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Schonzeit

Schonzeit Seesaibling im Kanton Nidwalden

Die Schonzeit für den Seesaibling im Kanton Nidwalden läuft vom 01.10. bis zum 25.12. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Keine Schonzeit

An diesem Datum greift nach Kantonsrecht keine Schonzeit.

Schonzeit im Kanton Nidwalden: vom 01.10. bis zum 25.12

Kantonale Schonzeit im Kanton Nidwalden im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 8 Wochen
Fangmindestmass
22 cm

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Nidwalden — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–25.12.
Fangmass
22 cm

§ 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21)

AngabeWert
Fischart Seesaibling (Salvelinus umbla)
im Erlass genannt als: Rötel (Seesaibling)
KantonNidwalden (NW)
Schonzeit01.10.–25.12.
Fangmass22 cm
FundstelleAB VWS, § 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21)

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Der Seesaibling wird auch Rötel, Rötu oder Balchen-Saibling genannt — gemeint ist immer dieselbe Art, Salvelinus umbla.

Was du dazu wissen solltest

§ 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS schreibt beim Fangmindestmass nur «Rötel». In den Pachtgewässern nennt die kFV den Rötel nicht.

Weitere Vorschriften im Kanton Nidwalden

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee (NG 842.21)
Fundstelle
§ 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21)
Fassung
vom 04.06.2008, in Kraft seit 01.01.2009; aktuelle Version in Kraft seit 01.09.2023 (Beschluss der Fischereikommission vom 26.06.2023)
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling im Kanton Nidwalden?

Vom 01.10. bis zum 25.12. Rechtsgrundlage ist AB VWS, § 18 Abs. 1 Bst. b und § 19 Abs. 1 Bst. b AB VWS (NG 842.21). In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss der Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 22 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Was passiert, wenn ich den Seesaibling in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen oder zu verwerten ist eine Widerhandlung gegen das Fischereirecht und kann gebüsst werden. Wer regelmässig am selben Gewässer fischt, sollte Schonzeiten und Masse vor jeder Saison prüfen — die Kantone passen ihre Erlasse regelmässig an.

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seesaibling gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Seesaibling im Kanton Nidwalden steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Nidwalden erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Seesaibling — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Nidwalden lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Seesaibling wieder frei wird.

Seesaibling in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Seesaibling Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Nidwalden

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