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Schonzeit

Schonzeit Aal im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Aal darf im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht gefangen werden. Das Verbot kommt aus dem Bundesrecht: Die Art ist in Anhang 1 VBGF als gefährdet geführt, und der Kanton hat für sie weder eine Schonzeit noch ein Fangmass festgelegt. Ein kantonales Fangmass besteht für den Aal im Kanton Appenzell Ausserrhoden nicht.

Stand 07. September

Fangverbot des Bundes

Anguilla anguilla ist in Anhang 1 VBGF mit dem Gefährdungsstatus 1 (vom Aussterben bedroht) geführt. Weil weder eine Schonzeit noch ein Fangmindestmass nach Art. 1 oder 2 VBGF besteht, gilt nach Art. 2a Abs. 1 VBGF ein Fangverbot des Bundes.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Für Aal nennt die VBGF weder eine Mindest-Schonzeit noch ein Fangmindestmass. Was gilt, entscheidet allein der Kanton.

VBGF, SR 923.01

Kanton Appenzell Ausserrhoden — das gilt vor Ort

Schonzeit
im Kantonsrecht nicht geführt
Fangmass
im Kantonsrecht nicht geführt
AngabeWert
Fischart Aal (Anguilla anguilla)
im Erlass genannt als: —
KantonAppenzell Ausserrhoden (AR)
Schonzeitim Kantonsrecht nicht geführt
Fangmassim Kantonsrecht nicht geführt
Fundstellekeine kantonale Fundstelle

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Aal wird auch Europäischer Aal genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Anguilla anguilla.

Was du dazu wissen solltest

Kommt in der Fischereiverordnung AR nicht vor. ACHTUNG: Der Aal ist in VBGF Anhang 1 für das Rhein-Einzugsgebiet mit Gefährdungsstatus 1 (vom Aussterben bedroht) geführt und hat weder eine Schonzeit nach VBGF Art. 1 noch ein Fangmindestmass nach VBGF Art. 2. Damit gilt das bundesrechtliche Fangverbot nach VBGF Art. 2a Abs. 1.

Weitere Vorschriften im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Aal im Kanton Appenzell Ausserrhoden?

Das Fischereirecht im Kanton Appenzell Ausserrhoden sieht für Aal keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Aal sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Was passiert, wenn ich den Aal in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aal gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Aal im Kanton Appenzell Ausserrhoden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Appenzell Ausserrhoden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Aal — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Appenzell Ausserrhoden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Aal wieder frei wird.

Aal in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Aal Schonzeit".

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Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Überblick