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Widerhaken

Widerhaken im Kanton Appenzell Innerrhoden

verboten — Das Fischen mit Widerhaken ist im ganzen Kanton verboten.

Was der Erlass sagt

Art. 14 Abs. 2 letzter Satz FischV: «Das Fischen mit Widerhaken ist verboten.» Das Verbot gilt ohne Einschränkung für alle Gewässer und alle Patentarten; eine Ausnahme für Personen mit Sachkundeausweis oder für bestimmte Gewässer sieht das Innerrhoder Recht nicht vor. Ergänzend beschränkt Art. 14 die zulässigen Gerätschaften: In Fliessgewässern sind nur einfache Angeln oder höchstens zwei künstliche Fliegen erlaubt (Abs. 3), in den Fliegenstrecken nur höchstens zwei künstliche Fliegen (Abs. 4), in den Bergseen höchstens eine Drillingsangel, eine einfache Angel oder zwei künstliche Fliegen (Abs. 5). Die Netzfischerei ist verboten (Abs. 1).

Fundstelle: Art. 14 Abs. 2 FischV

Was sonst gilt

Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Innerrhoden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Appenzell Innerrhoden und Freiangelrecht Appenzell Innerrhoden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereigesetz (923.000)
Fassung
vom 28. April 1996 (Stand 1. Januar 2011)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Fischereiverordnung (923.010)
Fassung
vom 28. Oktober 1996 (Stand 1. März 2014)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Standeskommissionsbeschluss über die Fischerei (Fischereivorschriften 2026 inkl. Fangstatistik) (923.013)
Fassung
vom 4. Februar 2020 (Stand 17. März 2026); jährliche Fischereivorschriften der Standeskommission, gestützt auf Art. 2 Abs. 1 lit. k FischV
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Appenzell Innerrhoden Haken mit Widerhaken erlaubt?

Art. 14 Abs. 2 letzter Satz FischV: «Das Fischen mit Widerhaken ist verboten.» Das Verbot gilt ohne Einschränkung für alle Gewässer und alle Patentarten; eine Ausnahme für Personen mit Sachkundeausweis oder für bestimmte Gewässer sieht das Innerrhoder Recht nicht vor. Ergänzend beschränkt Art. 14 die zulässigen Gerätschaften: In Fliessgewässern sind nur einfache Angeln oder höchstens zwei künstliche Fliegen erlaubt (Abs. 3), in den Fliegenstrecken nur höchstens zwei künstliche Fliegen (Abs. 4), in den Bergseen höchstens eine Drillingsangel, eine einfache Angel oder zwei künstliche Fliegen (Abs. 5). Die Netzfischerei ist verboten (Abs. 1).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Appenzell Innerrhoden.

Wie halten es die anderen Kantone?

Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Appenzell Innerrhoden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

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