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Nachtfischen

Nachtfischen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

verboten — Das Fischen zur Nachtzeit ist im Kanton Appenzell Ausserrhoden verboten; ebenso an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen.

Was der Erlass sagt

Art. 29 FiV AR («Zeitliche Beschränkungen»): «Der Fischfang ist zur Nachtzeit, an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen sowie während der Schonzeit verboten.» Die Fischereiverordnung definiert den Begriff «Nachtzeit» nicht näher und legt keine konkreten Uhrzeiten (z. B. bezogen auf Sonnenauf- und -untergang) fest. Appenzell Ausserrhoden ist ein reiner Pachtkanton mit ausschliesslich Fliessgewässern (26 Reviere nach Art. 9 FiV AR); ein Seefischerei- oder Nachtfangregime (z. B. für Trüsche) besteht nicht. Die Fischereisaison dauert ohnehin nur vom 1. April bis 15. September, da ausserhalb dieser Zeit die Schonzeit der Forellen gilt (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt). Weitergehende oder abweichende zeitliche Beschränkungen kann die Fischereiverwaltung im Rahmen von Art. 26 Abs. 2 und Art. 31 FiV AR festlegen.

Fundstelle: Art. 29 FiV AR

Im Einzelnen

AusnahmenDie Fischereiverwaltung kann zu den Zwecken von Art. 26 Abs. 2 FiV AR (Besatzwirtschaft, Bestandesregulierung, Schutz gefährdeter Bestände, Bestandeskontrollen) Ausnahmen von den Schutzbestimmungen zulassen (Art. 31 FiV AR).

Was sonst gilt

Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Ausserrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Ausserrhoden und Freiangelrecht Appenzell Ausserrhoden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (527.2)
Fassung
vom 6. Februar 1978, Stand 30. September 2016 (letzte Änderung: Beschluss vom 26. September 2016)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischen in Appenzell Ausserrhoden (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt) (—)
Fassung
Amt für Umwelt AR, abgerufen 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Fischereistatistik 2025 (—)
Fassung
Amt für Umwelt AR, Jahresauswertung 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Appenzell Ausserrhoden nachts fischen?

Art. 29 FiV AR («Zeitliche Beschränkungen»): «Der Fischfang ist zur Nachtzeit, an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen sowie während der Schonzeit verboten.» Die Fischereiverordnung definiert den Begriff «Nachtzeit» nicht näher und legt keine konkreten Uhrzeiten (z. B. bezogen auf Sonnenauf- und -untergang) fest. Appenzell Ausserrhoden ist ein reiner Pachtkanton mit ausschliesslich Fliessgewässern (26 Reviere nach Art. 9 FiV AR); ein Seefischerei- oder Nachtfangregime (z. B. für Trüsche) besteht nicht. Die Fischereisaison dauert ohnehin nur vom 1. April bis 15. September, da ausserhalb dieser Zeit die Schonzeit der Forellen gilt (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt). Weitergehende oder abweichende zeitliche Beschränkungen kann die Fischereiverwaltung im Rahmen von Art. 26 Abs. 2 und Art. 31 FiV AR festlegen.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden.

Wie halten es die anderen Kantone?

Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 1 weitere Kanton regelt es gleich wie Appenzell Ausserrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

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