Köderfisch
Köderfisch im Kanton Neuenburg
eingeschränkt — In den meisten Fliessgewässern des Kantons sind lebende Köderfische verboten, und nur tote Elritzen sind als Köder zugelassen; mehrere stehende Gewässer erlauben sie unter strengen Bedingungen.
Was der Erlass sagt
art. 25 al. 2 des Arrêté 2026, für das Einzugsgebiet der Areuse und des Seyon: «Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.» Als Köder zulässig sind nur Insekten und wirbellose Tiere aus dem Einzugsgebiet, tote Elritzen, Kunstfliegen und Kunstköder (art. 25 al. 1). Dasselbe grundsätzliche Verbot gilt für den Doubs 1. Kategorie (art. 35 al. 3), ausgenommen für die Hechtfischerei zu denselben Bedingungen wie in der 2. Kategorie. Im Doubs 2. Kategorie ist die Verwendung lebender Köderfische zulässig, «sofern die Köder nur am Maul befestigt werden», beschränkt auf Arten, die natürlicherweise im Doubs vorkommen, mit Ausnahme von Groppe, Forelle, Äsche und Hecht, und ist zudem vom 1. März bis 15. Juni verboten (art. 36 al. 3 und 4). Eine ähnliche Regelung (lebender Köder zulässig, am Maul befestigt, Arten aus demselben Einzugsgebiet) gilt im canal de la Thielle (art. 48), in der Vieille Thielle (art. 56), im Le Loclat (art. 64) und im lac des Taillères (art. 71, mit Verbot vom 1. März bis 15. Juni). Fischeier oder Amphibieneier sind überall als Köder verboten. Für den Neuenburgersee sieht das Konkordat lediglich vor (art. 34 al. 2), dass «der Fang und die Verwendung von Organismen, die den Fischen als Nahrung dienen, sowie von Fischen, die als Köder verwendet werden, nur Inhaberinnen und Inhabern eines für den See gültigen Patents gestattet sind», ohne zwischen lebend und tot zu unterscheiden; die genauen Modalitäten konnten im eingesehenen Text nicht überprüft werden.
Fundstelle: art. 25 arrêté pêche NE 2026 (règle générale Areuse/Seyon) ; exceptions art. 33, 35, 36 (Doubs), art. 48, 56, 64, 71 (Thielle, Vieille Thielle, Loclat, Taillères) ; art. 34 concordat lac NE
Im Einzelnen
| Lebende Köderfische | eingeschränkt |
| Tote Köderfische | eingeschränkt |
Was sonst gilt
Köderfisch ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Neuenburg, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Neuenburg und Freiangelrecht Neuenburg.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Loi sur la faune aquatique (RSN 923.10)
- Fassung
- état au 1er janvier 2026
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Règlement d'exécution de la loi sur la faune aquatique (RSN 923.11)
- Fassung
- du 5 novembre 1997
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Arrêté concernant la pêche dans les eaux de l'État en 2026, à l'exclusion du lac de Neuchâtel (FO 2025 no 46)
- Fassung
- Neuchâtel, le 12 novembre 2025 (valable pour 2026)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 4
- Concordat sur la pêche dans le lac de Neuchâtel (RSN 923.520)
- Fassung
- du 21 mars 1980, actuellement C du 18 septembre 2003
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 5
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Neuenburg lebende Köderfische erlaubt?
art. 25 al. 2 des Arrêté 2026, für das Einzugsgebiet der Areuse und des Seyon: «Die Verwendung lebender Köderfische ist verboten.» Als Köder zulässig sind nur Insekten und wirbellose Tiere aus dem Einzugsgebiet, tote Elritzen, Kunstfliegen und Kunstköder (art. 25 al. 1). Dasselbe grundsätzliche Verbot gilt für den Doubs 1. Kategorie (art. 35 al. 3), ausgenommen für die Hechtfischerei zu denselben Bedingungen wie in der 2. Kategorie. Im Doubs 2. Kategorie ist die Verwendung lebender Köderfische zulässig, «sofern die Köder nur am Maul befestigt werden», beschränkt auf Arten, die natürlicherweise im Doubs vorkommen, mit Ausnahme von Groppe, Forelle, Äsche und Hecht, und ist zudem vom 1. März bis 15. Juni verboten (art. 36 al. 3 und 4). Eine ähnliche Regelung (lebender Köder zulässig, am Maul befestigt, Arten aus demselben Einzugsgebiet) gilt im canal de la Thielle (art. 48), in der Vieille Thielle (art. 56), im Le Loclat (art. 64) und im lac des Taillères (art. 71, mit Verbot vom 1. März bis 15. Juni). Fischeier oder Amphibieneier sind überall als Köder verboten. Für den Neuenburgersee sieht das Konkordat lediglich vor (art. 34 al. 2), dass «der Fang und die Verwendung von Organismen, die den Fischen als Nahrung dienen, sowie von Fischen, die als Köder verwendet werden, nur Inhaberinnen und Inhabern eines für den See gültigen Patents gestattet sind», ohne zwischen lebend und tot zu unterscheiden; die genauen Modalitäten konnten im eingesehenen Text nicht überprüft werden.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Köderfisch eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Neuenburg.
Wie halten es die anderen Kantone?
Köderfisch ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt. 24 weitere Kantone regeln es gleich wie Neuenburg. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Köderfisch in anderen Kantonen
- Köderfisch Zürich (eingeschränkt)
- Köderfisch Bern (eingeschränkt)
- Köderfisch Luzern (eingeschränkt)
- Köderfisch Uri (eingeschränkt)
- Köderfisch Schwyz (eingeschränkt)
- Köderfisch Obwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Nidwalden (eingeschränkt)
- Köderfisch Glarus (eingeschränkt)
- Köderfisch Zug (eingeschränkt)
- Köderfisch Solothurn (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Stadt (eingeschränkt)
- Köderfisch Basel-Landschaft (eingeschränkt)
- Köderfisch Schaffhausen (eingeschränkt)
- Köderfisch Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Köderfisch Appenzell Innerrhoden (eingeschränkt)
- Köderfisch St. Gallen (eingeschränkt)
- Köderfisch Graubünden (eingeschränkt)
- Köderfisch Aargau (eingeschränkt)
- Köderfisch Thurgau (eingeschränkt)
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- Köderfisch Tessin (eingeschränkt)