Widerhaken
Widerhaken im Kanton Nidwalden
eingeschränkt — Angeln mit Widerhaken ist nur Personen mit Sachkunde-Nachweis erlaubt; ohne diesen Nachweis und beim Freiangelrecht sind nur Haken ohne Widerhaken zulässig.
Was der Erlass sagt
§ 15 Abs. 3 AB Vierwaldstättersee: «Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Anglerinnen und Angler, welche über einen Sachkundenachweis nach § 2 dieser Ausführungsbestimmungen verfügen, zugelassen.» Kantonsweit knüpft das kFG das Fischen mit Widerhaken an den Sachkunde-Nachweis: Art. 7 verlangt den Nachweis von jedem, der «mit einem Widerhaken fischen will». Beim patentfreien Uferfischen im Vierwaldstättersee ist der Widerhaken ausgeschlossen: Art. 6 Abs. 2 kFG erlaubt den Fischfang vom Ufer aus ohne Patent nur, «sofern kein Widerhaken verwendet wird», und § 14 Abs. 2 AB hält für die Freiangelfischerei fest: «Erlaubt ist nur eine Angelrute mit einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder.» Für die Pachtgewässer trifft die kFV keine eigene Widerhaken-Regelung (§ 14 kFV nennt nur die zulässigen Angelruten); dort gilt neben der Sachkunde-Pflicht des kFG das Bundesrecht (Art. 5b VBGF).
Fundstelle: Art. 6 Abs. 2 und Art. 7 kFG; § 15 Abs. 3 und § 14 Abs. 2 AB Vierwaldstättersee
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Nidwalden, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Nidwalden und Freiangelrecht Nidwalden.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereigesetz, kFG) (842.1)
- Fassung
- vom 31. Mai 2023, Stand 1. Juli 2025 (Änderung vom 19. Februar 2025)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Fischerei (Fischereiverordnung, kFV) (842.11)
- Fassung
- vom 26. September 2023, in Kraft seit 1. Januar 2024
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (842.21)
- Fassung
- vom 4. Juni 2008, Stand 1. September 2023 (Änderung der Fischereikommission vom 26. Juni 2023)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Nidwalden Haken mit Widerhaken erlaubt?
§ 15 Abs. 3 AB Vierwaldstättersee: «Das Verwenden von Angeln mit Widerhaken ist für Anglerinnen und Angler, welche über einen Sachkundenachweis nach § 2 dieser Ausführungsbestimmungen verfügen, zugelassen.» Kantonsweit knüpft das kFG das Fischen mit Widerhaken an den Sachkunde-Nachweis: Art. 7 verlangt den Nachweis von jedem, der «mit einem Widerhaken fischen will». Beim patentfreien Uferfischen im Vierwaldstättersee ist der Widerhaken ausgeschlossen: Art. 6 Abs. 2 kFG erlaubt den Fischfang vom Ufer aus ohne Patent nur, «sofern kein Widerhaken verwendet wird», und § 14 Abs. 2 AB hält für die Freiangelfischerei fest: «Erlaubt ist nur eine Angelrute mit einem einfachen Angelhaken ohne Widerhaken mit natürlichem Köder.» Für die Pachtgewässer trifft die kFV keine eigene Widerhaken-Regelung (§ 14 kFV nennt nur die zulässigen Angelruten); dort gilt neben der Sachkunde-Pflicht des kFG das Bundesrecht (Art. 5b VBGF).
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Nidwalden.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 17 weitere Kantone regeln es gleich wie Nidwalden. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Basel-Landschaft (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)