Köderfisch
Köderfisch im Kanton Solothurn
eingeschränkt — Lebende Köderfische sind verboten; tote Köderfische sind erlaubt, dürfen aber nur einheimische, nicht geschützte Fische (ausser Regenbogenforelle) sein und sind selbst für den Eigenbedarf zu fangen.
Was der Erlass sagt
§ 17 FiVO lässt Köder allgemein zu: «Es dürfen alle natürlichen oder künstlichen Köder verwendet werden.» Für Köderfische gilt § 18 FiVO: «1 Köderfische dürfen nur für den Eigenbedarf mit einer Köderfischreuse oder Köderfischflasche oder einem Angelgerät gefangen werden. 2 Das Verwenden von lebenden Köderfischen ist verboten. 3 Es dürfen, mit Ausnahme der Regenbogenforelle, nur einheimische und nicht geschützte Fische als Köderfische verwendet werden.» In Fischgrösse untermassige Fische dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden, und der Köderfisch darf nur im Maulbereich angehakt werden (Tierschutz/AWJF). Im Handel gekaufte einheimische Köderfische (z. B. Rotaugen, Elritzen) sind damit ausgeschlossen; Meeresfische als tote Köder bleiben zulässig. Zu Fischfetzen äussern sich die Solothurner Erlasse nicht ausdrücklich.
Fundstelle: § 17 und § 18 FiVO
Im Einzelnen
| Lebende Köderfische | verboten |
| Tote Köderfische | erlaubt |
Was sonst gilt
Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Solothurn, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Solothurn und Freiangelrecht Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (625.11)
- Fassung
- vom 12. März 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (625.12)
- Fassung
- vom 25. August 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Auszug aus den Fischereivorschriften (—)
- Fassung
- Amtliche Broschüre (Patentbüchlein) des Amts für Wald, Jagd und Fischerei; Stand ab 1. März 2026; gibt den geltenden Wortlaut von FiG/FiVO und einschlägigem Bundesrecht mit Paragraphenangaben wieder
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026 (—)
- Fassung
- Schreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei an die Fischerinnen und Fischer, Februar 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Fangstatistik (Website des Amts für Wald, Jagd und Fischerei) (—)
- Fassung
- Amtliche Website, abgerufen am 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Solothurn lebende Köderfische erlaubt?
§ 17 FiVO lässt Köder allgemein zu: «Es dürfen alle natürlichen oder künstlichen Köder verwendet werden.» Für Köderfische gilt § 18 FiVO: «1 Köderfische dürfen nur für den Eigenbedarf mit einer Köderfischreuse oder Köderfischflasche oder einem Angelgerät gefangen werden. 2 Das Verwenden von lebenden Köderfischen ist verboten. 3 Es dürfen, mit Ausnahme der Regenbogenforelle, nur einheimische und nicht geschützte Fische als Köderfische verwendet werden.» In Fischgrösse untermassige Fische dürfen nicht als Köderfisch verwendet werden, und der Köderfisch darf nur im Maulbereich angehakt werden (Tierschutz/AWJF). Im Handel gekaufte einheimische Köderfische (z. B. Rotaugen, Elritzen) sind damit ausgeschlossen; Meeresfische als tote Köder bleiben zulässig. Zu Fischfetzen äussern sich die Solothurner Erlasse nicht ausdrücklich.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Solothurn.
Wie halten es die anderen Kantone?
Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Solothurn. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Köderfisch in anderen Kantonen
- Köderfisch Zürich (eingeschränkt)
- Köderfisch Bern (eingeschränkt)
- Köderfisch Luzern (eingeschränkt)
- Köderfisch Uri (eingeschränkt)
- Köderfisch Schwyz (eingeschränkt)
- Köderfisch Obwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Nidwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Glarus (eingeschränkt)
- Köderfisch Zug (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Köderfisch Schaffhausen (eingeschränkt)
- Köderfisch Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Köderfisch Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Köderfisch St. Gallen (eingeschränkt)
- Köderfisch Graubünden (eingeschränkt)
- Köderfisch Aargau (eingeschränkt)
- Köderfisch Thurgau (eingeschränkt)
- Köderfisch Freiburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Waadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Wallis (eingeschränkt)
- Köderfisch Neuenburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Genf (eingeschränkt)
- Köderfisch Jura (eingeschränkt)
- Köderfisch Tessin (eingeschränkt)