Widerhaken
Widerhaken im Kanton Appenzell Ausserrhoden
nicht geklärt — Die kantonale Fischereiverordnung regelt Widerhaken nicht; sie schreibt nur den Fang mit der Angelrute vor, weshalb Detailregeln allenfalls in Weisungen der Fischereiverwaltung oder in den Pachtbedingungen liegen.
Was der Erlass sagt
Die Fischereiverordnung enthält keine Bestimmung zu Widerhaken oder zur Hakenzahl. Art. 26 Abs. 1 FiV AR hält nur fest: «Fische dürfen nur mit der Angelrute gefangen werden»; Abs. 2 ermächtigt die Fischereiverwaltung, im Rahmen des Bundesrechts weitere Geräte und Fangmethoden zuzulassen. Auch die amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt enthält keine Vorgaben zu Haken. Als reiner Pachtkanton kann Appenzell Ausserrhoden die konkreten Geräte- und Hakenvorschriften über Weisungen der Fischereiverwaltung oder über die (nicht öffentlich publizierten) Pachtbedingungen der einzelnen Reviere regeln; ein solcher amtlicher Text liess sich nicht auffinden. Als Bundes-Baseline gilt Art. 5b VBGF (SR 923.01), der den Einsatz von Haken mit Widerhaken an Bedingungen (Sachkundenachweis) knüpft. Eine geprüfte amtliche Fundstelle zur kantonalen Widerhaken-Regelung fehlt.
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Ausserrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Ausserrhoden und Freiangelrecht Appenzell Ausserrhoden.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (527.2)
- Fassung
- vom 6. Februar 1978, Stand 30. September 2016 (letzte Änderung: Beschluss vom 26. September 2016)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischen in Appenzell Ausserrhoden (amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt) (—)
- Fassung
- Amt für Umwelt AR, abgerufen 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Fischereistatistik 2025 (—)
- Fassung
- Amt für Umwelt AR, Jahresauswertung 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Appenzell Ausserrhoden Haken mit Widerhaken erlaubt?
Die Fischereiverordnung enthält keine Bestimmung zu Widerhaken oder zur Hakenzahl. Art. 26 Abs. 1 FiV AR hält nur fest: «Fische dürfen nur mit der Angelrute gefangen werden»; Abs. 2 ermächtigt die Fischereiverwaltung, im Rahmen des Bundesrechts weitere Geräte und Fangmethoden zuzulassen. Auch die amtliche Informationsseite des Amts für Umwelt enthält keine Vorgaben zu Haken. Als reiner Pachtkanton kann Appenzell Ausserrhoden die konkreten Geräte- und Hakenvorschriften über Weisungen der Fischereiverwaltung oder über die (nicht öffentlich publizierten) Pachtbedingungen der einzelnen Reviere regeln; ein solcher amtlicher Text liess sich nicht auffinden. Als Bundes-Baseline gilt Art. 5b VBGF (SR 923.01), der den Einsatz von Haken mit Widerhaken an Bedingungen (Sachkundenachweis) knüpft. Eine geprüfte amtliche Fundstelle zur kantonalen Widerhaken-Regelung fehlt.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. Kein anderer Kanton regelt es genau gleich wie Appenzell Ausserrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)