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Private Gewässer

Private Gewässer im Kanton Solothurn

erlaubt — Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer ohne natürlichen Fischzutritt gilt nur Bundesrecht.

Was der Erlass sagt

§ 2 FiG SO «Geltungsbereich»: «(1) Die Bestimmungen in diesem Gesetz gelten unter Vorbehalt von Absatz 2 und abweichender interkantonaler Bestimmungen für alle Gewässer. (2) Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer, in die Fische und Krebse auf natürliche Art nicht gelangen können, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.»

Was sonst gilt

Private Gewässer ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Solothurn, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Solothurn und Freiangelrecht Solothurn.

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Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereigesetz (625.11)
Fassung
vom 12. März 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischereiverordnung (625.12)
Fassung
vom 25. August 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Auszug aus den Fischereivorschriften (—)
Fassung
Amtliche Broschüre (Patentbüchlein) des Amts für Wald, Jagd und Fischerei; Stand ab 1. März 2026; gibt den geltenden Wortlaut von FiG/FiVO und einschlägigem Bundesrecht mit Paragraphenangaben wieder
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026 (—)
Fassung
Schreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei an die Fischerinnen und Fischer, Februar 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Fangstatistik (Website des Amts für Wald, Jagd und Fischerei) (—)
Fassung
Amtliche Website, abgerufen am 31. Juli 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 6
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Solothurn in privaten Gewässern ohne Patent fischen?

§ 2 FiG SO «Geltungsbereich»: «(1) Die Bestimmungen in diesem Gesetz gelten unter Vorbehalt von Absatz 2 und abweichender interkantonaler Bestimmungen für alle Gewässer. (2) Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer, in die Fische und Krebse auf natürliche Art nicht gelangen können, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.»

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Private Gewässer eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Solothurn.

Wie halten es die anderen Kantone?

Private Gewässer ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 18 weitere Kantone regeln es gleich wie Solothurn. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

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