Nachtfischen
Nachtfischen im Kanton Nidwalden
eingeschränkt — Im Vierwaldstättersee ist die Fischerei nachts innerhalb fester Zeitfenster verboten, mit Ausnahme des Aal- und Trüschenfischens vom Ufer aus; für die Pachtgewässer trifft der Kanton keine Tageszeit-Regelung.
Was der Erlass sagt
§ 20 AB Vierwaldstättersee («Nachtfischerei»): «Die Ausübung der Fischerei ist verboten: a) vom 1. März bis 31. Oktober in der Zeit von 22.00 Uhr bis 04.00 Uhr; b) vom 1. November bis Ende Februar in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr.» Abs. 2: «Die Schleppangelfischerei ist nur bei Tageslicht gestattet.» Abs. 3: «Die Nachtfischerei auf Aale und Trüschen ist von öffentlich zugänglichen Ufern aus erlaubt, die Kantone können weitere Fangplätze bewilligen.» Das kFG bestätigt dieses Verbot: Art. 35 Abs. 1 verweist auf die Ausführungsbestimmungen, und Art. 51 Abs. 2 Ziff. 18 stellt den Verstoss «gegen das Verbot zur Nachtfischerei im Vierwaldstättersee» ausdrücklich unter Busse. Für die Pachtgewässer (Fliessgewässer und übrige Gewässer) enthalten weder das kFG noch die kFV eine Tageszeit- oder Nachtfischerei-Regelung; die kFV regelt in § 14 nur die zulässigen Angelruten.
Fundstelle: § 20 AB Vierwaldstättersee; Art. 35 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 2 Ziff. 18 kFG
Im Einzelnen
| Zeitfenster | Vierwaldstättersee: verboten 1. März–31. Oktober von 22.00–04.00 Uhr, 1. November–Ende Februar von 20.00–06.00 Uhr; Pachtgewässer ohne kantonale Tageszeit-Regelung |
| Ausnahmen | Nachtfischerei auf Aale und Trüschen von öffentlich zugänglichen Ufern aus erlaubt (§ 20 Abs. 3 AB); Schleppangelfischerei nur bei Tageslicht (§ 20 Abs. 2 AB) |
Was sonst gilt
Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Nidwalden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Nidwalden und Freiangelrecht Nidwalden.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) (842.1)
- Fassung
- vom 31. Mai 2023, Stand 1. Juli 2025 (Änderung vom 19. Februar 2025)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereiverordnung, kFV) (842.11)
- Fassung
- vom 26. September 2023, in Kraft seit 1. Januar 2024
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (842.21)
- Fassung
- vom 4. Juni 2008, Stand 1. September 2023 (Änderung der Fischereikommission vom 26. Juni 2023)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Nidwalden nachts fischen?
§ 20 AB Vierwaldstättersee («Nachtfischerei»): «Die Ausübung der Fischerei ist verboten: a) vom 1. März bis 31. Oktober in der Zeit von 22.00 Uhr bis 04.00 Uhr; b) vom 1. November bis Ende Februar in der Zeit von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr.» Abs. 2: «Die Schleppangelfischerei ist nur bei Tageslicht gestattet.» Abs. 3: «Die Nachtfischerei auf Aale und Trüschen ist von öffentlich zugänglichen Ufern aus erlaubt, die Kantone können weitere Fangplätze bewilligen.» Das kFG bestätigt dieses Verbot: Art. 35 Abs. 1 verweist auf die Ausführungsbestimmungen, und Art. 51 Abs. 2 Ziff. 18 stellt den Verstoss «gegen das Verbot zur Nachtfischerei im Vierwaldstättersee» ausdrücklich unter Busse. Für die Pachtgewässer (Fliessgewässer und übrige Gewässer) enthalten weder das kFG noch die kFV eine Tageszeit- oder Nachtfischerei-Regelung; die kFV regelt in § 14 nur die zulässigen Angelruten.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Nidwalden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Nidwalden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Nachtfischen in anderen Kantonen
- Nachtfischen Zürich (eingeschränkt)
- Nachtfischen Bern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Luzern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Uri (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schwyz (eingeschränkt)
- Nachtfischen Obwalden (verboten)
- Nachtfischen Glarus (eingeschränkt)
- Nachtfischen Zug (eingeschränkt)
- Nachtfischen Solothurn (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Stadt (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schaffhausen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Appenzell Ausserrhoden (verboten)
- Nachtfischen Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Nachtfischen St. Gallen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Graubünden (eingeschränkt)
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- Nachtfischen Freiburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Waadt (eingeschränkt)
- Nachtfischen Wallis (eingeschränkt)
- Nachtfischen Neuenburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Genf (eingeschränkt)
- Nachtfischen Jura (eingeschränkt)
- Nachtfischen Tessin (eingeschränkt)