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Patent

Fischereipatent im Kanton Solothurn

Welche Berechtigung du im Kanton Solothurn brauchst, was sie kostet, wo du sie beziehst — und ob der SaNa dafür verlangt wird. Alle Angaben aus dem amtlichen Erlass des Kantons Solothurn, mit Fundstelle.

Patent (Fischereipatent). In Patentgewässern berechtigt das Patent zur Fischerei (§ 6 FiG); in Pachtgewässern gibt der Pächter oder die Pächterin «Fischereikarten» an Gäste ab (§ 10 FiG, § 8 FiVO).

Patentarten und Preise

Patent Preis Gültigkeit Fundstelle
Jahrespatent (Erwachsene, Grundtarif)
Grundtarif erhält, wer Niederlassung im Kanton Solothurn hat, Mitglied eines Solothurner Fischereivereins ist, Pächter oder Pächterin eines Solothurner Pachtgewässers ist oder Niederlassung in einem Kanton hat, der beim Gebührenrecht Gegenrecht gewährt (§ 5 Abs. 1 FiVO).
CHF 140.– Kalenderjahr (01.01.–31.12.); eine anteilmässige Verrechnung bei unterjährigem Bezug ist nicht möglich § 126 Abs. 1 lit. a GT (BGS 615.11)
Jahrespatent (ausserkantonal)
Der Gebührentarif erlaubt einen Zuschlag von bis zu 100 %; die Fischereiverordnung setzt ihn auf 50 % fest.
CHF 210.– (CHF 140.– + 50 % Zuschlag) Kalenderjahr (01.01.–31.12.) § 126 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 GT i. V. m. § 5 Abs. 2 FiVO
Wochenpatent (Erwachsene, Grundtarif)
Ausserkantonal CHF 120.– (50 % Zuschlag).
CHF 80.– eine Woche § 126 Abs. 1 lit. b GT
Tagespatent (Erwachsene, Grundtarif)
Ausserkantonal CHF 30.– (50 % Zuschlag).
CHF 20.– ein Tag § 126 Abs. 1 lit. c GT
Gastpatent (zum Jahrespatent)
Berechtigt Inhaberinnen und Inhaber eines Jahrespatents (Jugendpatent ausgenommen), mit einem Gast zu fischen. Der Gast darf die nach § 15 Abs. 1 FiVO erlaubten Angelgeräte benutzen und muss keinen Sachkundenachweis erbringen; verantwortlich ist der Gastpatentinhaber. Vom Gast gefangene Fische werden in der Fangstatistik des Jahrespatentinhabers eingetragen und an dessen Tageskontingent angerechnet. Auf Gastpatente wird kein ausserkantonaler Zuschlag erhoben (§ 5 Abs. 3 FiVO).
CHF 50.– ergänzend zum Jahrespatent; Jahrespatent + Gast kostet CHF 190.– (kantonal) bzw. CHF 260.– (ausserkantonal) § 126 Abs. 1 lit. d GT i. V. m. § 4 Abs. 5–7 FiVO
Jugend-Jahrespatent (12–18 Jahre)
Kein ausserkantonaler Zuschlag (§ 5 Abs. 3 FiVO).
CHF 50.– Kalenderjahr § 126 Abs. 1 lit. e GT i. V. m. § 4 Abs. 3 FiVO
Jugend-Wochenpatent (12–18 Jahre)
Kein ausserkantonaler Zuschlag.
CHF 30.– eine Woche § 126 Abs. 1 lit. f GT
Jugend-Tagespatent (12–18 Jahre)
Kein ausserkantonaler Zuschlag.
CHF 15.– ein Tag § 126 Abs. 1 lit. g GT
Hegeersatzabgabe (Zuschlag zum Jahrespatent)
Wird erstmals für die Patentausgabesaison 2027 erhoben. Befreit ist, wer Mitglied eines vom Regierungsrat anerkannten Fischereivereins ist, wer anerkannte Hegearbeiten leistet (Antrag bis 31. März des laufenden Jahres beim AWJF) oder wer ein gebührenfreies Jahrespatent nach § 4 Abs. 4 FiVO erhält. Das Gesetz setzt den Rahmen auf 20 bis 100 Franken.
CHF 48.– jährlich, beim Bezug des Jahrespatents § 6bis und § 6ter FiG i. V. m. § 5quinquies FiVO
Gebührenfreie Patente
Gebührenfrei sind Jahrespatente für Fischereiaufseherinnen und -aufseher sowie Mitarbeitende der zuständigen Fachstelle zur Ausübung der Fischereiaufsicht und zeitlich und örtlich beschränkte Kollektivpatente für Ausbildungs- und Schnupperkurse.
CHF 0.– Jahr bzw. zeitlich und örtlich beschränkt § 4 Abs. 4 FiVO

Preisstand 2026. Tarife werden regelmässig angepasst — massgeblich ist die amtliche Gebührenordnung. Amtliche Preisliste. Ohne Gewähr.

Wo du das Patent beziehst

Jahrespatente werden bei der zuständigen Fachstelle bezogen — der Abteilung Jagd und Fischerei des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF), Barfüssergasse 14, 4509 Solothurn (§ 4 Abs. 1 FiVO). Tages- und Wochenpatente können zusätzlich bei weiteren Verkaufsstellen bezogen werden; die aktuelle Liste publiziert die Fachstelle (§ 4 Abs. 2 FiVO). Der Kanton bietet seit der Saison 2025 eine durchgehend digitale Lösung an: Patente sind über den Webshop und über die Fischerei-App «eFJ Mobile» erhältlich (Kreditkartenzahlung, Ausstellung innerhalb von rund 15 Minuten, Ausdruck zu Hause) oder telefonisch bzw. per E-Mail beim AWJF (awjf@vd.so.ch). Quelle: https://so.ch/services/fischerpatent-beantragen/

SaNa — brauchst du den Sachkundenachweis?

Wer in einem Gewässer des Kantons Solothurn fischen will, muss einen Sachkundenachweis vorweisen (§ 1 Abs. 1 FiVO). Seit dem 01.03.2026 gilt das ausdrücklich auch für Tages- und Wochenpatente (Mitteilung des AWJF «Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026», Ziff. 5). Anerkannt sind der schweizerische Sachkundenachweis Fischerei mit Prüfung, der schweizerische Sachkundenachweis Fischerei gemäss Übergangslösung sowie gleichwertige ausländische Nachweise (§ 2 FiVO). Der SaNa-Ausweis ist bei der Fangausübung zusammen mit Patent, Fangstatistik und einem amtlichen Personalausweis mitzuführen (§ 9 FiVO). Keinen Sachkundenachweis brauchen Gäste eines Gastpatents (§ 4 Abs. 7 FiVO) und Kinder im Mitangelrecht (§ 5 Abs. 3 FiG); verantwortlich ist jeweils die begleitende Person.

Rechtsgrundlage im Bund ist Art. 5a VBGF: Wer eine Berechtigung zum Fang erwerben will, muss ausreichende Kenntnisse über Fische und über die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei nachweisen. Wie die Kantone das umsetzen, unterscheidet sich — manche verlangen den SaNa erst ab einer bestimmten Patentdauer. Mehr dazu im SaNa-Silo.

Freiangelrecht im Kanton Solothurn

Nein — ohne Berechtigung darf nicht gefischt werden.

Der Kanton Solothurn kennt kein Freiangelrecht. Der Kanton übt sein Fischereiregal durch Erteilen von Patenten und durch Verpachtung aus (§ 3 FiG); für die Fischerei ist stets ein Patent oder — in Pachtgewässern — eine vom Pächter abgegebene Fischereikarte nötig. Die einzige patentfreie Möglichkeit ist das Mitangelrecht für Kinder bis zum 14. Altersjahr unter Aufsicht (§ 5 FiG) sowie die Mitnahme eines Gastes über das Gastpatent (§ 4 Abs. 5 FiVO). Hinweis: Art. 5 Abs. 2 der Übereinkunft Aare AG/SO erwähnt «Freianglerinnen und Freiangler des Kantons Aargau» — dieses Freiangelrecht ist ein aargauisches Institut und gilt für Solothurner Gewässer nicht.

Fundstelle: § 3 und § 5 FiG (BGS 625.11), § 4 Abs. 5 FiVO

Ausführlich mit allen Bedingungen und dem Vergleich zu den Nachbarkantonen: Freiangelrecht im Kanton Solothurn.

Kinder und Jugendliche

Eine Fischereiberechtigung erhält, wer im Bezugsjahr das 12. Altersjahr erreicht (§ 4 lit. a FiG). Jugendliche erhalten bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Altersjahr vollenden, ein Jugendpatent (§ 4 Abs. 3 FiVO): Jahrespatent CHF 50.–, Wochenpatent CHF 30.–, Tagespatent CHF 15.– (§ 126 Abs. 1 lit. e–g GT). Auf Jugendpatente wird kein ausserkantonaler Zuschlag erhoben (§ 5 Abs. 3 FiVO). Jugendpatente sind entgegen anderslautenden Zusammenfassungen NICHT gebührenfrei — gebührenfrei sind nach § 4 Abs. 4 FiVO nur Aufseher-Jahrespatente und Kollektivpatente für Ausbildungs- und Schnupperkurse. Kinder bis zum Erreichen des 14. Altersjahres dürfen im Mitangelrecht ohne eigenes Patent und ohne Sachkundenachweis fischen, sofern eine mindestens 16-jährige Person mit eigener Fischereiberechtigung sie beaufsichtigt; die Fänge werden in deren Fangstatistik eingetragen und an ein allfälliges Tageskontingent angerechnet (§ 5 FiG).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereigesetz (FiG) (625.11)
Fassung
vom 12.03.2008, Stand 01.03.2026 (Teilrevision vom 02.07.2025, GS 2025, 24)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischereiverordnung (FiVO) (625.12)
Fassung
vom 25.08.2008, Stand 01.03.2026 (Beschluss vom 08.12.2025, GS 2025, 53)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Gebührentarif (GT) (615.11)
Fassung
vom 08.03.2016, Stand 01.03.2026 (Beschluss vom 11.11.2025)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Vereinbarung zwischen den Kantonen Bern und Solothurn betreffend die Fischerei in den Grenzgewässern der Aare (625.711)
Fassung
vom 27.10.2008, Stand 01.01.2026 (Beschluss vom 08.12.2025, GS 2025, 52)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Übereinkunft über die Ausübung der Fischerei in der Aare, soweit diese die Grenze zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn bildet (625.721 (SO) = SAR 935.030 (AG))
Fassung
vom 03./16.12.2008, in Kraft seit 01.04.2009 — seither unverändert (Stand 01.04.2009)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Übereinkunft über die Ausübung der Fischerei in der Birs, soweit diese die Grenze zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn bildet (625.732)
Fassung
vom 16.12.2008/14.01.2009, in Kraft seit 01.01.2009 — seither unverändert
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 7
Übereinkunft mit dem Kanton Basel-Landschaft über die Ausübung des Fischfanges in den interkantonalen Fischgewässern von Holderbank (Kanton Solothurn) und Langenbruck (Kanton Basel-Landschaft), dem Augstbach und dem Musbächlein (625.731)
Fassung
vom 06./20.11.1962, in Kraft seit 01.05.1963
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 8
Übereinkunft über die Ausübung der Fischerei im Dorfbach, Ruestelbach und Orisbach (625.733)
Fassung
vom 03.05.1983, in Kraft seit 01.05.1983
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 9
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Häufige Fragen

Was kostet das Fischereipatent im Kanton Solothurn?

Es gibt 10 Kategorien. Die Preise stehen in der Tabelle auf dieser Seite, Stand 2026. Massgeblich ist immer die amtliche Gebührenordnung des Kantons; Tarife ändern regelmässig.

Brauche ich den SaNa für den Kanton Solothurn?

Wer in einem Gewässer des Kantons Solothurn fischen will, muss einen Sachkundenachweis vorweisen (§ 1 Abs. 1 FiVO). Seit dem 01.03.2026 gilt das ausdrücklich auch für Tages- und Wochenpatente (Mitteilung des AWJF «Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026», Ziff. 5). Anerkannt sind der schweizerische Sachkundenachweis Fischerei mit Prüfung, der schweizerische Sachkundenachweis Fischerei gemäss Übergangslösung sowie gleichwertige ausländische Nachweise (§ 2 FiVO). Der SaNa-Ausweis ist bei der Fangausübung zusammen mit Patent, Fangstatistik und einem amtlichen Personalausweis mitzuführen (§ 9 FiVO). Keinen Sachkundenachweis brauchen Gäste eines Gastpatents (§ 4 Abs. 7 FiVO) und Kinder im Mitangelrecht (§ 5 Abs. 3 FiG); verantwortlich ist jeweils die begleitende Person.

Darf ich im Kanton Solothurn ohne Patent fischen?

Der Kanton Solothurn kennt kein Freiangelrecht. Der Kanton übt sein Fischereiregal durch Erteilen von Patenten und durch Verpachtung aus (§ 3 FiG); für die Fischerei ist stets ein Patent oder — in Pachtgewässern — eine vom Pächter abgegebene Fischereikarte nötig. Die einzige patentfreie Möglichkeit ist das Mitangelrecht für Kinder bis zum 14. Altersjahr unter Aufsicht (§ 5 FiG) sowie die Mitnahme eines Gastes über das Gastpatent (§ 4 Abs. 5 FiVO). Hinweis: Art. 5 Abs. 2 der Übereinkunft Aare AG/SO erwähnt «Freianglerinnen und Freiangler des Kantons Aargau» — dieses Freiangelrecht ist ein aargauisches Institut und gilt für Solothurner Gewässer nicht.

Ab welchem Alter darf man fischen?

Eine Fischereiberechtigung erhält, wer im Bezugsjahr das 12. Altersjahr erreicht (§ 4 lit. a FiG). Jugendliche erhalten bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Altersjahr vollenden, ein Jugendpatent (§ 4 Abs. 3 FiVO): Jahrespatent CHF 50.–, Wochenpatent CHF 30.–, Tagespatent CHF 15.– (§ 126 Abs. 1 lit. e–g GT). Auf Jugendpatente wird kein ausserkantonaler Zuschlag erhoben (§ 5 Abs. 3 FiVO). Jugendpatente sind entgegen anderslautenden Zusammenfassungen NICHT gebührenfrei — gebührenfrei sind nach § 4 Abs. 4 FiVO nur Aufseher-Jahrespatente und Kollektivpatente für Ausbildungs- und Schnupperkurse. Kinder bis zum Erreichen des 14. Altersjahres dürfen im Mitangelrecht ohne eigenes Patent und ohne Sachkundenachweis fischen, sofern eine mindestens 16-jährige Person mit eigener Fischereiberechtigung sie beaufsichtigt; die Fänge werden in deren Fangstatistik eingetragen und an ein allfälliges Tageskontingent angerechnet (§ 5 FiG).

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Welche Arten im Kanton Solothurn wann geschont sind, steht unter Schonzeiten und Fangmasse Solothurn.

Patent in anderen Kantonen