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Fangstatistik

Fangstatistik im Kanton Basel-Stadt

eingeschränkt — Alle Fischenden müssen jeden Fischgang und jeden behändigten Fisch sofort erfassen und das Fangbüchlein bis zum 31. Januar des Folgejahres einreichen.

Was der Erlass sagt

§ 19 FiV BS (Fassung seit 1. Januar 2026): «Vor Beginn des Fischens ist der Fischgang mit Datum und Gewässercode im Fangbüchlein oder digital zu erfassen» (Abs. 1); «Jeder behändigte Fisch muss sofort im Fangbüchlein eingetragen oder digital erfasst werden» (Abs. 2); «Das Fangbüchlein muss bis spätestens am 31. Januar des folgenden Jahres der Kantonalen Fischereiaufsicht eingereicht werden, auch wenn kein Eintrag erfolgt ist» (Abs. 3). Werden Fänge oder Fischgänge nicht ordnungsgemäss erfasst oder wird das Fangbüchlein wiederholt nicht fristgerecht eingereicht, kann die Kantonale Fischereiaufsicht die Fischereikarte entziehen (Abs. 4). Für die Aufforderung, ein verspätetes Fangbüchlein nachzureichen, wird eine Gebühr von Fr. 50 erhoben (§ 22 Abs. 2). Die Ordnungsbussenliste ahndet das Unterlassen der Eintragung/Erfassung von behändigten Fischen (Ziff. 14.3, Fr. 100) und des Fischgangs (Ziff. 14.4, Fr. 100) sowie das Nichtmitführen des Fangbüchleins (Ziff. 14.1, Fr. 50). Jede fischende Person muss beim Fischen das Fangbüchlein in gedruckter oder digitaler Form mit sich führen (§ 12 Abs. 1). Für den Rhein steht die App «myfish» zur Verfügung: Fänge werden per Smartphone erfasst und elektronisch an die Kantonale Fischereiaufsicht übermittelt, womit das jährliche Einsenden des Papier-Fangbüchleins entfällt. Zusätzlich zur individuellen Pflicht müssen für Wiese und Birs die Pachtenden unaufgefordert bis zum 31. Januar eine Fangstatistik des vergangenen Jahres abgeben (§ 9 Abs. 5).

Fundstelle: § 19 FiV BS; § 9 Abs. 5 FiV BS (Pacht Wiese/Birs)

Im Einzelnen

Fristbis spätestens 31. Januar des folgenden Jahres
MeldewegFangbüchlein in Papierform oder digital; für den Rhein via App «myfish» (dann entfällt das Einsenden des Papier-Fangbüchleins)
Bei VersäumnisEntzug der Fischereikarte bei nicht ordnungsgemässer Erfassung oder wiederholt verspäteter Einreichung (§ 19 Abs. 4); Fr. 50 Gebühr für die Mahnung (§ 22 Abs. 2); Ordnungsbussen von Fr. 100 für nicht erfasste Fänge bzw. Fischgänge

Was sonst gilt

Fangstatistik ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Basel-Stadt, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Basel-Stadt und Freiangelrecht Basel-Stadt.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Gesetz über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (912.500)
Fassung
vom 13. Dezember 1978; § 4 Abs. 1 ist die Strafnorm, auf die die Ordnungsbussenliste für Fischereiverstösse verweist
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung) (912.510)
Fassung
vom 8. Februar 2011, Fassung gemäss Änderung vom 14. Oktober 2025 (P251505), in Kraft seit 1. Januar 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt (Fischereiverordnung); Änderung vom 14. Oktober 2025 (912.510)
Fassung
RRB vom 14. Oktober 2025, publiziert im Kantonsblatt (KABBS) am 20. Dezember 2025, in Kraft seit 1. Januar 2026; enthält den konsolidierten Wortlaut der geänderten §§ 13, 13a, 13b, 14, 16, 18, 19, 22 sowie die geänderte Ordnungsbussenliste
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Fischen in Basel — Amt für Umwelt und Energie (AUE), Abteilung Gewässer und Boden (—)
Fassung
amtliche Informationsseite des Kantons Basel-Stadt, abgerufen 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Neue App «myfish» — Kanton Basel-Stadt (—)
Fassung
Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt, Dezember 2019
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Muss ich im Kanton Basel-Stadt meine Fänge melden?

§ 19 FiV BS (Fassung seit 1. Januar 2026): «Vor Beginn des Fischens ist der Fischgang mit Datum und Gewässercode im Fangbüchlein oder digital zu erfassen» (Abs. 1); «Jeder behändigte Fisch muss sofort im Fangbüchlein eingetragen oder digital erfasst werden» (Abs. 2); «Das Fangbüchlein muss bis spätestens am 31. Januar des folgenden Jahres der Kantonalen Fischereiaufsicht eingereicht werden, auch wenn kein Eintrag erfolgt ist» (Abs. 3). Werden Fänge oder Fischgänge nicht ordnungsgemäss erfasst oder wird das Fangbüchlein wiederholt nicht fristgerecht eingereicht, kann die Kantonale Fischereiaufsicht die Fischereikarte entziehen (Abs. 4). Für die Aufforderung, ein verspätetes Fangbüchlein nachzureichen, wird eine Gebühr von Fr. 50 erhoben (§ 22 Abs. 2). Die Ordnungsbussenliste ahndet das Unterlassen der Eintragung/Erfassung von behändigten Fischen (Ziff. 14.3, Fr. 100) und des Fischgangs (Ziff. 14.4, Fr. 100) sowie das Nichtmitführen des Fangbüchleins (Ziff. 14.1, Fr. 50). Jede fischende Person muss beim Fischen das Fangbüchlein in gedruckter oder digitaler Form mit sich führen (§ 12 Abs. 1). Für den Rhein steht die App «myfish» zur Verfügung: Fänge werden per Smartphone erfasst und elektronisch an die Kantonale Fischereiaufsicht übermittelt, womit das jährliche Einsenden des Papier-Fangbüchleins entfällt. Zusätzlich zur individuellen Pflicht müssen für Wiese und Birs die Pachtenden unaufgefordert bis zum 31. Januar eine Fangstatistik des vergangenen Jahres abgeben (§ 9 Abs. 5).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Fangstatistik eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Basel-Stadt.

Wie halten es die anderen Kantone?

Fangstatistik ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 25 weitere Kantone regeln es gleich wie Basel-Stadt. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

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