Private Gewässer
Private Gewässer im Kanton Appenzell Innerrhoden
erlaubt — Das Fischereiregal erfasst private Gewässer und Fischzuchtanlagen nicht, wenn Fische weder hinein- noch herausgelangen können.
Was der Erlass sagt
Art. 1 FischG AI «Fischereiregal»: Dem Kanton steht das alleinige Fangrecht «in allen Gewässern des Kantons im Rahmen der Bundesgesetzgebung über die Fischerei» zu. «Ausgenommen sind die privaten Gewässer und privaten Fischzuchtanlagen, in die Fische und Krebse aus öffentlichen Gewässern auf natürliche Weise nicht gelangen können und umgekehrt.» Wie in Ausserrhoden steht die Ausnahme im Regalartikel und verlangt kein «künstlich angelegt».
Was sonst gilt
Private Gewässer ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Innerrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Innerrhoden und Freiangelrecht Appenzell Innerrhoden.
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Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (923.000)
- Fassung
- vom 28. April 1996 (Stand 1. Januar 2011)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (923.010)
- Fassung
- vom 28. Oktober 1996 (Stand 1. März 2014)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Standeskommissionsbeschluss über die Fischerei (Fischereivorschriften 2026 inkl. Fangstatistik) (923.013)
- Fassung
- vom 4. Februar 2020 (Stand 17. März 2026); jährliche Fischereivorschriften der Standeskommission, gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. k FischV
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Appenzell Innerrhoden in privaten Gewässern ohne Patent fischen?
Art. 1 FischG AI «Fischereiregal»: Dem Kanton steht das alleinige Fangrecht «in allen Gewässern des Kantons im Rahmen der Bundesgesetzgebung über die Fischerei» zu. «Ausgenommen sind die privaten Gewässer und privaten Fischzuchtanlagen, in die Fische und Krebse aus öffentlichen Gewässern auf natürliche Weise nicht gelangen können und umgekehrt.» Wie in Ausserrhoden steht die Ausnahme im Regalartikel und verlangt kein «künstlich angelegt».
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Private Gewässer eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Private Gewässer ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 18 weitere Kantone regeln es gleich wie Appenzell Innerrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Private Gewässer in anderen Kantonen
- Private Gewässer Zürich (erlaubt)
- Private Gewässer Bern (erlaubt)
- Private Gewässer Luzern (erlaubt)
- Private Gewässer Uri (erlaubt)
- Private Gewässer Schwyz (nicht geregelt)
- Private Gewässer Obwalden (nicht geregelt)
- Private Gewässer Nidwalden (erlaubt)
- Private Gewässer Glarus (nicht geregelt)
- Private Gewässer Zug (eingeschränkt)
- Private Gewässer Solothurn (erlaubt)
- Private Gewässer Basel-Stadt (erlaubt)
- Private Gewässer Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Private Gewässer Schaffhausen (erlaubt)
- Private Gewässer Appenzell Ausserrhoden (erlaubt)
- Private Gewässer St. Gallen (erlaubt)
- Private Gewässer Graubünden (erlaubt)
- Private Gewässer Aargau (erlaubt)
- Private Gewässer Thurgau (nicht geregelt)
- Private Gewässer Freiburg (eingeschränkt)
- Private Gewässer Waadt (erlaubt)
- Private Gewässer Wallis (erlaubt)
- Private Gewässer Neuenburg (erlaubt)
- Private Gewässer Genf (erlaubt)
- Private Gewässer Jura (erlaubt)
- Private Gewässer Tessin (erlaubt)