Widerhaken
Widerhaken im Kanton Solothurn
verboten — In sämtlichen Solothurner Gewässern ist die Verwendung von Angelhaken mit Widerhaken verboten; nur im Burgäschi- und im Inkwilersee dürfen Sachkundige Widerhaken verwenden.
Was der Erlass sagt
§ 16 Abs. 1 lit. f FiVO verbietet es in sämtlichen Gewässern, «unter Vorbehalt von Absatz zwei, Angelhaken mit Widerhaken zu verwenden». § 16 Abs. 2 FiVO: «Wer im Besitz eines Sachkundenachweises ist, darf im Burgäschi- und Inkwilersee Angelhaken mit Widerhaken verwenden.» Das AWJF-Schreiben zur neuen Fischereigesetzgebung ab 1. März 2026 bestätigt dies: «In sämtlichen Gewässern des Kt. Solothurn ist die Verwendung von Widerhaken verboten.» Zusätzlich gilt seit dem 1. März 2026 ein Verbot von Mehrfachhaken (z. B. Drillingshaken) in den Patentgewässern; die Aare (Abschnitte A1–A6) ist von diesem Mehrfachhaken-Verbot ausgenommen. In der Aare A1 sowie vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (AWJF-Schreiben 2026; § 15 Abs. 2 FiVO für Stauseen).
Fundstelle: § 16 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 FiVO
Im Einzelnen
| Ausnahmen | Nur im Burgäschisee und im Inkwilersee dürfen Personen mit Sachkundenachweis Angelhaken mit Widerhaken verwenden (§ 16 Abs. 2 FiVO). |
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Solothurn, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Solothurn und Freiangelrecht Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (625.11)
- Fassung
- vom 12. März 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (625.12)
- Fassung
- vom 25. August 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Auszug aus den Fischereivorschriften (—)
- Fassung
- Amtliche Broschüre (Patentbüchlein) des Amts für Wald, Jagd und Fischerei; Stand ab 1. März 2026; gibt den geltenden Wortlaut von FiG/FiVO und einschlägigem Bundesrecht mit Paragraphenangaben wieder
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026 (—)
- Fassung
- Schreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei an die Fischerinnen und Fischer, Februar 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Fangstatistik (Website des Amts für Wald, Jagd und Fischerei) (—)
- Fassung
- Amtliche Website, abgerufen am 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Solothurn Haken mit Widerhaken erlaubt?
§ 16 Abs. 1 lit. f FiVO verbietet es in sämtlichen Gewässern, «unter Vorbehalt von Absatz zwei, Angelhaken mit Widerhaken zu verwenden». § 16 Abs. 2 FiVO: «Wer im Besitz eines Sachkundenachweises ist, darf im Burgäschi- und Inkwilersee Angelhaken mit Widerhaken verwenden.» Das AWJF-Schreiben zur neuen Fischereigesetzgebung ab 1. März 2026 bestätigt dies: «In sämtlichen Gewässern des Kt. Solothurn ist die Verwendung von Widerhaken verboten.» Zusätzlich gilt seit dem 1. März 2026 ein Verbot von Mehrfachhaken (z. B. Drillingshaken) in den Patentgewässern; die Aare (Abschnitte A1–A6) ist von diesem Mehrfachhaken-Verbot ausgenommen. In der Aare A1 sowie vom Kraftwerk Wynau/Schwarzhäusern bis zum Kraftwerk Ruppoldingen darf die Hegene mit höchstens fünf Ködern verwendet werden (AWJF-Schreiben 2026; § 15 Abs. 2 FiVO für Stauseen).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Solothurn.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Solothurn. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)