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Widerhaken

Widerhaken im Kanton Basel-Landschaft

verboten — Die Verwendung von Widerhaken ist verboten; einzige Ausnahme ist die schwere Setzangelfischerei.

Was der Erlass sagt

§ 9 Abs. 3 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die schwere Setzangelfischerei.» Abs. 4: «Doppelhaken und Drilling gelten als ein Haken, sofern sie nicht mit Widerhaken versehen sind.» Nach Abs. 2 sind für die einzelne Angelrute nur ein Haken oder Kunstköder oder Kunstködersysteme in ihrem Originalzustand mit maximal zwei Haken zulässig; nach Abs. 6 sind galvanisch behandelte Haken sowie Goldhaken verboten. Die schwere Setzangelfischerei (Setzangeln und Fischergalgen) ist nur im Rhein erlaubt (§ 9 Abs. 5 FiV BL), sodass der Widerhaken faktisch nur bei dieser Rhein-Methode zulässig ist; in allen Bachrevieren und für die übliche Handangelei bleibt er untersagt.

Fundstelle: § 9 Abs. 3 FiV BL

Was sonst gilt

Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Basel-Landschaft, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Basel-Landschaft und Freiangelrecht Basel-Landschaft.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereigesetz (530)
Fassung
vom 11. Februar 1999
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung zum Fischereigesetz (530.11)
Fassung
vom 29. Juni 1999 (Stand 1. April 2011)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Sind im Kanton Basel-Landschaft Haken mit Widerhaken erlaubt?

§ 9 Abs. 3 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die schwere Setzangelfischerei.» Abs. 4: «Doppelhaken und Drilling gelten als ein Haken, sofern sie nicht mit Widerhaken versehen sind.» Nach Abs. 2 sind für die einzelne Angelrute nur ein Haken oder Kunstköder oder Kunstködersysteme in ihrem Originalzustand mit maximal zwei Haken zulässig; nach Abs. 6 sind galvanisch behandelte Haken sowie Goldhaken verboten. Die schwere Setzangelfischerei (Setzangeln und Fischergalgen) ist nur im Rhein erlaubt (§ 9 Abs. 5 FiV BL), sodass der Widerhaken faktisch nur bei dieser Rhein-Methode zulässig ist; in allen Bachrevieren und für die übliche Handangelei bleibt er untersagt.

Gilt das auch beim Freiangelrecht?

Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Basel-Landschaft.

Wie halten es die anderen Kantone?

Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Basel-Landschaft. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.

Widerhaken in anderen Kantonen

Andere Ausübungsregeln im Kanton Basel-Landschaft