Freiangelrecht
Freiangelrecht im Kanton Waadt
Ob du im Kanton Waadt ohne Fischereipatent fischen darfst, an welchen Gewässern und mit welcher Methode — aus dem amtlichen Erlass des Kantons Waadt, mit Fundstelle.
Was der Erlass sagt
Teilweise — im Kanton Waadt besteht ein Freiangelrecht, aber nur unter festgelegten Bedingungen.
Es gibt ein begrenztes Fischen ohne Patent (freies Fischen). In den Flüssen und kleinen Seen (art. 12 LPêche, art. 7 der Weisungen) ist es nur in 14 ausdrücklich bezeichneten Abschnitten für 2025-2027 zulässig — namentlich die Broye in Moudon, Lucens, Granges und Payerne, der Buron und der Canal Oriental in Yverdon-les-Bains, die Grande Eau in Aigle, die Orbe in Orbe, der Talent in Echallens, die Thielle in Yverdon-les-Bains, die Venoge, die Eau Froide in Villeneuve und der Weiher Ile à l'Ours in Moudon (dieser den Fischerinnen und Fischern unter 16 Jahren vorbehalten); das Fischen ohne Patent wird dort mit denselben Rechten und Geräten ausgeübt wie durch die Inhaberin oder den Inhaber des Patents für die Flussfischerei (art. 7 al. 2). In den grossen Seen ist das freie Fischen weiter gefasst: im Neuenburgersee mit höchstens 3 Schwimmschnüren, je mit fester Pose und einfachem Haken, vom Ufer oder von einem Boot aus (art. 8 RC-Pêche-NE); im Murtensee mit einer Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken (art. 8 RC-Pêche-Morat); im Genfersee herkömmlich mit der Schwimmschnur. Kinder unter 14 Jahren dürfen zudem ohne eigenes Patent fischen, wenn sie begleitet werden. Wer das freie Fischen ausübt, ist vom Sachkundenachweis SaNa befreit.
Fundstelle: art. 12 LPêche; art. 7 et 8 Directives; art. 8 RC-Pêche-NE; art. 8 RC-Pêche-Morat
Was trotzdem gilt
Das Freiangelrecht nimmt dir die Patentpflicht ab — mehr nicht. Diese Regeln gelten im Kanton Waadt unverändert weiter:
- Schonzeiten und Fangmasse Waadt — jede Art mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmass.
- Die Untergrenzen des Bundes nach VBGF (SR 923.01); der Kanton darf strenger sein, nie milder.
- Ganzjährig geschonte und nach Anhang 1 VBGF geschützte Arten bleiben tabu.
- Die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei — fachgerecht betäuben und töten.
SaNa im Kanton Waadt
Ja. Nach art. 13 der Weisungen und art. 14 der Konkordatsreglemente (in Verbindung mit Art. 5a VBGF) muss jede Person, die ein Patent löst, über einen Sachkundenachweis (SaNa) verfügen, der ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie über die Einhaltung des Tierschutzes belegt. AUSGENOMMEN sind Inhaberinnen und Inhaber eines Tagespatents (für die Flüsse auch eines Wochenpatents), Gäste (Zusatzpatent) sowie Personen, die das freie Fischen ausüben (art. 13 al. 3 der Weisungen; art. 14 al. 3 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Anmeldung: https://www.formation-pecheurs.ch/
Rechtsgrundlage im Bund: Art. 5a VBGF. Mehr im SaNa-Silo.
Kinder und Jugendliche
Wer das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und kein Patent besitzt, darf fischen, sofern die Person von einer Inhaberin oder einem Inhaber eines Patents für die Flussfischerei begleitet wird; sie darf eine einzige Schnur verwenden — als Schwimmschnur, Tauchschnur, Legschnur oder Wurfschnur — oder die Gambe, und bleibt unter der Verantwortung der Patentinhaberin oder des Patentinhabers, in deren Kontrollheft ihre Fänge eingetragen werden (art. 8 der Weisungen, art. 12 LPêche; art. 8 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr erhalten gegen Vorweisen eines Ausweises 50 % Ermässigung auf dem Preis der Patente für die Flussfischerei (ausgenommen das Patent «hôte») (art. 14 al. 3 der Weisungen; art. 12 al. 3 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Der Weiher Ile à l'Ours in Moudon ist dem freien Fischen von Personen unter 16 Jahren vorbehalten.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi du 29 novembre 1978 sur la pêche (LPêche) (BLV 923.01)
- Fassung
- du 29.11.1978, état en vigueur dès le 01.01.2023 (dernière modification du 13.09.2022)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Règlement d'application de la loi du 29 novembre 1978 sur la pêche (RLPêche) (BLV 923.01.1)
- Fassung
- du 15.08.2007 (le renvoi historique de l'art. 71 LPêche cite le règlement du 16.02.1979)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Directives sur l'exercice de la pêche dans les rivières, petits lacs et étangs en 2025, 2026 et 2027 (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
- Fassung
- du 03.12.2024, en vigueur du 01.01.2025 au 31.12.2027 (signée V. Venizelos)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Directives sur l'exercice de la pêche dans les lacs de Joux, Brenet et Ter (directive départementale (DJES), sans numéro BLV)
- Fassung
- du 08.11.2023, en vigueur depuis le 01.12.2023 (abroge les directives du 16.12.2014) ; sans limite de durée
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (RS 0.923.211)
- Fassung
- adopté par la Commission consultative le 19 décembre 2024, conclu par échange de notes des 9 septembre / 21 octobre 2025, en vigueur depuis le 1er janvier 2026 (état le 1er janvier 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel en 2025, 2026 et 2027 (RC-Pêche-NE) (BLV 923.99.1 (RSF 923.51 / ROF 2024_077))
- Fassung
- du 21.06.2024, en vigueur dès le 01.01.2025 (Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Neuchâtel; cantons FR, VD, NE)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 7
- Règlement d'exécution du concordat sur la pêche dans le lac de Morat en 2025, 2026 et 2027 (RC-Pêche-Morat) (BLV 923.97.1)
- Fassung
- du 21.06.2024, en vigueur dès le 01.01.2025 (Commission intercantonale de la pêche dans le lac de Morat; cantons FR, VD)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 8
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 9
- Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über die Fischerei (SR 923.0)
- Fassung
- Vom 21. Juni 1991, Stand am 1. Januar 2022
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Waadt ohne Patent fischen?
Es gibt ein begrenztes Fischen ohne Patent (freies Fischen). In den Flüssen und kleinen Seen (art. 12 LPêche, art. 7 der Weisungen) ist es nur in 14 ausdrücklich bezeichneten Abschnitten für 2025-2027 zulässig — namentlich die Broye in Moudon, Lucens, Granges und Payerne, der Buron und der Canal Oriental in Yverdon-les-Bains, die Grande Eau in Aigle, die Orbe in Orbe, der Talent in Echallens, die Thielle in Yverdon-les-Bains, die Venoge, die Eau Froide in Villeneuve und der Weiher Ile à l'Ours in Moudon (dieser den Fischerinnen und Fischern unter 16 Jahren vorbehalten); das Fischen ohne Patent wird dort mit denselben Rechten und Geräten ausgeübt wie durch die Inhaberin oder den Inhaber des Patents für die Flussfischerei (art. 7 al. 2). In den grossen Seen ist das freie Fischen weiter gefasst: im Neuenburgersee mit höchstens 3 Schwimmschnüren, je mit fester Pose und einfachem Haken, vom Ufer oder von einem Boot aus (art. 8 RC-Pêche-NE); im Murtensee mit einer Schwimmschnur mit fester Pose und einfachem Haken (art. 8 RC-Pêche-Morat); im Genfersee herkömmlich mit der Schwimmschnur. Kinder unter 14 Jahren dürfen zudem ohne eigenes Patent fischen, wenn sie begleitet werden. Wer das freie Fischen ausübt, ist vom Sachkundenachweis SaNa befreit.
Gelten dabei die Schonzeiten?
Ja. Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht. Schonzeiten, Fangmindestmasse und geschützte Arten gelten im Kanton Waadt unverändert weiter, dazu die Untergrenzen des Bundes.
Brauche ich im Kanton Waadt den SaNa?
Ja. Nach art. 13 der Weisungen und art. 14 der Konkordatsreglemente (in Verbindung mit Art. 5a VBGF) muss jede Person, die ein Patent löst, über einen Sachkundenachweis (SaNa) verfügen, der ausreichende Kenntnisse über Fische und Krebse sowie über die Einhaltung des Tierschutzes belegt. AUSGENOMMEN sind Inhaberinnen und Inhaber eines Tagespatents (für die Flüsse auch eines Wochenpatents), Gäste (Zusatzpatent) sowie Personen, die das freie Fischen ausüben (art. 13 al. 3 der Weisungen; art. 14 al. 3 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Anmeldung: https://www.formation-pecheurs.ch/
Ab welchem Alter darf man fischen?
Wer das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat und kein Patent besitzt, darf fischen, sofern die Person von einer Inhaberin oder einem Inhaber eines Patents für die Flussfischerei begleitet wird; sie darf eine einzige Schnur verwenden — als Schwimmschnur, Tauchschnur, Legschnur oder Wurfschnur — oder die Gambe, und bleibt unter der Verantwortung der Patentinhaberin oder des Patentinhabers, in deren Kontrollheft ihre Fänge eingetragen werden (art. 8 der Weisungen, art. 12 LPêche; art. 8 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr erhalten gegen Vorweisen eines Ausweises 50 % Ermässigung auf dem Preis der Patente für die Flussfischerei (ausgenommen das Patent «hôte») (art. 14 al. 3 der Weisungen; art. 12 al. 3 RC-Pêche-NE und RC-Pêche-Morat). Der Weiher Ile à l'Ours in Moudon ist dem freien Fischen von Personen unter 16 Jahren vorbehalten.
Was passiert, wenn ich ohne Patent fische?
Fischen ohne gültige Bewilligung («Schwarzfischerei») ist eine Übertretung des kantonalen Fischereirechts — die Bewilligungspflicht legen die Kantone im Vollzug des Bundesgesetzes fest (Art. 22 BGF). Der Bund setzt den Rahmen: Art. 17 BGF droht für vorsätzliche Übertretungen Busse bis CHF 20 000 an. Bei schweren oder wiederholten Fällen kann das Gericht zusätzlich ein Fischereiverbot von bis zu fünf Jahren verhängen (Art. 19 BGF), und die kantonale Behörde kann die Fischereiberechtigung administrativ entziehen. Verfolgt und beurteilt werden Widerhandlungen von den Kantonen (Art. 20 BGF) — die tatsächliche Busse richtet sich deshalb nach dem kantonalen Fischereierlass, nicht nach einem einheitlichen Betrag. (Art. 17, 19 und 20 BGF)
Wie es die anderen Kantone halten
An einer Kantonsgrenze kann wenige Meter weiter etwas anderes gelten. In 19 der übrigen 25 Deutschschweizer Kantone besteht ebenfalls ein Freiangelrecht — der Vergleich aller Kantone stellt sie nebeneinander.
- Freiangelrecht Zürich
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- Freiangelrecht Luzern
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