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Schonzeit

Schonzeit Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die Schonzeit für die Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden läuft vom 16.09. bis zum 31.03. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden: vom 16.09. bis zum 31.03

Kantonale Schonzeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Appenzell Ausserrhoden — das gilt vor Ort

Schonzeit
16.09.–31.03.
Fangmass
22 cm

Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)

AngabeWert
Fischart Seeforelle (Salmo trutta lacustris)
im Erlass genannt als: Forellen
KantonAppenzell Ausserrhoden (AR)
Schonzeit16.09.–31.03.
Fangmass22 cm
FundstelleFischereiverordnung AR, Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Seeforelle ist eine Form von Salmo trutta und fällt damit unter den Sammelbegriff «Forellen» der Art. 27/28 FiV. Praktisch ohne Bedeutung: Appenzell Ausserrhoden hat keine Seen. Das erhöhte Fangmindestmass von 26 cm ab 01.01.2027 (bGS 527.21) gilt ausdrücklich nur für Bachforellen und erfasst die Seeforelle nach dem Wortlaut nicht.

Abweichende Regeln im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Appenzell Ausserrhoden. In den folgenden Gewässern gilt für Seeforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI)nicht abschliessend geklärtnicht abschliessend geklärtArt. 2 und Art. 4 Vereinbarung AR/SG (bGS 527.3); Art. 1 Vereinbarung AR/AI (bGS 527.4)

Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI):Es gilt das Recht des zuständigen Nachbarkantons.

Weitere Vorschriften im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Verordnung über die Fischerei (Fischereiverordnung) (bGS 527.2)
Fundstelle
Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2)
Fassung
vom 06.02.1978, in Kraft seit 01.08.1978; aktuelle Version in Kraft seit 30.09.2016 (Beschluss 26.09.2016), Stand 30.09.2016. Keine künftigen Versionen hinterlegt.
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Vom 16.09. bis zum 31.03. Rechtsgrundlage ist Fischereiverordnung AR, Art. 27 Abs. 1 lit. a und Art. 28 Abs. 1 FiV AR (bGS 527.2). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Seeforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Nein. im Kanton Appenzell Ausserrhoden gelten für Seeforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Grenzgewässer unter st. gallischer bzw. innerrhodischer Zuständigkeit (Reviere 5, 18, 22 → SG; Revier 16 → AI). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seeforelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Appenzell Ausserrhoden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seeforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seeforelle wieder frei wird.

Seeforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit".

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