Nachtfischen
Nachtfischen im Kanton Solothurn
nicht geregelt — Solothurn kennt keine tageszeitliche Beschränkung der Angelfischerei; Nachtfischen ist damit grundsätzlich zulässig.
Was der Erlass sagt
Weder das Fischereigesetz (FiG, BGS 625.11) noch die Fischereiverordnung (FiVO, BGS 625.12) noch der amtliche «Auszug aus den Fischereivorschriften» des AWJF enthalten eine Regelung zur täglichen Fischereizeit, zum Nachtfischen oder zu einem Zeitfenster rund um Sonnenauf- und -untergang. Die Vorschriften zur Fischereiausübung (§§ 14–19 FiVO) regeln Geräte, Köder und verbotene Methoden, aber keine Tageszeit. Es bestehen nur einzelne örtlich und saisonal begrenzte Einschränkungen anderer Art, etwa: «Vom 1. November bis 30. April ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerkes Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt» (§ 10 Abs. 3 FiVO / Auszug). Der Solothurner Fischereiverein führt zudem organisierte Nachtangel-Anlässe durch, was die grundsätzliche Zulässigkeit des Nachtfischens bestätigt. Örtliche Einschränkungen einzelner Pachtgewässer sind damit vorbehalten, ergeben sich aber nicht aus dem kantonalen Erlassrecht.
Im Einzelnen
| Ausnahmen | Saisonale, nicht tageszeitliche Sonderregel: In der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr Flumenthal ist die Fischerei vom 1. November bis 30. April nur vom Ufer aus erlaubt (§ 10 Abs. 3 FiVO). |
Was sonst gilt
Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Solothurn, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Solothurn und Freiangelrecht Solothurn.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (625.11)
- Fassung
- vom 12. März 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Fischereiverordnung (625.12)
- Fassung
- vom 25. August 2008; teilrevidierte Fassung in Kraft seit 1. März 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Auszug aus den Fischereivorschriften (—)
- Fassung
- Amtliche Broschüre (Patentbüchlein) des Amts für Wald, Jagd und Fischerei; Stand ab 1. März 2026; gibt den geltenden Wortlaut von FiG/FiVO und einschlägigem Bundesrecht mit Paragraphenangaben wieder
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Neue Solothurner Fischereigesetzgebung ab dem 1. März 2026 (—)
- Fassung
- Schreiben des Amts für Wald, Jagd und Fischerei an die Fischerinnen und Fischer, Februar 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Fangstatistik (Website des Amts für Wald, Jagd und Fischerei) (—)
- Fassung
- Amtliche Website, abgerufen am 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Solothurn nachts fischen?
Weder das Fischereigesetz (FiG, BGS 625.11) noch die Fischereiverordnung (FiVO, BGS 625.12) noch der amtliche «Auszug aus den Fischereivorschriften» des AWJF enthalten eine Regelung zur täglichen Fischereizeit, zum Nachtfischen oder zu einem Zeitfenster rund um Sonnenauf- und -untergang. Die Vorschriften zur Fischereiausübung (§§ 14–19 FiVO) regeln Geräte, Köder und verbotene Methoden, aber keine Tageszeit. Es bestehen nur einzelne örtlich und saisonal begrenzte Einschränkungen anderer Art, etwa: «Vom 1. November bis 30. April ist die Fischerei in der Aare vom Schützenhaus Feldbrunnen bis zum Stauwehr des Kraftwerkes Flumenthal nur vom Ufer aus erlaubt» (§ 10 Abs. 3 FiVO / Auszug). Der Solothurner Fischereiverein führt zudem organisierte Nachtangel-Anlässe durch, was die grundsätzliche Zulässigkeit des Nachtfischens bestätigt. Örtliche Einschränkungen einzelner Pachtgewässer sind damit vorbehalten, ergeben sich aber nicht aus dem kantonalen Erlassrecht.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Solothurn.
Wie halten es die anderen Kantone?
Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 1 weitere Kanton regelt es gleich wie Solothurn. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Nachtfischen in anderen Kantonen
- Nachtfischen Zürich (eingeschränkt)
- Nachtfischen Bern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Luzern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Uri (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schwyz (eingeschränkt)
- Nachtfischen Obwalden (verboten)
- Nachtfischen Nidwalden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Glarus (eingeschränkt)
- Nachtfischen Zug (eingeschränkt)
- Nachtfischen Basel-Stadt (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schaffhausen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Appenzell Ausserrhoden (verboten)
- Nachtfischen Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Nachtfischen St. Gallen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Graubünden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Aargau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Thurgau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Freiburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Waadt (eingeschränkt)
- Nachtfischen Wallis (eingeschränkt)
- Nachtfischen Neuenburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Genf (eingeschränkt)
- Nachtfischen Jura (eingeschränkt)
- Nachtfischen Tessin (eingeschränkt)