Zum Inhalt springen

Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau legt für den Seesaibling keine eigene Schonzeit fest. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes — und die nennt eine Mindestdauer in Wochen, kein Datum. Beim Mass gilt allein die Untergrenze des Bundes.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
nur Bundesvorgabe
Fangmass
nur Bundesvorgabe
AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
im Erlass genannt als: Seesaibling (Rötel)
KantonThurgau (TG)
Schonzeitnur Bundesvorgabe
Fangmassnur Bundesvorgabe
FundstelleFiV TG

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

In den Anhängen 2 und 3 FiV nicht aufgeführt. In den Thurgauer Binnengewässern gilt daher die Baseline der VBGF (Art. 1: 8 Wochen Schonzeit, Art. 2: 22 cm Fangmindestmass).

Abweichende Regeln im Kanton Thurgau

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Seesaibling etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)01.11.–31.12.kein FangmassArt. 27 Abs. 1 Bst. e und Abs. 10 SR 923.31
Untersee und Seerheinnur Bundesvorgabenur Bundesvorgabe

Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):Kein Fangmindestmass (Strich in der Tabelle). Vom 31.12., 12.00 Uhr, bis 01.11., 12.00 Uhr, dürfen mit Angelgeräten höchstens 5 Seesaiblinge pro Tag gefangen werden; alle gefangenen Seesaiblinge sind anzulanden.

Untersee und Seerhein:In § 25 Unterseefischereiordnung nicht aufgeführt; nach § 2 Abs. 1 des Vertrags gilt insoweit das innerstaatliche Recht, also die VBGF.

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Thurgau?

Das Fischereirecht im Kanton Thurgau sieht für Seesaibling keine eigene Schonzeit vor. Es bleibt bei der Vorgabe des Bundes nach Art. 1 VBGF und den Vorschriften deines Gewässers.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Der Kanton setzt kein eigenes Fangmass fest. Es gilt die Untergrenze des Bundes nach Art. 2 VBGF, soweit sie diese Art erfasst — und darüber hinaus, was die Vorschriften deines Gewässers vorgeben.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. im Kanton Thurgau gelten für Seesaibling in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick