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Widerhaken

Widerhaken im Kanton Schaffhausen

verboten — Angeln mit Widerhaken sind bei der Pacht-/Kartenfischerei ausdrücklich verboten; bei der Patentfischerei ist nur ein einfacher Angel erlaubt.

Was der Erlass sagt

§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung (für die Pachtfischerei, die über § 20/§ 25 auch für Fischereikarten und private Fischereirechte gilt): «Die Verwendung von lebenden Köderfischen, von Angeln mit Widerhaken sowie von nicht korrodierenden Angeln (z.B. des sog. Goldangels) ist verboten.» Für die Patentfischerei hält § 31 Abs. 1 fest: «Die Patentfischerei ist nur mit einer Angelrute und einem einfachen Angel gestattet.» Der Begriff «einfacher Angel» meint einen Einzelhaken; ob damit auch der Widerhaken generell ausgeschlossen ist, geht aus dem Verordnungswortlaut für die Patentfischerei nicht ausdrücklich hervor (siehe Lücken).

Fundstelle: § 30 Abs. 4 Fischereiverordnung SH; § 31 Abs. 1 für die Patentfischerei (SHR 923.101)

Was sonst gilt

Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Schaffhausen, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Schaffhausen und Freiangelrecht Schaffhausen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (923.101)
Fassung
vom 30. November 1993, in Kraft seit 1. Januar 1994; Fassung gemäss letzter Änderung RRB vom 10. August 2021, in Kraft seit 1. September 2021 (Amtsblatt 2021, S. 1486)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Schaffhausen Haken mit Widerhaken erlaubt?

§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung (für die Pachtfischerei, die über § 20/§ 25 auch für Fischereikarten und private Fischereirechte gilt): «Die Verwendung von lebenden Köderfischen, von Angeln mit Widerhaken sowie von nicht korrodierenden Angeln (z.B. des sog. Goldangels) ist verboten.» Für die Patentfischerei hält § 31 Abs. 1 fest: «Die Patentfischerei ist nur mit einer Angelrute und einem einfachen Angel gestattet.» Der Begriff «einfacher Angel» meint einen Einzelhaken; ob damit auch der Widerhaken generell ausgeschlossen ist, geht aus dem Verordnungswortlaut für die Patentfischerei nicht ausdrücklich hervor (siehe Lücken).

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Schaffhausen.

Wie halten es die anderen Kantone?

Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Schaffhausen. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Widerhaken in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Schaffhausen