Fangstatistik
Fangstatistik im Kanton Appenzell Ausserrhoden
eingeschränkt — Die Revierpächter sind verpflichtet, nach Weisung der Fischereiverwaltung eine Statistik über eingesetzte und gefangene Fische und Krebse zu führen (Selbstdeklaration mit Anzahl, Gewicht und Stundenaufwand).
Was der Erlass sagt
Art. 37 FiV AR («Besatz und Fangstatistik»): «Der Pächter ist verpflichtet, nach den Weisungen der Fischereiverwaltung eine Statistik über die eingesetzten und gefangenen Fische und Krebse zu führen.» Die Pflicht richtet sich dem Wortlaut nach an den Pächter. Die amtliche «Fischereistatistik 2025» des Amts für Umwelt beschreibt die praktische Ausgestaltung: «Erhebung Kanton durch Besatz-Formular und Fangstatistik, Selbstdeklaration der Revierpächter (Anzahl, Gewicht, Stundenaufwand)»; die Daten werden im Rahmen der jährlichen Datenerhebung des BAFU nach Art. 10 VBGF ausgewertet und sind auf www.fischereistatistik.ch abrufbar. Für die Selbstdeklaration stellt das Amt für Umwelt Formulare bereit (Meldeformular Fangstatistik als PDF und Excel sowie ein Besatzformular). Eine feste Einreichefrist, ein Online-Portal/eine App oder eine ausdrückliche Sanktion bei unterlassener Meldung sind weder im Erlass noch in den amtlichen Publikationen geregelt.
Fundstelle: Art. 37 FiV AR
Im Einzelnen
| Meldeweg | Selbstdeklaration durch die Revierpächter auf den Formularen des Amts für Umwelt (Fangstatistik- und Besatzformular in Papier/Excel); Auswertung durch das BAFU, publiziert auf www.fischereistatistik.ch |
Was sonst gilt
Fangstatistik ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Ausserrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Ausserrhoden und Freiangelrecht Appenzell Ausserrhoden.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (527.2)
- Fassung
- vom 6. Februar 1978, Stand 30. September 2016 (letzte Änderung: Beschluss vom 26. September 2016)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischen in Appenzell Ausserrhoden (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt) (—)
- Fassung
- Amt für Umwelt AR, abgerufen 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Fischereistatistik 2025 (—)
- Fassung
- Amt für Umwelt AR, Jahresauswertung 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Muss ich im Kanton Appenzell Ausserrhoden meine Fänge melden?
Art. 37 FiV AR («Besatz und Fangstatistik»): «Der Pächter ist verpflichtet, nach den Weisungen der Fischereiverwaltung eine Statistik über die eingesetzten und gefangenen Fische und Krebse zu führen.» Die Pflicht richtet sich dem Wortlaut nach an den Pächter. Die amtliche «Fischereistatistik 2025» des Amts für Umwelt beschreibt die praktische Ausgestaltung: «Erhebung Kanton durch Besatz-Formular und Fangstatistik, Selbstdeklaration der Revierpächter (Anzahl, Gewicht, Stundenaufwand)»; die Daten werden im Rahmen der jährlichen Datenerhebung des BAFU nach Art. 10 VBGF ausgewertet und sind auf www.fischereistatistik.ch abrufbar. Für die Selbstdeklaration stellt das Amt für Umwelt Formulare bereit (Meldeformular Fangstatistik als PDF und Excel sowie ein Besatzformular). Eine feste Einreichefrist, ein Online-Portal/eine App oder eine ausdrückliche Sanktion bei unterlassener Meldung sind weder im Erlass noch in den amtlichen Publikationen geregelt.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Fangstatistik eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Fangstatistik ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 25 weitere Kantone regeln es gleich wie Appenzell Ausserrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Fangstatistik in anderen Kantonen
- Fangstatistik Zürich (eingeschränkt)
- Fangstatistik Bern (eingeschränkt)
- Fangstatistik Luzern (eingeschränkt)
- Fangstatistik Uri (eingeschränkt)
- Fangstatistik Schwyz (eingeschränkt)
- Fangstatistik Obwalden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Nidwalden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Glarus (eingeschränkt)
- Fangstatistik Zug (eingeschränkt)
- Fangstatistik Solothurn (eingeschränkt)
- Fangstatistik Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Fangstatistik Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Fangstatistik Schaffhausen (eingeschränkt)
- Fangstatistik Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Fangstatistik St. Gallen (eingeschränkt)
- Fangstatistik Graubünden (eingeschränkt)
- Fangstatistik Aargau (eingeschränkt)
- Fangstatistik Thurgau (eingeschränkt)
- Fangstatistik Freiburg (eingeschränkt)
- Fangstatistik Waadt (eingeschränkt)
- Fangstatistik Wallis (eingeschränkt)
- Fangstatistik Neuenburg (eingeschränkt)
- Fangstatistik Genf (eingeschränkt)
- Fangstatistik Jura (eingeschränkt)
- Fangstatistik Tessin (eingeschränkt)