Nachtfischen
Nachtfischen im Wallis
eingeschränkt — Gefischt werden darf nur innerhalb fester, nach Monat gestaffelter Zeitfenster; Nachtfischen ist damit faktisch ausgeschlossen.
Was der Erlass sagt
Die OcPê spricht nicht von «Nachtfischen», sondern legt monatsgenaue «Fischereizeiten» fest: «im März von 07.00 bis 19.00 Uhr; im April und Mai von 06.00 bis 21.00 Uhr; im Juni, Juli und August von 05.00 bis 22.00 Uhr; im September und Oktober von 06.00 bis 20.00 Uhr; im November von 08.00 bis 17.00 Uhr» (art. 22 al. 1 OcPê). Fällt die Sommerzeit weg, werden diese Zeiten um eine Stunde vorverlegt (art. 22 al. 2). Eine nächtliche Ausnahme (z. B. für die Trüsche) wurde weder in der LcSP noch in der OcPê noch im Arrêté quinquennal 2024-2028 gefunden.
Fundstelle: art. 22 OcPê
Im Einzelnen
| Zeitfenster | nach Monat: März 07.00-19.00 Uhr, April-Mai 06.00-21.00 Uhr, Juni-August 05.00-22.00 Uhr, September-Oktober 06.00-20.00 Uhr, November 08.00-17.00 Uhr (art. 22 al. 1 OcPê) |
Was sonst gilt
Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Wallis, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Wallis und Freiangelrecht Wallis.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi cantonale sur la pêche (923.1)
- Fassung
- état au 1er janvier 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Ordonnance sur l'exercice de la pêche (923.100)
- Fassung
- état au 1er juin 2023
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Arrêté quinquennal sur l'exercice de la pêche en Valais pour les années 2024-2028 (923.170)
- Fassung
- état au 25 février 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Wallis nachts fischen?
Die OcPê spricht nicht von «Nachtfischen», sondern legt monatsgenaue «Fischereizeiten» fest: «im März von 07.00 bis 19.00 Uhr; im April und Mai von 06.00 bis 21.00 Uhr; im Juni, Juli und August von 05.00 bis 22.00 Uhr; im September und Oktober von 06.00 bis 20.00 Uhr; im November von 08.00 bis 17.00 Uhr» (art. 22 al. 1 OcPê). Fällt die Sommerzeit weg, werden diese Zeiten um eine Stunde vorverlegt (art. 22 al. 2). Eine nächtliche Ausnahme (z. B. für die Trüsche) wurde weder in der LcSP noch in der OcPê noch im Arrêté quinquennal 2024-2028 gefunden.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Wallis.
Wie halten es die anderen Kantone?
Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Wallis. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Nachtfischen in anderen Kantonen
- Nachtfischen Zürich (eingeschränkt)
- Nachtfischen Bern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Luzern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Uri (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schwyz (eingeschränkt)
- Nachtfischen Obwalden (verboten)
- Nachtfischen Nidwalden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Glarus (eingeschränkt)
- Nachtfischen Zug (eingeschränkt)
- Nachtfischen Solothurn (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Stadt (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schaffhausen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Appenzell Ausserrhoden (verboten)
- Nachtfischen Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Nachtfischen St. Gallen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Graubünden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Aargau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Thurgau (eingeschränkt)
- Nachtfischen Freiburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Waadt (eingeschränkt)
- Nachtfischen Neuenburg (eingeschränkt)
- Nachtfischen Genf (eingeschränkt)
- Nachtfischen Jura (eingeschränkt)
- Nachtfischen Tessin (eingeschränkt)