Köderfisch
Köderfisch im Kanton Basel-Landschaft
eingeschränkt — Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten; tote Köderfische sind erlaubt, dürfen aber nur aus dem befischten Gewässer stammen und keiner geschützten Art angehören.
Was der Erlass sagt
§ 10 Abs. 1 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten.» Tote Köderfische sind damit zulässig, unterliegen aber den Vorgaben von § 11: Nach Abs. 4 «dürfen nur Fischarten verwendet werden, für die weder ein Fangmindestmass noch eine Schonzeit vorgeschrieben ist», und nach Abs. 5 «müssen Köderfische und Fischnährtiere aus dem befischten Gewässer stammen und sofern sie wieder frei gelassen werden, ins gleiche Gewässer zurückgesetzt werden». Der Köderfischfang ist im Rhein nur mit der Zapfenrute und einem Haken, in allen anderen Gewässern zusätzlich mit der Köderflasche, der Reuse und dem Senknetz erlaubt; andere Fangmethoden bedürfen der Bewilligung der kantonalen Fischereiverwaltung (§ 11 Abs. 3 FiV BL). Zu Fischfetzen schweigen die Basellandschaftlichen Erlasse.
Fundstelle: § 10 Abs. 1 und § 11 FiV BL
Im Einzelnen
| Lebende Köderfische | verboten |
| Tote Köderfische | erlaubt |
Was sonst gilt
Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Basel-Landschaft, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Basel-Landschaft und Freiangelrecht Basel-Landschaft.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (530)
- Fassung
- vom 11. Februar 1999
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung zum Fischereigesetz (530.11)
- Fassung
- vom 29. Juni 1999 (Stand 1. April 2011)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Basel-Landschaft lebende Köderfische erlaubt?
§ 10 Abs. 1 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Das Fischen mit lebenden Köderfischen ist verboten.» Tote Köderfische sind damit zulässig, unterliegen aber den Vorgaben von § 11: Nach Abs. 4 «dürfen nur Fischarten verwendet werden, für die weder ein Fangmindestmass noch eine Schonzeit vorgeschrieben ist», und nach Abs. 5 «müssen Köderfische und Fischnährtiere aus dem befischten Gewässer stammen und sofern sie wieder frei gelassen werden, ins gleiche Gewässer zurückgesetzt werden». Der Köderfischfang ist im Rhein nur mit der Zapfenrute und einem Haken, in allen anderen Gewässern zusätzlich mit der Köderflasche, der Reuse und dem Senknetz erlaubt; andere Fangmethoden bedürfen der Bewilligung der kantonalen Fischereiverwaltung (§ 11 Abs. 3 FiV BL). Zu Fischfetzen schweigen die Basellandschaftlichen Erlasse.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Basel-Landschaft.
Wie halten es die anderen Kantone?
Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Basel-Landschaft. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Köderfisch in anderen Kantonen
- Köderfisch Zürich (eingeschränkt)
- Köderfisch Bern (eingeschränkt)
- Köderfisch Luzern (eingeschränkt)
- Köderfisch Uri (eingeschränkt)
- Köderfisch Schwyz (eingeschränkt)
- Köderfisch Obwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Nidwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Glarus (eingeschränkt)
- Köderfisch Zug (eingeschränkt)
- Köderfisch Solothurn (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Schaffhausen (eingeschränkt)
- Köderfisch Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Köderfisch Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Köderfisch St. Gallen (eingeschränkt)
- Köderfisch Graubünden (eingeschränkt)
- Köderfisch Aargau (eingeschränkt)
- Köderfisch Thurgau (eingeschränkt)
- Köderfisch Freiburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Waadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Wallis (eingeschränkt)
- Köderfisch Neuenburg (eingeschränkt)
- Köderfisch Genf (eingeschränkt)
- Köderfisch Jura (eingeschränkt)
- Köderfisch Tessin (eingeschränkt)