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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden legt für den Seesaibling keine eigene Schonzeit fest. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes — und die nennt eine Mindestdauer in Wochen, kein Datum. Beim Mass gilt allein die Untergrenze des Bundes.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

Der Kanton führt für diese Art keine eigene Schonzeit. Es gilt die Vorgabe des Bundes und die Ordnung deines Gewässers.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Appenzell Ausserrhoden — das gilt vor Ort

Schonzeit
nur Bundesvorgabe
Fangmass
nur Bundesvorgabe

Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
im Erlass genannt als: —
KantonAppenzell Ausserrhoden (AR)
Schonzeitnur Bundesvorgabe
Fangmassnur Bundesvorgabe
FundstelleArt. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

Weitere Vorschriften im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fundstelle
Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 VBGF (SR 923.01) — AR regelt nichts Eigenes
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Das Fischereirecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden sieht für Seesaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Seesaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Appenzell Ausserrhoden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Appenzell Ausserrhoden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Überblick