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Köderfisch

Köderfisch im Kanton Genf

eingeschränkt — Lebende Köderfische sind in den Genfer Flüssen verboten, ausser in der Rhone, wo sie ausschliesslich am Maul angeködert werden dürfen; im Genfersee sind sie unter strengen Methodenauflagen zulässig. Tote Köderfische sind jederzeit erlaubt.

Was der Erlass sagt

Nach art. 13 al. 3 let. b RPêche GE ist die Verwendung lebender Köderfische verboten, ausser in der Rhone; dort dürfen sie nur am Maul angeködert werden. Den toten Köderfisch lässt art. 13 al. 3 let. d jederzeit zu, anders als die übrigen natürlichen Köder, die ausserhalb von Rhone und Arve bis zum ersten Samstag im Mai verboten sind. Den Fang lebender Köderfische (Elritzen, Schmerlen) regelt art. 14: mit Flasche oder Drahtgeflecht begrenzter Abmessungen, höchstens 20 Fische pro Tag, ausschliesslich zum Eigenbedarf. Im Genfersee erlaubt art. 45 al. 2 des franko-schweizerischen Reglements lebende Köderfische vom Ufer oder von einem nicht willentlich bewegten Boot aus, und nur für das Fischen mit fil dormant oder mit ligne flottante, ligne dormante sowie ligne plongeante, ausgenommen die gambe (im Genfersee-Reglement definierte Leinen- und Angelarten); die Fische dürfen nur am Maul befestigt werden. Als Köder in jedem Fall verboten sind nach art. 45 al. 1 Salmoniden während der Schonzeit, die Äsche, der Schneider, Fischeier und jede gebietsfremde Art.

Fundstelle: art. 13 al. 3 et art. 14 RPêche GE ; art. 45 Règlement Léman

Im Einzelnen

Lebende Köderfischeeingeschränkt
Tote Köderfischeerlaubt

Was sonst gilt

Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Genf, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Genf und Freiangelrecht Genf.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Loi sur la pêche (M 4 06)
Fassung
état au 28 février 2023
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Règlement d'application de la loi sur la pêche (M 4 06.01)
Fassung
état au 27 février 2024
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Règlement d'application de l'Accord entre le Conseil fédéral suisse et le Gouvernement de la République française concernant la pêche dans le Lac Léman (0.923.211)
Fassung
texte de base RO 2021 138 (entré en vigueur le 1er janvier 2021), consulté via le PDF officiel fedlex ; la version consolidée renvoyée par le canton sous cette URL (page JavaScript) n'a pas pu être vérifiée intégralement
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Genf lebende Köderfische erlaubt?

Nach art. 13 al. 3 let. b RPêche GE ist die Verwendung lebender Köderfische verboten, ausser in der Rhone; dort dürfen sie nur am Maul angeködert werden. Den toten Köderfisch lässt art. 13 al. 3 let. d jederzeit zu, anders als die übrigen natürlichen Köder, die ausserhalb von Rhone und Arve bis zum ersten Samstag im Mai verboten sind. Den Fang lebender Köderfische (Elritzen, Schmerlen) regelt art. 14: mit Flasche oder Drahtgeflecht begrenzter Abmessungen, höchstens 20 Fische pro Tag, ausschliesslich zum Eigenbedarf. Im Genfersee erlaubt art. 45 al. 2 des franko-schweizerischen Reglements lebende Köderfische vom Ufer oder von einem nicht willentlich bewegten Boot aus, und nur für das Fischen mit fil dormant oder mit ligne flottante, ligne dormante sowie ligne plongeante, ausgenommen die gambe (im Genfersee-Reglement definierte Leinen- und Angelarten); die Fische dürfen nur am Maul befestigt werden. Als Köder in jedem Fall verboten sind nach art. 45 al. 1 Salmoniden während der Schonzeit, die Äsche, der Schneider, Fischeier und jede gebietsfremde Art.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Genf.

Wie halten es die anderen Kantone?

Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Genf. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Köderfisch in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Genf