Fluss · SG · AR
Fischen im Necker
Toggenburger Wildfluss und einer der wenigen weitgehend unverbauten Läufe der Ostschweiz.
Karte © Mapbox © OpenStreetMap · Marker auf der BAFU-Messstation · Tiefen/Seezeichen © OpenSeaMap-Mitwirkende (ODbL), auf Schweizer Seen nur stellenweise erfasst.
Beiss-Index Necker
Wie stehen die Bedingungen gerade? Der Index verrechnet den Luftdruck-Trend der letzten sechs Stunden, die Wassertemperatur der BAFU-Station Mogelsberg, Aachsäge, die Mondphase, den Pegel-Trend sowie Wind und Bewölkung. Welche Faktoren eingeflossen sind, steht darunter.
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Wer hier Recht setzt
Der Necker berührt 2 Kantone. Massgeblich ist jeweils das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du stehst — bei Konkordatsgewässern zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Das ist kein Detail: Am selben Fluss können je nach Abschnitt andere Schonzeiten und Fangmasse gelten.
- Schonzeiten und Fangmasse St. Gallen · Patent SG
- Schonzeiten und Fangmasse Appenzell Ausserrhoden · Patent AR
Wer die Fangberechtigung ausgibt
- St. Gallen: St. Gallen gibt für dieses Gewässer kein Patent aus. Nötig ist eine Fischereiermächtigung der Pächterin, des Pächters oder eines Fischereivereins. Fischerei im Kanton St. Gallen
- Appenzell Ausserrhoden: Der Necker ist in Ausserrhoden vollständig Grenzgewässer — Revier 5, «Necker bis Kantonsgrenze», Verwaltung durch den Nachbarkanton. Die Karte für diesen Abschnitt kommt deshalb nicht aus Ausserrhoden; ein Patentsystem kennt der Kanton ohnehin nicht. Fischereireviere des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Reviergrenzen sind als Strecke beschrieben («von der Brücke X bis zum Steg Y»). Wo zwischen zwei Revieren eine Lücke liegt, gibt es für dieses Stück weder Pächterin noch Patent — und damit keine Berechtigung.
Geregelte Arten am Necker
Diese Arten sind in mindestens einem Anliegerkanton mit Schonzeit geführt. Die Werte gelten hier — wo der Kanton für den Necker eine eigene Regel führt, steht sie in der Tabelle und ersetzt den Kantonswert.
| Art | SG | AR |
|---|---|---|
| Bachforelle | 01.10.–28.02. 25 cm | nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt eigene Regel für Necker |
| Seeforelle | 01.10.–28.02. 60 cm | 16.09.–31.03. 22 cm |
| Regenbogenforelle | 01.10.–28.02. 25 cm | nicht abschliessend geklärt nicht abschliessend geklärt |
| Seesaibling | 01.10.–31.01. 22 cm | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe |
| Felchen | 01.11.–10.01. 30 cm | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe |
| Äsche | 01.02.–30.04. 35 cm | nur Bundesvorgabe nur Bundesvorgabe |
| Lachs | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Hecht | 01.03.–30.04. 50 cm | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
| Nase | ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt | im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt |
Obere Zeile Schonzeit, darunter das Fangmass. Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Ohne Gewähr.
Eigene Regeln für den Necker
Diese Werte weichen von der Grundregel des Kantons ab und gehen ihr vor. Die Spalte «Gilt für» sagt, worauf sich die Regel bezieht — teils auf einen Seeteil, teils auf eine bestimmte Fangart.
| Art | Kanton | Gilt für | Schonzeit | Fangmass | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|---|
| Bachforelle | AR | Grenzgewässer unter st. gallischer Zuständigkeit: Revier 5 Necker bis Kantonsgrenze; Revier 18 Sitter ab Einmündung Wattbach bis Einmündung Urnäsch; Revier 22 Goldach ab Aachmüli bis Kantonsgrenze samt Landgraben | nicht abschliessend geklärt | nicht abschliessend geklärt | Art. 2 und Art. 4 Vereinbarung AR/SG (bGS 527.3 / sGS 854.374) |
Bachforelle, Grenzgewässer unter st. gallischer Zuständigkeit: Revier 5 Necker bis Kantonsgrenze; Revier 18 Sitter ab Einmündung Wattbach bis Einmündung Urnäsch; Revier 22 Goldach ab Aachmüli bis Kantonsgrenze samt Landgraben: In diesen Strecken gilt st. gallisches Fischereirecht (Fischereiberechtigung, Fischfang und Fanggeräte, Bewirtschaftung, Aufsicht, Strafen). Die massgebenden Schonzeiten und Fangmindestmasse sind dem SG-Datensatz zu entnehmen, nicht diesem.
Achtung bei 9 Arten: Die Anliegerkantone regeln Bachforelle, Seeforelle, Regenbogenforelle, Seesaibling, Felchen, Äsche, Lachs, Hecht, Nase unterschiedlich. Wer am Necker die Kantonsgrenze überquert, fischt unter anderen Vorschriften.
Messstation
| Station | Mogelsberg, Aachsäge (2374) |
| Betreiber | Bundesamt für Umwelt BAFU, Hydrologie |
| Gemessen | Pegel · Abfluss · Wassertemperatur |
| Höhe über Meer | rund 611 m |
| Koordinaten | 47.3642, 9.1214 |
Häufige Fragen
Welche Regeln gelten am Necker?
Der Necker grenzt an 2 Kantone: St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden. Massgeblich ist das Recht des Kantons, in dessen Hoheitsgebiet du fischst; bei Konkordatsgewässern gilt zusätzlich die interkantonale Vereinbarung. Die Werte stehen auf den verlinkten Kantonsseiten.
Brauche ich am Necker ein Patent?
In aller Regel ja — die Fangberechtigung ist kantonal. Welche Patentarten es gibt, was sie kosten und ob ein Freiangelrecht besteht, steht auf der Patentseite des jeweiligen Kantons.
Wie warm ist das Wasser im Necker?
Die aktuelle Wassertemperatur der BAFU-Station steht oben im Beiss-Index und wird alle zehn Minuten nachgeführt. Ab etwa 23 °C wird es für Salmoniden kritisch, und Kantone verhängen dann teils Hitze-Fischereiverbote.
Woher stammen die Messwerte?
Von der Messstation Mogelsberg, Aachsäge der BAFU-Hydrologie (Stations-ID 2374), ergänzt um Luftdruck, Wind und Bewölkung von Open-Meteo. Beide Quellen sind auf jeder Seite genannt und verlinkt.
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Ob du heute entnehmen darfst, klärt der Checker „Darf ich fischen?". Die Bundesvorgaben stehen unter Schonzeiten, die Berechtigung — inklusive Patentpreisen — unter Patent St. Gallen, Patent Appenzell Ausserrhoden. Ob du hier ohne Patent fischen darfst, steht unter Freiangelrecht St. Gallen, Freiangelrecht Appenzell Ausserrhoden.