Widerhaken
Widerhaken im Kanton Basel-Landschaft
verboten — Die Verwendung von Widerhaken ist verboten; einzige Ausnahme ist die schwere Setzangelfischerei.
Was der Erlass sagt
§ 9 Abs. 3 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die schwere Setzangelfischerei.» Abs. 4: «Doppelhaken und Drilling gelten als ein Haken, sofern sie nicht mit Widerhaken versehen sind.» Nach Abs. 2 sind für die einzelne Angelrute nur ein Haken oder Kunstköder oder Kunstködersysteme in ihrem Originalzustand mit maximal zwei Haken zulässig; nach Abs. 6 sind galvanisch behandelte Haken sowie Goldhaken verboten. Die schwere Setzangelfischerei (Setzangeln und Fischergalgen) ist nur im Rhein erlaubt (§ 9 Abs. 5 FiV BL), sodass der Widerhaken faktisch nur bei dieser Rhein-Methode zulässig ist; in allen Bachrevieren und für die übliche Handangelei bleibt er untersagt.
Fundstelle: § 9 Abs. 3 FiV BL
Was sonst gilt
Widerhaken ist nur eine von mehreren Ausübungsregeln. Unverändert gelten daneben die Schonzeiten und Fangmasse Basel-Landschaft, die Vorgaben des Bundes nach VBGF sowie die tierschutzgerechte Ausübung der Fischerei. Ob du überhaupt ein Patent brauchst, steht unter Fischereipatent Basel-Landschaft und Freiangelrecht Basel-Landschaft.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage 1
- Fischereigesetz (530)
- Fassung
- vom 11. Februar 1999
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 2
- Verordnung zum Fischereigesetz (530.11)
- Fassung
- vom 29. Juni 1999 (Stand 1. April 2011)
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
- Rechtsgrundlage 3
- Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
- Fassung
- Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
- Quelle abgerufen am
- 15. August 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Sind im Kanton Basel-Landschaft Haken mit Widerhaken erlaubt?
§ 9 Abs. 3 der Verordnung zum Fischereigesetz: «Die Verwendung von Widerhaken ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht für die schwere Setzangelfischerei.» Abs. 4: «Doppelhaken und Drilling gelten als ein Haken, sofern sie nicht mit Widerhaken versehen sind.» Nach Abs. 2 sind für die einzelne Angelrute nur ein Haken oder Kunstköder oder Kunstködersysteme in ihrem Originalzustand mit maximal zwei Haken zulässig; nach Abs. 6 sind galvanisch behandelte Haken sowie Goldhaken verboten. Die schwere Setzangelfischerei (Setzangeln und Fischergalgen) ist nur im Rhein erlaubt (§ 9 Abs. 5 FiV BL), sodass der Widerhaken faktisch nur bei dieser Rhein-Methode zulässig ist; in allen Bachrevieren und für die übliche Handangelei bleibt er untersagt.
Gilt das auch beim Freiangelrecht?
Das Freiangelrecht befreit von der Patentpflicht, nicht vom übrigen Fischereirecht — Widerhaken eingeschlossen. Oft ist es dort sogar strenger geregelt. Details unter Freiangelrecht im Kanton Basel-Landschaft.
Wie halten es die anderen Kantone?
Widerhaken ist über die 26 Kantone unterschiedlich geregelt; in 7 Kantonen ist es verboten. 6 weitere Kantone regeln es gleich wie Basel-Landschaft. Der vollständige Vergleich steht auf der Übersichtsseite.
Widerhaken in anderen Kantonen
- Widerhaken Zürich (eingeschränkt)
- Widerhaken Bern (eingeschränkt)
- Widerhaken Luzern (eingeschränkt)
- Widerhaken Uri (eingeschränkt)
- Widerhaken Schwyz (eingeschränkt)
- Widerhaken Obwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Nidwalden (eingeschränkt)
- Widerhaken Glarus (eingeschränkt)
- Widerhaken Zug (eingeschränkt)
- Widerhaken Solothurn (verboten)
- Widerhaken Basel-Stadt (verboten)
- Widerhaken Schaffhausen (verboten)
- Widerhaken Appenzell Ausserrhoden (nicht geklärt)
- Widerhaken Appenzell Innerrhoden (verboten)
- Widerhaken St. Gallen (eingeschränkt)
- Widerhaken Graubünden (verboten)
- Widerhaken Aargau (eingeschränkt)
- Widerhaken Thurgau (eingeschränkt)
- Widerhaken Freiburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Waadt (eingeschränkt)
- Widerhaken Wallis (eingeschränkt)
- Widerhaken Neuenburg (eingeschränkt)
- Widerhaken Genf (eingeschränkt)
- Widerhaken Jura (verboten)
- Widerhaken Tessin (eingeschränkt)