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Widerhaken

Widerhaken im Kanton Genf

eingeschränkt — Haken mit Widerhaken sind in den Genfer Flüssen verboten, ausser in der Rhone, wo sie wie im ganzen Genfersee zulässig sind.

Was der Erlass sagt

Nach art. 13 al. 2 let. c RPêche GE ist die Verwendung von Haken mit Widerhaken untersagt, ausgenommen in der Rhone. Derselbe Absatz verbietet unter let. d mehr als drei Hakenspitzen; ausgenommen ist das Fischen mit Kunstfisch oder mit geführtem totem Köderfisch, die höchstens zwei Drillingshaken tragen dürfen. Im Genfersee definiert das franko-schweizerische Reglement in art. 11 den Angelhaken als Haken mit oder ohne Widerhaken, ohne ihn zu verbieten; art. 36 al. 2 lässt für Schleppangeln ausdrücklich Einfach-, Zwillings- und Drillingshaken mit oder ohne Widerhaken zu, art. 34 al. 1 dasselbe für fils flottants und fils dormants (im Genfersee-Reglement definierte Leinenarten).

Fundstelle: art. 13 al. 2 let. c et d RPêche GE ; art. 11, 34 et 36 Règlement Léman

Was sonst gilt

Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Genf, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Genf und Freiangelrecht Genf.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi sur la pêche (M 4 06)
Fassung
état au 28 février 2023
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Règlement d'application de la loi sur la pêche (M 4 06.01)
Fassung
état au 27 février 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (0.923.211)
Fassung
texte de base RO 2021 138 (entré en vigueur le 1er janvier 2021), consulté via le PDF officiel fedlex ; la version consolidée renvoyée par le canton sous cette URL (page JavaScript) n'a pas pu être vérifiée intégralement
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Genf Haken mit Widerhaken erlaubt?

Nach art. 13 al. 2 let. c RPêche GE ist die Verwendung von Haken mit Widerhaken untersagt, ausgenommen in der Rhone. Derselbe Absatz verbietet unter let. d mehr als drei Hakenspitzen; ausgenommen ist das Fischen mit Kunstfisch oder mit geführtem totem Köderfisch, die höchstens zwei Drillingshaken tragen dürfen. Im Genfersee definiert das franko-schweizerische Reglement in art. 11 den Angelhaken als Haken mit oder ohne Widerhaken, ohne ihn zu verbieten; art. 36 al. 2 lässt für Schleppangeln ausdrücklich Einfach-, Zwillings- und Drillingshaken mit oder ohne Widerhaken zu, art. 34 al. 1 dasselbe für fils flottants und fils dormants (im Genfersee-Reglement definierte Leinenarten).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Genf.

Wie halten es die anderen Kantone?

Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 17 weitere Kantone regeln es gleich wie Genf. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Widerhaken in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Genf