Fangstatistik
Fangstatistik im Wallis
eingeschränkt — Wer ein Patent besitzt, muss ein Kontrollheft führen, jeden Fang sofort darin eintragen und es der kantonalen Fachstelle spätestens am 15. Dezember zurückgeben, unter Androhung einer Busse.
Was der Erlass sagt
Nach art. 22 LcSP darf, wer ein Patent besitzt, nicht fischen, ohne das Kontrollheft mitzuführen. Art. 12 al. 2 OcPê präzisiert, dass alle Fänge sofort, korrekt, leserlich, mit allen verlangten Angaben und unauslöschlich einzutragen sind, ein Fang pro Zeile; das Heft ist der Aufsicht über die Wasserfauna jederzeit vorzuweisen (art. 12 al. 3). Am Saisonende füllen die Inhaberinnen und Inhaber des Jahres- und des Halbmonatspatents die Seite mit dem Fangzusammenzug aus, die für die Erstellung der Statistik nötig ist (art. 12 al. 5). Art. 13 al. 1 OcPê legt die Rückgabefrist fest: Das Kontrollheft ist der kantonalen Fachstelle spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zurückzugeben; auch die Tages- und Zweitagespatente sind bis zu diesem Datum zurückzugeben (art. 13 al. 2). Wird das Heft nicht zurückgegeben oder die Zusammenzugsseite nicht korrekt ausgefüllt, wird eine Busse von 50 Franken ausgesprochen, die bei Wiederholung erhöht werden kann oder zur Verweigerung des Patents führen kann (art. 13 al. 3).
Fundstelle: art. 22 LcSP; art. 12-13 OcPê
Im Einzelnen
| Frist | Rückgabe des Kontrollhefts spätestens am 15. Dezember des laufenden Jahres (art. 13 al. 1 OcPê) |
| Meldeweg | Kontrollheft auf Papier, abgegeben bei der kantonalen Fischereifachstelle oder bei der ausstellenden Stelle |
| Bei Versäumnis | Busse von 50 Franken, bei Wiederholung erhöht, allenfalls Verweigerung des Patents (art. 13 al. 3 OcPê) |
Was sonst gilt
Fangstatistik ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Wallis, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Wallis und Freiangelrecht Wallis.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi cantonale sur la pêche (923.1)
- Fassung
- état au 1er janvier 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Ordonnance sur l'exercice de la pêche (923.100)
- Fassung
- état au 1er juin 2023
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Arrêté quinquennal sur l'exercice de la pêche en Valais pour les années 2024-2028 (923.170)
- Fassung
- état au 25 février 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Muss ich im Wallis meine Fänge melden?
Nach art. 22 LcSP darf, wer ein Patent besitzt, nicht fischen, ohne das Kontrollheft mitzuführen. Art. 12 al. 2 OcPê präzisiert, dass alle Fänge sofort, korrekt, leserlich, mit allen verlangten Angaben und unauslöschlich einzutragen sind, ein Fang pro Zeile; das Heft ist der Aufsicht über die Wasserfauna jederzeit vorzuweisen (art. 12 al. 3). Am Saisonende füllen die Inhaberinnen und Inhaber des Jahres- und des Halbmonatspatents die Seite mit dem Fangzusammenzug aus, die für die Erstellung der Statistik nötig ist (art. 12 al. 5). Art. 13 al. 1 OcPê legt die Rückgabefrist fest: Das Kontrollheft ist der kantonalen Fachstelle spätestens bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres zurückzugeben; auch die Tages- und Zweitagespatente sind bis zu diesem Datum zurückzugeben (art. 13 al. 2). Wird das Heft nicht zurückgegeben oder die Zusammenzugsseite nicht korrekt ausgefüllt, wird eine Busse von 50 Franken ausgesprochen, die bei Wiederholung erhöht werden kann oder zur Verweigerung des Patents führen kann (art. 13 al. 3).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Fangstatistik eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Wallis.
Wie halten es die anderen Kantone?
Fangstatistik ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 25 weitere Kantone regeln es gleich wie Wallis. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Fangstatistik in anderen Kantonen
- Fangstatistik Zürich (eingeschränkt)
- Fangstatistik Bern (eingeschränkt)
- Fangstatistik Luzern (eingeschränkt)
- Fangstatistik Uri (eingeschränkt)
- Fangstatistik Schwyz (eingeschränkt)
- Fangstatistik Obwalden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Nidwalden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Glarus (eingeschränkt)
- Fangstatistik Zug (eingeschränkt)
- Fangstatistik Solothurn (eingeschränkt)
- Fangstatistik Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Fangstatistik Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Fangstatistik Schaffhausen (eingeschränkt)
- Fangstatistik Appenzell Ausserrhoden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Fangstatistik St. Gallen (eingeschränkt)
- Fangstatistik Graubünden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Aargau (eingeschränkt)
- Fangstatistik Thurgau (eingeschränkt)
- Fangstatistik Freiburg (eingeschränkt)
- Fangstatistik Waadt (eingeschränkt)
- Fangstatistik Neuenburg (eingeschränkt)
- Fangstatistik Genf (eingeschränkt)
- Fangstatistik Jura (eingeschränkt)
- Fangstatistik Tessin (eingeschränkt)