Köderfisch
Köderfisch im Wallis
eingeschränkt — Lebende Köderfische sind im ganzen Kanton verboten, ausser in den gouilles de plaine du Rhône (Weiher der Rhone-Ebene) für Fischerinnen und Fischer, die ausreichende Kenntnisse nachweisen, und dort nur für bestimmte einheimische Arten.
Was der Erlass sagt
Art. 9 al. 1 OcPê bestimmt: «Die Fischerei mit lebenden Fischen ist im ganzen Kanton verboten, mit Ausnahme der gouilles de la plaine du Rhône bis zur Brücke über die Rhone bei Massaboden. Zugelassen sind ausschliesslich die einheimischen Arten nach Anhang 1 der OFLP. Salmoniden, Karpfen, Egli und Hechte sowie deren Eier sind verboten. Die Fischerei mit lebenden Fischen ist nur Fischerinnen und Fischern gestattet, die über ausreichende Kenntnisse nach Artikel 10 Absatz 2 dieser Verordnung verfügen». Für den Eigenbedarf darf die Patentinhaberin oder der Patentinhaber die zugelassenen Köderfische mit einem einzigen Fanggerät fangen, höchstens 50 Stück pro Tag (art. 9 al. 2); der Köderfang bleibt dabei dem Fischereiregime des betreffenden Gewässers unterstellt (art. 9 al. 3). Zu toten Köderfischen oder Fischstücken wurde weder in der LcSP noch in der OcPê noch im Arrêté quinquennal eine ausdrückliche Regelung gefunden; ihr Status liess sich deshalb nicht schlüssig klären.
Fundstelle: art. 9 OcPê
Im Einzelnen
| Lebende Köderfische | verboten |
| Tote Köderfische | nicht geklärt |
Was sonst gilt
Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Wallis, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Wallis und Freiangelrecht Wallis.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi cantonale sur la pêche (923.1)
- Fassung
- état au 1er janvier 2025
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Ordonnance sur l'exercice de la pêche (923.100)
- Fassung
- état au 1er juin 2023
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Arrêté quinquennal sur l'exercice de la pêche en Valais pour les années 2024-2028 (923.170)
- Fassung
- état au 25 février 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Wallis lebende Köderfische erlaubt?
Art. 9 al. 1 OcPê bestimmt: «Die Fischerei mit lebenden Fischen ist im ganzen Kanton verboten, mit Ausnahme der gouilles de la plaine du Rhône bis zur Brücke über die Rhone bei Massaboden. Zugelassen sind ausschliesslich die einheimischen Arten nach Anhang 1 der OFLP. Salmoniden, Karpfen, Egli und Hechte sowie deren Eier sind verboten. Die Fischerei mit lebenden Fischen ist nur Fischerinnen und Fischern gestattet, die über ausreichende Kenntnisse nach Artikel 10 Absatz 2 dieser Verordnung verfügen». Für den Eigenbedarf darf die Patentinhaberin oder der Patentinhaber die zugelassenen Köderfische mit einem einzigen Fanggerät fangen, höchstens 50 Stück pro Tag (art. 9 al. 2); der Köderfang bleibt dabei dem Fischereiregime des betreffenden Gewässers unterstellt (art. 9 al. 3). Zu toten Köderfischen oder Fischstücken wurde weder in der LcSP noch in der OcPê noch im Arrêté quinquennal eine ausdrückliche Regelung gefunden; ihr Status liess sich deshalb nicht schlüssig klären.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Wallis.
Wie halten es die anderen Kantone?
Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Wallis. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Köderfisch in anderen Kantonen
- Köderfisch Zürich (eingeschränkt)
- Köderfisch Bern (eingeschränkt)
- Köderfisch Luzern (eingeschränkt)
- Köderfisch Uri (eingeschränkt)
- Köderfisch Schwyz (eingeschränkt)
- Köderfisch Obwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Nidwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Glarus (eingeschränkt)
- Köderfisch Zug (eingeschränkt)
- Köderfisch Solothurn (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Köderfisch Schaffhausen (eingeschränkt)
- Köderfisch Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Köderfisch Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Köderfisch St. Gallen (eingeschränkt)
- Köderfisch Graubünden (eingeschränkt)
- Köderfisch Aargau (eingeschränkt)
- Köderfisch Thurgau (eingeschränkt)
- Köderfisch Freiburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Waadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Neuenburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Genf (eingeschränkt)
- Köderfisch Jura (eingeschränkt)
- Köderfisch Tessin (eingeschränkt)