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Nachtfischen

Nachtfischen im Kanton Genf

eingeschränkt — Gefischt werden darf von einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang; eigentliches Nachtfischen ist nur auf bestimmten Abschnitten von Rhone und Arve zulässig, und im Genfersee ist die Berufsfischerei zusätzlich von 3 bis 22 Uhr offen.

Was der Erlass sagt

Nach art. 19 al. 1 RPêche GE darf das Fischen frühestens eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang beginnen und muss spätestens eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang enden; massgebend ist der Sonnenstandskalender. Nachtfischen (art. 19 al. 2) ist nur in der Rhone zulässig — von den Brücken und Quais zwischen dem Pont du Mont-Blanc (nur flussabwärtige Seite) und dem Pont de Sous-Terre einschliesslich — sowie in der Arve von namentlich bezeichneten Brücken und Stegen aus. Am Tag der Saisoneröffnung (art. 18 let. b, c, d) beginnt das Fischen erst um 7 Uhr, das Nachtfischen eingeschlossen. Für den Genfersee sieht das franko-schweizerische Ausführungsreglement in art. 50 vor, dass Angelfischerinnen und Angelfischer nicht früher als eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nicht länger als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang fischen dürfen; art. 49 öffnet die Berufsfischerei von 3 bis 22 Uhr das ganze Jahr über, Sommer- wie Winterzeit. Ausserhalb dieser Zeiten ist es verboten, Netze und Reusen zu stellen, zu setzen, zu heben oder zu bergen.

Fundstelle: art. 18 et 19 RPêche GE ; art. 49–50 Règlement Léman

Im Einzelnen

Zeitfenstervon einer halben Stunde vor Sonnenaufgang bis eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang (Flüsse und Angelfischerei am Genfersee); Berufsfischerei am Genfersee von 3 bis 22 Uhr
AusnahmenNachtfischen zulässig auf bezeichneten Abschnitten von Rhone und Arve (Brücken und Quais, aufgezählt in art. 19 al. 2 RPêche GE)

Was sonst gilt

Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Genf, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Genf und Freiangelrecht Genf.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi sur la pêche (M 4 06)
Fassung
état au 28 février 2023
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Règlement d'application de la loi sur la pêche (M 4 06.01)
Fassung
état au 27 février 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (0.923.211)
Fassung
texte de base RO 2021 138 (entré en vigueur le 1er janvier 2021), consulté via le PDF officiel fedlex ; la version consolidée renvoyée par le canton sous cette URL (page JavaScript) n'a pas pu être vérifiée intégralement
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Genf nachts fischen?

Nach art. 19 al. 1 RPêche GE darf das Fischen frühestens eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang beginnen und muss spätestens eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang enden; massgebend ist der Sonnenstandskalender. Nachtfischen (art. 19 al. 2) ist nur in der Rhone zulässig — von den Brücken und Quais zwischen dem Pont du Mont-Blanc (nur flussabwärtige Seite) und dem Pont de Sous-Terre einschliesslich — sowie in der Arve von namentlich bezeichneten Brücken und Stegen aus. Am Tag der Saisoneröffnung (art. 18 let. b, c, d) beginnt das Fischen erst um 7 Uhr, das Nachtfischen eingeschlossen. Für den Genfersee sieht das franko-schweizerische Ausführungsreglement in art. 50 vor, dass Angelfischerinnen und Angelfischer nicht früher als eine halbe Stunde vor Sonnenaufgang und nicht länger als eine halbe Stunde nach Sonnenuntergang fischen dürfen; art. 49 öffnet die Berufsfischerei von 3 bis 22 Uhr das ganze Jahr über, Sommer- wie Winterzeit. Ausserhalb dieser Zeiten ist es verboten, Netze und Reusen zu stellen, zu setzen, zu heben oder zu bergen.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Genf.

Wie halten es die anderen Kantone?

Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Genf. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Nachtfischen in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Genf