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Private Gewässer

Private Gewässer im Wallis

erlaubt — Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte Gewässer, zu denen Fische nicht natürlich zutreten können, sind fast vollständig dem kantonalen Regime entzogen — weder Patentpflicht noch Schonzeiten noch Fangmindestmasse gelten dort; die LcSP gilt zwar grundsätzlich auch für öffentliche und private Gewässer, aber nicht für diese geschlossenen Gewässer.

Was der Erlass sagt

Art. 2 al. 1 LcSP stellt den Grundsatz auf: «Dieses Gesetz gilt für öffentliche und private Gewässer.» Al. 2 sieht jedoch eine gezielte Ausnahme für den Geltungsbereich vor: «Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte Gewässer, zu denen Fische und Krebse nicht natürlich zutreten können, unterstehen ausschliesslich den Artikeln 13, 36 und 67. Für Fischzuchtanlagen gelten zusätzlich die Bestimmungen des Kapitels V.» Das bedeutet: Für einen geschlossenen privaten Weiher (ohne natürliche Verbindung zu einem Fischgewässer) gelten nur die Bewilligung für das Einsetzen von Fischen (art. 13), der Patententzug (art. 36) und der Fischereifonds (art. 67) — also weder das Regime des kantonalen Regalpatents (art. 27-28 LcSP) noch die von der OcPê und dem Arrêté quinquennal festgelegten Öffnungs- und Schliessungszeiten, Fangmindestmasse oder Fangbegrenzungen, die auf die Ausübung des Fischereiregals zielen. Für Fischzuchtanlagen im engeren Sinn gelten zusätzlich die Bestimmungen des Kapitels V (art. 56-61, Fischzuchtbewilligung für technische Eingriffe). Art. 2 al. 3 behält zudem die Bestimmungen über interkantonale und internationale Gewässer vor (z. B. Genfersee).

Fundstelle: art. 2 LcSP

Was sonst gilt

Private Gewässer ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Wallis, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Wallis und Freiangelrecht Wallis.

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Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi cantonale sur la pêche (923.1)
Fassung
état au 1er janvier 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Ordonnance sur l'exercice de la pêche (923.100)
Fassung
état au 1er juin 2023
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Arrêté quinquennal sur l'exercice de la pêche en Valais pour les années 2024-2028 (923.170)
Fassung
état au 25 février 2026
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Wallis in privaten Gewässern ohne Patent fischen?

Art. 2 al. 1 LcSP stellt den Grundsatz auf: «Dieses Gesetz gilt für öffentliche und private Gewässer.» Al. 2 sieht jedoch eine gezielte Ausnahme für den Geltungsbereich vor: «Fischzuchtanlagen und künstlich angelegte Gewässer, zu denen Fische und Krebse nicht natürlich zutreten können, unterstehen ausschliesslich den Artikeln 13, 36 und 67. Für Fischzuchtanlagen gelten zusätzlich die Bestimmungen des Kapitels V.» Das bedeutet: Für einen geschlossenen privaten Weiher (ohne natürliche Verbindung zu einem Fischgewässer) gelten nur die Bewilligung für das Einsetzen von Fischen (art. 13), der Patententzug (art. 36) und der Fischereifonds (art. 67) — also weder das Regime des kantonalen Regalpatents (art. 27-28 LcSP) noch die von der OcPê und dem Arrêté quinquennal festgelegten Öffnungs- und Schliessungszeiten, Fangmindestmasse oder Fangbegrenzungen, die auf die Ausübung des Fischereiregals zielen. Für Fischzuchtanlagen im engeren Sinn gelten zusätzlich die Bestimmungen des Kapitels V (art. 56-61, Fischzuchtbewilligung für technische Eingriffe). Art. 2 al. 3 behält zudem die Bestimmungen über interkantonale und internationale Gewässer vor (z. B. Genfersee).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Private Gewässer eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Wallis.

Wie halten es die anderen Kantone?

Private Gewässer ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 18 weitere Kantone regeln es gleich wie Wallis. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Private Gewässer in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Wallis