Zum Inhalt springen

Private Gewässer

Private Gewässer im Kanton Thurgau

nicht geregelt — Die kantonale Hoheit erstreckt sich auf alle Gewässer, in denen Fische leben können — eine Ausnahme für private Gewässer fehlt.

Was der Erlass sagt

§ 2 FiG TG «Regal»: «(1) Dem Kanton steht die Hoheit an allen Gewässern zu, in denen Fische, Krebse, Amphibien oder Fischnährtiere leben können. (2) Diese Gewässer unterstehen der eidgenössischen Gesetzgebung.» Das ist die weiteste Formulierung aller Kantone. Eine Ausnahme für künstlich angelegte oder geschlossene private Gewässer enthält der Erlass nicht — vor dem Fischen beim Kanton klären.

Was sonst gilt

Private Gewässer ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Thurgau, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Thurgau und Freiangelrecht Thurgau.

Auf der Suche nach einer konkreten Anlage? Fischzucht zum Selberfischen führt geprüfte Put-and-Take-Betriebe, jeder mit eigener Quelle.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei (Fischereiverordnung, FiV) (923.11)
Fassung
vom 13. Dezember 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023 (ersetzt die alte FiV von 1977 sowie die Regierungsratsbeschlüsse zur Freiangelei, zur Bodensee-Obersee-Fischerei und zur Unterseefischereiordnung); konsolidierter Erlass RB 923.11
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Gesetz über die Fischerei (FiG) (923.1)
Fassung
Fassung gemäss Änderung vom 24. November 2021, in Kraft seit 1. Januar 2023
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Land Baden-Württemberg über die Fischerei im Untersee und Seerhein (Unterseefischereiordnung) (SR 0.923.411)
Fassung
Staatsvertrag CH/Baden-Württemberg, ausgewerteter Auszug Stand 1. Januar 2018 in der amtlichen Zusammenstellung der Jagd- und Fischereiverwaltung für die Angelfischerei am Untersee; geht der kantonalen FiV vor (§ 2 Abs. 1 Ziff. 1 FiV, § 48 FiV)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung des UVEK über die Fischerei im Bodensee-Obersee (SR 923.31)
Fassung
beruht auf den Beschlüssen der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz für die Bodenseefischerei (IBKF); geht der kantonalen FiV vor (§ 2 Abs. 1 Ziff. 2 FiV)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Bestimmungen über die Ausübung der Sportfischerei im Bodensee-Obersee (—)
Fassung
Amtliche Zusammenstellung der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau, Stand Dezember 2024 (Ausgabe 2025); enthält die einschlägigen Auszüge der UVEK-Verordnung, der Tierschutzverordnung und der VBGF im konsolidierten Wortlaut
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Zusammenstellung der fischereilichen Vorschriften für die Angelfischerei am Untersee (—)
Fassung
Amtliche Zusammenstellung der Jagd- und Fischereiverwaltung des Kantons Thurgau (ausgewertete Ausgabe 2020); enthält den Auszug aus der Unterseefischereiordnung (Stand 1. Januar 2018), der Tierschutzverordnung und der VBGF sowie die Erläuterungen zur Statistikführung
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 7
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Thurgau in privaten Gewässern ohne Patent fischen?

§ 2 FiG TG «Regal»: «(1) Dem Kanton steht die Hoheit an allen Gewässern zu, in denen Fische, Krebse, Amphibien oder Fischnährtiere leben können. (2) Diese Gewässer unterstehen der eidgenössischen Gesetzgebung.» Das ist die weiteste Formulierung aller Kantone. Eine Ausnahme für künstlich angelegte oder geschlossene private Gewässer enthält der Erlass nicht — vor dem Fischen beim Kanton klären.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Private Gewässer eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Thurgau.

Wie halten es die anderen Kantone?

Private Gewässer ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 3 weitere Kantone regeln es gleich wie Thurgau. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Private Gewässer in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Thurgau