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Fangstatistik

Fangstatistik im Kanton Appenzell Ausserrhoden

eingeschränkt — Die Revierpächter sind verpflichtet, nach Weisung der Fischereiverwaltung eine Statistik über eingesetzte und gefangene Fische und Krebse zu führen (Selbstdeklaration mit Anzahl, Gewicht und Stundenaufwand).

Was der Erlass sagt

Art. 37 FiV AR («Besatz und Fangstatistik»): «Der Pächter ist verpflichtet, nach den Weisungen der Fischereiverwaltung eine Statistik über die eingesetzten und gefangenen Fische und Krebse zu führen.» Die Pflicht richtet sich dem Wortlaut nach an den Pächter. Die amtliche «Fischereistatistik 2025» des Amts für Umwelt beschreibt die praktische Ausgestaltung: «Erhebung Kanton durch Besatz-Formular und Fangstatistik, Selbstdeklaration der Revierpächter (Anzahl, Gewicht, Stundenaufwand)»; die Daten werden im Rahmen der jährlichen Datenerhebung des BAFU nach Art. 10 VBGF ausgewertet und sind auf www.fischereistatistik.ch abrufbar. Für die Selbstdeklaration stellt das Amt für Umwelt Formulare bereit (Meldeformular Fangstatistik als PDF und Excel sowie ein Besatzformular). Eine feste Einreichefrist, ein Online-Portal/eine App oder eine ausdrückliche Sanktion bei unterlassener Meldung sind weder im Erlass noch in den amtlichen Publikationen geregelt.

Fundstelle: Art. 37 FiV AR

Im Einzelnen

MeldewegSelbstdeklaration durch die Revierpächter auf den Formularen des Amts für Umwelt (Fangstatistik- und Besatzformular in Papier/Excel); Auswertung durch das BAFU, publiziert auf www.fischereistatistik.ch

Was sonst gilt

Fangstatistik ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Ausserrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Ausserrhoden und Freiangelrecht Appenzell Ausserrhoden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (527.2)
Fassung
vom 6. Februar 1978, Stand 30. September 2016 (letzte Änderung: Beschluss vom 26. September 2016)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischen in Appenzell Ausserrhoden (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt) (—)
Fassung
Amt für Umwelt AR, abgerufen 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Fischereistatistik 2025 (—)
Fassung
Amt für Umwelt AR, Jahresauswertung 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Muss ich im Kanton Appenzell Ausserrhoden meine Fänge melden?

Art. 37 FiV AR («Besatz und Fangstatistik»): «Der Pächter ist verpflichtet, nach den Weisungen der Fischereiverwaltung eine Statistik über die eingesetzten und gefangenen Fische und Krebse zu führen.» Die Pflicht richtet sich dem Wortlaut nach an den Pächter. Die amtliche «Fischereistatistik 2025» des Amts für Umwelt beschreibt die praktische Ausgestaltung: «Erhebung Kanton durch Besatz-Formular und Fangstatistik, Selbstdeklaration der Revierpächter (Anzahl, Gewicht, Stundenaufwand)»; die Daten werden im Rahmen der jährlichen Datenerhebung des BAFU nach Art. 10 VBGF ausgewertet und sind auf www.fischereistatistik.ch abrufbar. Für die Selbstdeklaration stellt das Amt für Umwelt Formulare bereit (Meldeformular Fangstatistik als PDF und Excel sowie ein Besatzformular). Eine feste Einreichefrist, ein Online-Portal/eine App oder eine ausdrückliche Sanktion bei unterlassener Meldung sind weder im Erlass noch in den amtlichen Publikationen geregelt.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Fangstatistik eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Wie halten es die anderen Kantone?

Fangstatistik ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 25 weitere Kantone regeln es gleich wie Appenzell Ausserrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

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