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Nachtfischen

Nachtfischen im Kanton Graubünden

eingeschränkt — Zwischen 23.00 und 05.00 Uhr ist das Fischen im ganzen Kanton verboten; ausserhalb dieses Fensters ist es tageszeitlich uneingeschränkt.

Was der Erlass sagt

Art. 16 FBV («3. Nachtfangverbot»): «In der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr sind die Ausübung der Fischerei sowie der Fang von Köderfischen und Fischnährtieren verboten.» Es handelt sich um ein festes Nachtfangverbot, nicht um ein an Sonnenauf- und -untergang gekoppeltes Zeitfenster; ausserhalb von 23.00–05.00 Uhr besteht innerhalb der Fischereisaison keine allgemeine tageszeitliche Beschränkung. Für Gewässer auf Golfanlagen gilt zusätzlich Art. 17 FBV: «Das Fischen in Gewässern auf Golfanlagen ist von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Fang von Köderfischen und Fischnährtieren.» Die jährliche Fischereisaison beginnt am 1. Mai und dauert an Fliessgewässern bis und mit 15. September, an stehenden Gewässern bis und mit 31. Oktober (Art. 11 FBV), mit gewässerspezifischen Abweichungen nach Art. 12 FBV und Anhang 2.

Fundstelle: Art. 16 FBV (Nachtfangverbot); Art. 17 FBV (Golfanlagen)

Im Einzelnen

ZeitfensterFischerei verboten täglich von 23.00 bis 05.00 Uhr (Nachtfangverbot); Gewässer auf Golfanlagen zusätzlich von 8.00 bis 20.00 Uhr gesperrt
AusnahmenDas Amt für Jagd und Fischerei kann im Einzelfall Ausnahmebewilligungen erteilen (Art. 41 ff. FBV, Ausnahmen im Einzelfall).

Was sonst gilt

Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Graubünden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Graubünden und Freiangelrecht Graubünden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Kantonales Fischereigesetz (760.100)
Fassung
vom 26. November 2000; die Fischereibetriebsvorschriften stützen sich auf Art. 5, 12, 14, 15a, 29, 30 Abs. 1 und Art. 36 ff. KFG, die Fangstatistikpflicht auf Art. 36b KFG
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung über den Fischereibetrieb (Fischereibetriebsvorschriften, FBV) (760.155)
Fassung
vom 10. Dezember 2019 (Stand 1. Januar 2026); total revidiert 2020, teilrevidiert 2025, von der Regierung erlassen
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Fischereibetriebsvorschriften 2026 (amtliche Broschüre des Amts für Jagd und Fischerei) (—)
Fassung
Amt für Jagd und Fischerei (AJF), Ausgabe 2026; gibt den Wortlaut der FBV LS 760.155 (Stand 1. Januar 2026) mit Anhängen und Bussenkatalog wieder
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Darf ich im Kanton Graubünden nachts fischen?

Art. 16 FBV («3. Nachtfangverbot»): «In der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr sind die Ausübung der Fischerei sowie der Fang von Köderfischen und Fischnährtieren verboten.» Es handelt sich um ein festes Nachtfangverbot, nicht um ein an Sonnenauf- und -untergang gekoppeltes Zeitfenster; ausserhalb von 23.00–05.00 Uhr besteht innerhalb der Fischereisaison keine allgemeine tageszeitliche Beschränkung. Für Gewässer auf Golfanlagen gilt zusätzlich Art. 17 FBV: «Das Fischen in Gewässern auf Golfanlagen ist von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr untersagt. Ausgenommen ist der Fang von Köderfischen und Fischnährtieren.» Die jährliche Fischereisaison beginnt am 1. Mai und dauert an Fliessgewässern bis und mit 15. September, an stehenden Gewässern bis und mit 31. Oktober (Art. 11 FBV), mit gewässerspezifischen Abweichungen nach Art. 12 FBV und Anhang 2.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Graubünden.

Wie halten es die anderen Kantone?

Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Graubünden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Nachtfischen in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Graubünden