Private Gewässer
Private Gewässer im Kanton Solothurn
erlaubt — Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer ohne natürlichen Fischzutritt gilt nur Bundesrecht.
Was der Erlass sagt
§ 2 FiG SO «Geltungsbereich»: «(1) Die Bestimmungen in diesem Gesetz gelten unter Vorbehalt von Absatz 2 und abweichender interkantonaler Bestimmungen für alle Gewässer. (2) Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer, in die Fische und Krebse auf natürliche Art nicht gelangen können, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.»
Was sonst gilt
Private Gewässer ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Solothurn, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Solothurn und Freiangelrecht Solothurn.
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Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (625.11)
- Fassung
- vom 12. März 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (625.12)
- Fassung
- vom 25. August 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Auszug aus den Fischereivorschriften (—)
- Fassung
- Amtliche Broschüre (Patentbüchlein) des Amts für Wald, Jagd und Fischerei; Stand ab 1. März 2026; gibt den geltenden Wortlaut von FiG/FiVO und einschlägigem Bundesrecht mit Paragraphenangaben wieder
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026 (—)
- Fassung
- Schreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei an die Fischerinnen und Fischer, Februar 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Fangstatistik (Website des Amts für Wald, Jagd und Fischerei) (—)
- Fassung
- Amtliche Website, abgerufen am 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Solothurn in privaten Gewässern ohne Patent fischen?
§ 2 FiG SO «Geltungsbereich»: «(1) Die Bestimmungen in diesem Gesetz gelten unter Vorbehalt von Absatz 2 und abweichender interkantonaler Bestimmungen für alle Gewässer. (2) Für Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte private Gewässer, in die Fische und Krebse auf natürliche Art nicht gelangen können, gelten die Bestimmungen des Bundesrechts.»
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Private Gewässer eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Solothurn.
Wie halten es die anderen Kantone?
Private Gewässer ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 18 weitere Kantone regeln es gleich wie Solothurn. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Private Gewässer in anderen Kantonen
- Private Gewässer Zürich (erlaubt)
- Private Gewässer Bern (erlaubt)
- Private Gewässer Luzern (erlaubt)
- Private Gewässer Uri (erlaubt)
- Private Gewässer Schwyz (nicht geregelt)
- Private Gewässer Obwalden (nicht geregelt)
- Private Gewässer Nidwalden (erlaubt)
- Private Gewässer Glarus (nicht geregelt)
- Private Gewässer Zug (eingeschränkt)
- Private Gewässer Basel-Stadt (erlaubt)
- Private Gewässer Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Private Gewässer Schaffhausen (erlaubt)
- Private Gewässer Appenzell Ausserrhoden (erlaubt)
- Private Gewässer Appenzell Innerrhoden (erlaubt)
- Private Gewässer St. Gallen (erlaubt)
- Private Gewässer Graubünden (erlaubt)
- Private Gewässer Aargau (erlaubt)
- Private Gewässer Thurgau (nicht geregelt)
- Private Gewässer Freiburg (eingeschränkt)
- Private Gewässer Waadt (erlaubt)
- Private Gewässer Wallis (erlaubt)
- Private Gewässer Neuenburg (erlaubt)
- Private Gewässer Genf (erlaubt)
- Private Gewässer Jura (erlaubt)
- Private Gewässer Tessin (erlaubt)