Köderfisch
Köderfisch im Kanton Schaffhausen
eingeschränkt — Lebende Köderfische sind verboten; tote Köderfische sind bei der Pacht-/Kartenfischerei erlaubt und nur aus dem Gewässer zu entnehmen, in dem sie verwendet werden, während sie der Patentfischerei ganz untersagt sind.
Was der Erlass sagt
§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung verbietet «die Verwendung von lebenden Köderfischen». Tote Köderfische sind zulässig: § 30 Abs. 6: «Wer zur Verwendung von toten Köderfischen berechtigt ist, kann die für den eigenen Bedarf benötigten Fische im Gewässer, in dem er sie verwenden darf, mit einem geeigneten Gerät fangen. Dabei sind die Bestimmungen über die Schonmasse (§ 36) zu beachten.» Während der Forellenschonzeit sind Spinnfischerei sowie bewegliche künstliche Köder und natürliche/künstliche Köderfische nur erlaubt, wenn damit Hechte gefangen werden sollen (§ 30 Abs. 5). Für die Patentfischerei sind Köderfische vollständig ausgeschlossen: § 31 Abs. 3: «Die Spinnfischerei und die Verwendung anderer beweglicher, künstlicher Köder sowie natürlicher und künstlicher Köderfische ist den Patentanglerinnen und Patentanglern untersagt.» Zu Fischfetzen äussert sich die Verordnung nicht.
Fundstelle: § 30 Abs. 4–6 Fischereiverordnung SH; § 31 Abs. 3 für die Patentfischerei (SHR 923.101)
Im Einzelnen
| Lebende Köderfische | verboten |
| Tote Köderfische | erlaubt |
Was sonst gilt
Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Schaffhausen, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Schaffhausen und Freiangelrecht Schaffhausen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (923.101)
- Fassung
- vom 30. November 1993, in Kraft seit 1. Januar 1994; Fassung gemäss letzter Änderung RRB vom 10. August 2021, in Kraft seit 1. September 2021 (Amtsblatt 2021, S. 1486)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Schaffhausen lebende Köderfische erlaubt?
§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung verbietet «die Verwendung von lebenden Köderfischen». Tote Köderfische sind zulässig: § 30 Abs. 6: «Wer zur Verwendung von toten Köderfischen berechtigt ist, kann die für den eigenen Bedarf benötigten Fische im Gewässer, in dem er sie verwenden darf, mit einem geeigneten Gerät fangen. Dabei sind die Bestimmungen über die Schonmasse (§ 36) zu beachten.» Während der Forellenschonzeit sind Spinnfischerei sowie bewegliche künstliche Köder und natürliche/künstliche Köderfische nur erlaubt, wenn damit Hechte gefangen werden sollen (§ 30 Abs. 5). Für die Patentfischerei sind Köderfische vollständig ausgeschlossen: § 31 Abs. 3: «Die Spinnfischerei und die Verwendung anderer beweglicher, künstlicher Köder sowie natürlicher und künstlicher Köderfische ist den Patentanglerinnen und Patentanglern untersagt.» Zu Fischfetzen äussert sich die Verordnung nicht.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Schaffhausen.
Wie halten es die anderen Kantone?
Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Schaffhausen. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Köderfisch in anderen Kantonen
- Köderfisch Zürich (eingeschränkt)
- Köderfisch Bern (eingeschränkt)
- Köderfisch Luzern (eingeschränkt)
- Köderfisch Uri (eingeschränkt)
- Köderfisch Schwyz (eingeschränkt)
- Köderfisch Obwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Nidwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Glarus (eingeschränkt)
- Köderfisch Zug (eingeschränkt)
- Köderfisch Solothurn (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Köderfisch Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Köderfisch Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Köderfisch St. Gallen (eingeschränkt)
- Köderfisch Graubünden (eingeschränkt)
- Köderfisch Aargau (eingeschränkt)
- Köderfisch Thurgau (eingeschränkt)
- Köderfisch Freiburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Waadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Wallis (eingeschränkt)
- Köderfisch Neuenburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Genf (eingeschränkt)
- Köderfisch Jura (eingeschränkt)
- Köderfisch Tessin (eingeschränkt)