Nachtfischen
Nachtfischen im Kanton Schaffhausen
eingeschränkt — Die Angelfischerei ist nur innerhalb fester Tageszeiten erlaubt; nachts ausserhalb dieser Fenster ist sie untersagt.
Was der Erlass sagt
§ 27 Abs. 1 der kantonalen Fischereiverordnung regelt für die Angelfischerei (Pacht- und Kartenfischerei): «Die Angelfischerei ist während folgender Zeiten gestattet: a) 1. April bis 30. September 04.00–23.00 Uhr; b) 1. Oktober bis 31. März 06.00–19.00 Uhr.» Für die Netzfischerei sowie das Fischen mit Reusen und Setzschnüren gilt nach § 27 Abs. 2 das ganze Jahr 04.00–24.00 Uhr (in der übrigen Zeit dürfen diese Fanggeräte belassen werden, sofern kein menschliches Zutun nötig ist). Für die Patentfischerei bestimmt § 28: «a) 1. Mai bis 30. September täglich von 04.00–23.00 Uhr; b) 1. Oktober bis 31. Dezember jeweils am Samstag und Sonntag von 06.00–19.00 Uhr.» Für die Ausübung privater Fischereirechte gilt die Verordnung ebenfalls, ausgenommen sind unter anderem §§ 28 und 31 (§ 25); massgebend sind dort die Angelfischerei-Zeiten nach § 27. Eine durchgehende Nachtfischerei ist damit in keiner Ausübungsform vorgesehen.
Fundstelle: § 27 und § 28 Fischereiverordnung SH (SHR 923.101)
Im Einzelnen
| Zeitfenster | Angelfischerei (§ 27 Abs. 1): 1. April–30. September 04.00–23.00 Uhr, 1. Oktober–31. März 06.00–19.00 Uhr. Patentfischerei (§ 28): 1. Mai–30. September täglich 04.00–23.00 Uhr, 1. Oktober–31. Dezember nur Samstag/Sonntag 06.00–19.00 Uhr. |
| Ausnahmen | Das Sekretariat des Departementes des Innern kann nach § 33 zur Gewährleistung der Fischereiausübung sowie für fischereiwissenschaftliche/-wirtschaftliche Erhebungen befristete Ausnahmeregelungen erlassen, die sich auf einzelne Reviere beschränken können. |
Was sonst gilt
Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Schaffhausen, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Schaffhausen und Freiangelrecht Schaffhausen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (923.101)
- Fassung
- vom 30. November 1993, in Kraft seit 1. Januar 1994; Fassung gemäss letzter Änderung RRB vom 10. August 2021, in Kraft seit 1. September 2021 (Amtsblatt 2021, S. 1486)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Schaffhausen nachts fischen?
§ 27 Abs. 1 der kantonalen Fischereiverordnung regelt für die Angelfischerei (Pacht- und Kartenfischerei): «Die Angelfischerei ist während folgender Zeiten gestattet: a) 1. April bis 30. September 04.00–23.00 Uhr; b) 1. Oktober bis 31. März 06.00–19.00 Uhr.» Für die Netzfischerei sowie das Fischen mit Reusen und Setzschnüren gilt nach § 27 Abs. 2 das ganze Jahr 04.00–24.00 Uhr (in der übrigen Zeit dürfen diese Fanggeräte belassen werden, sofern kein menschliches Zutun nötig ist). Für die Patentfischerei bestimmt § 28: «a) 1. Mai bis 30. September täglich von 04.00–23.00 Uhr; b) 1. Oktober bis 31. Dezember jeweils am Samstag und Sonntag von 06.00–19.00 Uhr.» Für die Ausübung privater Fischereirechte gilt die Verordnung ebenfalls, ausgenommen sind unter anderem §§ 28 und 31 (§ 25); massgebend sind dort die Angelfischerei-Zeiten nach § 27. Eine durchgehende Nachtfischerei ist damit in keiner Ausübungsform vorgesehen.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Schaffhausen.
Wie halten es die anderen Kantone?
Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Schaffhausen. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Nachtfischen in anderen Kantonen
- Nachtfischen Zürich (eingeschränkt)
- Nachtfischen Bern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Luzern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Uri (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schwyz (eingeschränkt)
- Nachtfischen Obwalden (verboten)
- Nachtfischen Nidwalden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Glarus (eingeschränkt)
- Nachtfischen Zug (eingeschränkt)
- Nachtfischen Solothurn (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Stadt (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Nachtfischen Appenzell Ausserrhoden (verboten)
- Nachtfischen Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Nachtfischen St. Gallen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Graubünden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Aargau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Thurgau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Freiburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Waadt (eingeschränkt)
- Nachtfischen Wallis (eingeschränkt)
- Nachtfischen Neuenburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Genf (eingeschränkt)
- Nachtfischen Jura (eingeschränkt)
- Nachtfischen Tessin (eingeschränkt)