Zum Inhalt springen

Schonzeiten

Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Alle Arten, die das Fischereirecht des Kantons Appenzell Ausserrhoden führt — mit Schonzeit, Fangmass und Fundstelle im amtlichen Erlass. Die Werte stehen über der Untergrenze des Bundes, die für die ganze Schweiz gilt.

Art Schonzeit Fangmass Fundstelle
Forellen +3 16.09.–31.03. 22 cm Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)
Forellen +1 16.09.–31.03. 22 cm Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)
nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
+1 nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Krebse +1 16.09.–30.06. nur Bundesvorgabe Art. 27 Abs. 1 lit. b FiV AR (bGS 527.2); Fangmindestmasse: Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01)
Krebse 16.09.–30.06. nur Bundesvorgabe Art. 27 Abs. 1 lit. b FiV AR (bGS 527.2); Fangmindestmass 9 cm nach Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01)
Krebse 16.09.–30.06. nur Bundesvorgabe Art. 27 Abs. 1 lit. b FiV AR (bGS 527.2); Fangmindestmass 12 cm nach Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01)
Krebse 16.09.–30.06. nur Bundesvorgabe Art. 27 Abs. 1 lit. b FiV AR (bGS 527.2); Fangmindestmass 9 cm nach Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01)

„+n" heisst: In n Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Werte — Konkordatsseen, Grenzstrecken, Bergseen. Details auf der jeweiligen Artseite. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Wie gemessen wird

Die Fischereiverordnung AR (bGS 527.2) enthält keine eigene Messvorschrift. Es gilt Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende.

Erlasse, auf denen diese Seite fusst

Für den Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden 4 Erlasse im Volltext ausgewertet, dazu das Bundesrecht. Jeder Wert in der Tabelle trägt seine Fundstelle.

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (bGS 527.2)
Fassung
vom 06.02.1978, in Kraft seit 01.08.1978; aktuelle Version in Kraft seit 30.09.2016 (Beschluss 26.09.2016), Stand 30.09.2016. Keine künftigen Versionen hinterlegt.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung über Bachforellen (bGS 527.21)
Fassung
vom 30.06.2026 (Stand 01.01.2027), Erstfassung, Lf. Nr./Abl. 1544 / 03.07.2026. In Kraft ab 01.01.2027 — am Recherchestand 31.07.2026 noch NICHT in Kraft.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell A.Rh. und St. Gallen über die fischereiliche Zuständigkeit in den Grenzgewässern (bGS 527.3 (St. Gallen: sGS 854.374))
Fassung
vom 10.02.1981, vom Bundesrat genehmigt am 11.03.1981; AR-Fassung: «in Vollzug ab 11. März 1981», SG-Fassung (sGS 854.374): «in Vollzug seit 12.03.1981». Ersetzt die Übereinkunft vom 30.03.1921.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Vereinbarung über die Fischerei in den Grenzgewässern (Appenzell A.Rh. / Appenzell I.Rh.) (bGS 527.4)
Fassung
vom 29.01./24.03.1980 (Zustimmung Regierungsrat AR 29.01.1980, Standeskommission AI 24.03.1980), vom Bundesrat genehmigt am 04.06.1980, in Kraft seit 01.01.1981. Ersetzt die Vereinbarung vom 18./25.03.1922 samt Nachtrag vom 28.03.1967.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Ein Rechtsportal ist nur so viel wert wie seine ehrlichen Lücken. Diese Punkte liessen sich aus dem amtlichen Erlass nicht abschliessend klären — wir nennen sie, statt einen Wert zu raten:

Häufige Fragen

Wo stehen die Schonzeiten für den Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Massgeblich ist Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (vom 06.02.1978, in Kraft seit 01.08.1978; aktuelle Version in Kraft seit 30.09.2016 (Beschluss 26.09.2016), Stand 30.09.2016. Keine künftigen Versionen hinterlegt.). Diese Seite gibt die Werte daraus wieder, jeweils mit Fundstelle. Verbindlich ist immer der amtliche Erlass in seiner geltenden Fassung.

Was gibt der Bund vor?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur Mindestdauern in Wochen — Forellen 16 Wochen in fliessenden Gewässern und 12 in stehenden, Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10. Beginn und Ende legen die Kantone fest. In Art. 2 VBGF stehen Fangmindestmasse, die die Kantone erhöhen, aber nicht unterschreiten dürfen.

Gelten die Werte im ganzen Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Nein. Für 4 Arten gibt es Gewässer mit eigenen Werten — typischerweise Konkordatsseen, Grenzstrecken und Bergseen. Die Abweichungen stehen auf der jeweiligen Artseite unter „Abweichende Regeln".

Brauche ich für den Kanton Appenzell Ausserrhoden ein Patent?

Die Fangberechtigung heisst hier Pächter-, Jahres- oder Tageskarte. Welche Arten es gibt, was sie kosten und wo du sie beziehst, steht auf unserer Patent-Seite für diesen Kanton.

Gewässer im Kanton Appenzell Ausserrhoden

3 Flüsse im Kanton Appenzell Ausserrhoden haben je eine eigene Gewässerseite — mit den Schonzeiten und Fangmassen aller Anliegerkantone nebeneinander und, wo der Bund misst, dem Beiss-Index. Bei allen führt Appenzell Ausserrhoden eigene Werte, die der Grundregel oben vorgehen.

Weiter

Fischereipatent im Kanton Appenzell Ausserrhoden — welche Berechtigung du brauchst, was sie kostet und wo du sie beziehst. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für ein konkretes Datum. Zum SaNa-Sachkundenachweis.

Trag dir diese Schonzeiten in den Schonzeit-Kalender ein — als Abo für Appenzell Ausserrhoden, das sich jährlich wiederholt. Welche Ausübungsregeln daneben gelten (Nachtfischen, Widerhaken, Köderfisch, Fangstatistik), steht unter Fischereiregeln im Vergleich.

Andere Kantone