Nachtfischen
Nachtfischen im Kanton Aargau
eingeschränkt — Inhaberinnen und Inhaber einer Fischereikarte unterliegen keiner tageszeitlichen Beschränkung und dürfen daher auch nachts fischen; Freianglerinnen und Freiangler sind auf 05.00–23.00 Uhr (1. März bis 31. Oktober) begrenzt.
Was der Erlass sagt
Weder das Fischereigesetz (AFG) noch die Fischereiverordnung (AFV) legen für Fischereikarten-Inhaberinnen und -Inhaber eine tägliche Fangzeit fest; § 15 AFV regelt nur Schonzeiten und Fangsaison, nicht die Tageszeit. Für Freianglerinnen und Freiangler gilt dagegen § 11 Abs. 1 AFV: «Die Freianglerei ist vom 1. März bis 31. Oktober zwischen 05.00 Uhr und 23.00 Uhr erlaubt.» Am Hallwilersee bestimmt § 9 der Übereinkunft AG/LU (SAR 935.040) ausdrücklich: «Mit Ausnahme der Freianglerfischerei ist das Fischen am Hallwilersee auch in der Nacht erlaubt.» Für die Aare als Grenzgewässer zu Solothurn hält § 5 Abs. 1 der Übereinkunft AG/SO (SAR 935.030) fest: «Für Fischereiberechtigte beider Kantone bestehen für die Fischereiausübung keine jahres- und tageszeitlichen Beschränkungen» (Freianglerinnen und Freiangler bleiben nach § 5 Abs. 2 an die engeren Bestimmungen gebunden). Der Regierungsrat kann die Ausübung der Fischerei zeitlich einschränken (§ 19 Abs. 1 AFG), und Pächterinnen und Pächter staatlicher Reviere können auf der Fischereikarte oder im Pachtvertrag zusätzliche Einschränkungen vermerken (§ 18 Abs. 1 AFG).
Fundstelle: § 11 Abs. 1 AFV; § 9 Übereinkunft Hallwilersee (SAR 935.040); § 5 Abs. 1 Übereinkunft Aare AG/SO (SAR 935.030)
Im Einzelnen
| Zeitfenster | Fischereikarte/Pächter: keine tageszeitliche Beschränkung (Nachtfischen erlaubt, vorbehältlich Pachtvertrag); Freiangler: 05.00–23.00 Uhr, nur 1. März bis 31. Oktober; Hallwilersee: Nachtfischen erlaubt ausser für Freiangler |
| Ausnahmen | Am Hallwilersee ist die Freianglerfischerei von der Nachterlaubnis ausgenommen (§ 9 Übereinkunft AG/LU); Pächterinnen und Pächter können im Pachtvertrag weitergehende zeitliche Einschränkungen festlegen. |
Was sonst gilt
Nachtfischen ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Aargau, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Aargau und Freiangelrecht Aargau.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz des Kantons Aargau, AFG) (SAR 935.200)
- Fassung
- vom 20. November 2012, Stand 1. Juli 2024
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung zum Fischereigesetz des Kantons Aargau (Aargauische Fischereiverordnung, AFV) (SAR 935.211)
- Fassung
- vom 12. Dezember 2012, Stand 1. Mai 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Übereinkunft über den Fischfang im Hallwilersee (SAR 935.040)
- Fassung
- zwischen den Kantonen Aargau und Luzern, vom 27. Oktober 2021, Stand 1. Januar 2022
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Übereinkunft betreffend die Ausübung der Fischerei in der Aare, soweit diese die Grenze zwischen den Kantonen Aargau und Solothurn bildet (SAR 935.030)
- Fassung
- vom 3. Dezember 2008 / 16. Dezember 2008
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Fischfangstatistik — amtliche Informationsseite des Kantons Aargau (Abteilung Wald, Sektion Jagd und Fischerei) (—)
- Fassung
- abgerufen am 31. Juli 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 6
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Darf ich im Kanton Aargau nachts fischen?
Weder das Fischereigesetz (AFG) noch die Fischereiverordnung (AFV) legen für Fischereikarten-Inhaberinnen und -Inhaber eine tägliche Fangzeit fest; § 15 AFV regelt nur Schonzeiten und Fangsaison, nicht die Tageszeit. Für Freianglerinnen und Freiangler gilt dagegen § 11 Abs. 1 AFV: «Die Freianglerei ist vom 1. März bis 31. Oktober zwischen 05.00 Uhr und 23.00 Uhr erlaubt.» Am Hallwilersee bestimmt § 9 der Übereinkunft AG/LU (SAR 935.040) ausdrücklich: «Mit Ausnahme der Freianglerfischerei ist das Fischen am Hallwilersee auch in der Nacht erlaubt.» Für die Aare als Grenzgewässer zu Solothurn hält § 5 Abs. 1 der Übereinkunft AG/SO (SAR 935.030) fest: «Für Fischereiberechtigte beider Kantone bestehen für die Fischereiausübung keine jahres- und tageszeitlichen Beschränkungen» (Freianglerinnen und Freiangler bleiben nach § 5 Abs. 2 an die engeren Bestimmungen gebunden). Der Regierungsrat kann die Ausübung der Fischerei zeitlich einschränken (§ 19 Abs. 1 AFG), und Pächterinnen und Pächter staatlicher Reviere können auf der Fischereikarte oder im Pachtvertrag zusätzliche Einschränkungen vermerken (§ 18 Abs. 1 AFG).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Nachtfischen eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Aargau.
Wie halten es die anderen Kantone?
Nachtfischen ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 2 Kantonen ist es verboten. 21 weitere Kantone regeln es gleich wie Aargau. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Nachtfischen in anderen Kantonen
- Nachtfischen Zürich (eingeschränkt)
- Nachtfischen Bern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Luzern (eingeschränkt)
- Nachtfischen Uri (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schwyz (eingeschränkt)
- Nachtfischen Obwalden (verboten)
- Nachtfischen Nidwalden (eingeschränkt)
- Nachtfischen Glarus (eingeschränkt)
- Nachtfischen Zug (eingeschränkt)
- Nachtfischen Solothurn (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Stadt (nicht geregelt)
- Nachtfischen Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Nachtfischen Schaffhausen (eingeschränkt)
- Nachtfischen Appenzell Ausserrhoden (verboten)
- Nachtfischen Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Nachtfischen St. Gallen (eingeschränkt)
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- Nachtfischen Waadt (eingeschränkt)
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