Widerhaken
Widerhaken im Kanton Schaffhausen
verboten — Angeln mit Widerhaken sind bei der Pacht-/Kartenfischerei ausdrücklich verboten; bei der Patentfischerei ist nur ein einfacher Angel erlaubt.
Was der Erlass sagt
§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung (für die Pachtfischerei, die über § 20/§ 25 auch für Fischereikarten und private Fischereirechte gilt): «Die Verwendung von lebenden Köderfischen, von Angeln mit Widerhaken sowie von nicht korrodierenden Angeln (z.B. des sog. Goldangels) ist verboten.» Für die Patentfischerei hält § 31 Abs. 1 fest: «Die Patentfischerei ist nur mit einer Angelrute und einem einfachen Angel gestattet.» Der Begriff «einfacher Angel» meint einen Einzelhaken; ob damit auch der Widerhaken generell ausgeschlossen ist, geht aus dem Verordnungswortlaut für die Patentfischerei nicht ausdrücklich hervor (siehe Lücken).
Fundstelle: § 30 Abs. 4 Fischereiverordnung SH; § 31 Abs. 1 für die Patentfischerei (SHR 923.101)
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Schaffhausen, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Schaffhausen und Freiangelrecht Schaffhausen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Verordnung über die Fischerei (923.101)
- Fassung
- vom 30. November 1993, in Kraft seit 1. Januar 1994; Fassung gemäss letzter Änderung RRB vom 10. August 2021, in Kraft seit 1. September 2021 (Amtsblatt 2021, S. 1486)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Schaffhausen Haken mit Widerhaken erlaubt?
§ 30 Abs. 4 der kantonalen Fischereiverordnung (für die Pachtfischerei, die über § 20/§ 25 auch für Fischereikarten und private Fischereirechte gilt): «Die Verwendung von lebenden Köderfischen, von Angeln mit Widerhaken sowie von nicht korrodierenden Angeln (z.B. des sog. Goldangels) ist verboten.» Für die Patentfischerei hält § 31 Abs. 1 fest: «Die Patentfischerei ist nur mit einer Angelrute und einem einfachen Angel gestattet.» Der Begriff «einfacher Angel» meint einen Einzelhaken; ob damit auch der Widerhaken generell ausgeschlossen ist, geht aus dem Verordnungswortlaut für die Patentfischerei nicht ausdrücklich hervor (siehe Lücken).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Schaffhausen.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Schaffhausen. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)