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Schonzeiten

Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Tessin

Alle Arten, die das Fischereirecht des Kantons Tessin führt — mit Schonzeit, Fangmass und Fundstelle im amtlichen Erlass. Die Werte stehen über der Untergrenze des Bundes, die für die ganze Schweiz gilt.

Art Schonzeit Fangmass Fundstelle
Bachforelle +5 keine Schonzeit 26 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP (misura minima); art. 2 cpv. 1 lett. d RALCSP (periodo di pesca)
Seeforelle +4 keine Schonzeit 40 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
trota marmorata +3 ganzjährig geschont entfällt — ganzjährig geschont art. 22 cpv. 1 RALCSP
Regenbogenforelle +3 keine Schonzeit 22 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
Bachsaibling +3 keine Schonzeit 22 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
Seesaibling +4 keine Schonzeit kein Fangmass art. 22 cpv. 1 RALCSP
salmerino namaycush (trota canadese) keine Schonzeit 28 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
Äsche +4 ganzjährig geschont 40 cm art. 2 cpv. 2 RALCSP (periodo e zone); art. 22 cpv. 1 e cpv. 10 RALCSP (misura minima e quote)
Felchen +3 keine Schonzeit 30 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
Egli +4 keine Schonzeit 18 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
Aal +3 ganzjährig geschont entfällt — ganzjährig geschont art. 22 cpv. 1 RALCSP
Hecht +3 keine Schonzeit 45 cm art. 22 cpv. 1 RALCSP
gambero indigeno +3 ganzjährig geschont im Kantonsrecht nicht geführt art. 20 cpv. 1 RALCSP
gamberi non indigeni im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt art. 20 cpv. 2-4 RALCSP
Zander +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Trüsche +2 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Wels +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Karpfen +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Schleie +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Alet im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Rotauge +2 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Brachsme im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Barbe +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Nase im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Lachs im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Coregone bondella +1 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Agone +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Alborella +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Pigo +3 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt
Altre specie esotiche +2 im Kantonsrecht nicht geführt im Kantonsrecht nicht geführt

„+n" heisst: In n Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Werte — Konkordatsseen, Grenzstrecken, Bergseen. Details auf der jeweiligen Artseite. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Kanton Tessin

Wie gemessen wird

Das RALCSP bestimmt nicht, wie die Länge eines Fisches gemessen wird: Die einzigen Messvorschriften der Verordnung betreffen den Garndurchmesser und die Maschenweite der Netze (all. 1 art. 4 und all. 2 art. 4 RALCSP). Es gilt daher die Bundesregel von Art. 2 Abs. 2 VBGF (SR 923.01): Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der natürlich ausgebreiteten Schwanzflosse. Art. 22 cpv. 2 RALCSP hält zudem fest, dass es während des Fischens verboten ist, Fische mitzuführen, die kürzer sind als das für das befischte Gewässer geltende Fangmindestmass, und dass solche Fische auch nicht als Köder verwendet werden dürfen.

Erlasse, auf denen diese Seite fusst

Für den Kanton Tessin wurden 4 Erlasse im Volltext ausgewertet, dazu das Bundesrecht. Jeder Wert in der Tabelle trägt seine Fundstelle.

Rechtsgrundlage 1
Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (923.110)
Fassung
stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e gamberi indigeni del 26 giugno 1996 (923.100)
Fassung
stato 1° dicembre 2024 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 3
Decreto esecutivo concernente le zone di protezione pesca 2025-2030 del 9 ottobre 2024 (923.250)
Fassung
stato 1° gennaio 2025
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 4
Convenzione del 19 marzo 1986 tra la Confederazione Svizzera e la Repubblica Italiana per la pesca nelle acque italo-svizzere (RS 0.923.51)
Fassung
conclusa il 19 marzo 1986, entrata in vigore il 1° aprile 1989
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 5
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Was wir offen lassen

Ein Rechtsportal ist nur so viel wert wie seine ehrlichen Lücken. Diese Punkte liessen sich aus dem amtlichen Erlass nicht abschliessend klären — wir nennen sie, statt einen Wert zu raten:

Häufige Fragen

Wo stehen die Schonzeiten für den Kanton Tessin?

Massgeblich ist Regolamento di applicazione della legge cantonale sulla pesca e sulla protezione dei pesci e dei gamberi indigeni del 15 ottobre 1996 (stato 6 febbraio 2026 (raccolta delle leggi aggiornata al BU 27/2026 del 07.08.2026)). Diese Seite gibt die Werte daraus wieder, jeweils mit Fundstelle. Verbindlich ist immer der amtliche Erlass in seiner geltenden Fassung.

Was gibt der Bund vor?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur Mindestdauern in Wochen — Forellen 16 Wochen in fliessenden Gewässern und 12 in stehenden, Seesaibling 8, Felchen 6, Äsche 10. Beginn und Ende legen die Kantone fest. In Art. 2 VBGF stehen Fangmindestmasse, die die Kantone erhöhen, aber nicht unterschreiten dürfen.

Gelten die Werte im ganzen Kanton Tessin?

Nein. Für 24 Arten gibt es Gewässer mit eigenen Werten — typischerweise Konkordatsseen, Grenzstrecken und Bergseen. Die Abweichungen stehen auf der jeweiligen Artseite unter „Abweichende Regeln".

Brauche ich für den Kanton Tessin ein Patent?

Die Fangberechtigung heisst hier Fischereipatent. Welche Arten es gibt, was sie kosten und wo du sie beziehst, steht auf unserer Patent-Seite für diesen Kanton.

Gewässer im Kanton Tessin

8 Seen und 3 Flüsse im Kanton Tessin haben je eine eigene Gewässerseite — mit den Schonzeiten und Fangmassen aller Anliegerkantone nebeneinander und, wo der Bund misst, dem Beiss-Index. Bei 2 davon führt Tessin eigene Werte, die der Grundregel oben vorgehen — unten gekennzeichnet.

Weiter

Fischereipatent im Kanton Tessin — welche Berechtigung du brauchst, was sie kostet und wo du sie beziehst. Der Checker „Darf ich fischen?" beantwortet die Frage für ein konkretes Datum. Zum SaNa-Sachkundenachweis.

Trag dir diese Schonzeiten in den Schonzeit-Kalender ein — als Abo für Tessin, das sich jährlich wiederholt. Welche Ausübungsregeln daneben gelten (Nachtfischen, Widerhaken, Köderfisch, Fangstatistik), steht unter Fischereiregeln im Vergleich.

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