBGF des Bundes. Aus ihnen stammen die Werte für 21 Fischarten.
- Nur amtliche Primärquellen. Kantonale Erlasssammlung, fedlex, Konkordate, Staatsverträge, amtliche Merkblätter. Nichts aus Foren, Shops oder anderen Portalen.
- Jeder Wert mit Fundstelle. Artikel oder Paragraph, Fassungsstand, Link auf den Volltext. Ohne diese drei Angaben geht ein Wert nicht live.
- Zwei Ebenen getrennt. Bundesvorgabe und Kantonsregel stehen nebeneinander, weil in der Schweiz beide gelten — der Bund nennt Mindestdauern, der Kanton die Daten.
- Statuswerte statt Vereinfachung. „Keine Schonzeit" (die Art steht im Erlass, ausdrücklich ohne Regel) und „im Kantonsrecht nicht geführt" (die Art fehlt ganz) sind juristisch verschieden und werden verschieden formuliert.
- Lücken werden genannt. Über alle Kantone hinweg führen wir aktuell 232 offene Punkte — Stellen, an denen sich die Regelung aus dem Erlass nicht abschliessend ergab. Sie stehen auf der jeweiligen Kantonsseite, sichtbar.
Wie wir mit Quellen, offenen Lücken und Werbung umgehen, steht ausführlich auf der Seite Transparenz.
Was diese Seite nicht ist
Eine Rechtsberatung. Massgeblich ist immer der amtliche Erlass in seiner geltenden Fassung, und darüber hinaus das, was für dein konkretes Gewässer gilt. Wir geben die gesetzliche Untergrenze wieder; Pächter, Vereine und die kantonale Fischereiaufsicht dürfen strenger sein.
Betreiberin
Honeygoat GmbH, Kägenstrasse 21, 4153 Reinach BL — eine Schweizer GmbH. Vollständige Angaben im Impressum. Kontakt: info@angelpuls.ch.
Redaktionsstand dieser Datenbasis: 15. August 2026.
Häufige Fragen
Welche Quellen nutzt angelpuls.ch?
Nur amtliche. Das heisst: die kantonalen Erlasssammlungen, fedlex für das Bundesrecht, interkantonale Konkordate, Staatsverträge für Bodensee und Rhein sowie amtliche Merkblätter der Fischereifachstellen. Angelforen, Shops, Portale und Wikipedia sind als Quelle ausgeschlossen. Steht ein Wert nur dort, gilt er für uns als unbelegt.
Was passiert, wenn sich ein Erlass ändert?
Kantone revidieren ihre Fischereierlasse laufend, oft per 1. Januar. Wir prüfen die Fassungsstände nach und weisen bei jedem Wert aus, auf welcher Fassung er beruht. Wo eine befristete Verfügung ausgelaufen ist und noch keine Nachfolge publiziert wurde, sagen wir das ausdrücklich, statt den alten Wert weiterlaufen zu lassen.
Warum kein Werbebanner auf den Rechtsseiten?
Weil eine Seite, die über Bussen entscheidet, kein Werbeumfeld sein soll. Die Rechts- und Faktenseiten bleiben werbefrei. Sollten später Empfehlungen dazukommen, stehen sie an anderer Stelle und sind als solche gekennzeichnet.