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Fangmass

Fangmass Seesaibling im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau setzt für den Seesaibling kein eigenes Fangmass fest. Es bleibt bei der Untergrenze des Bundes. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

AngabeWert
FischartSeesaibling (Salvelinus umbla)
KantonThurgau (TG)
Fangmass Kantonnur Bundesvorgabe
Untergrenze Bund22 cm
Schonzeitnur Bundesvorgabe
FundstelleFiV TG

Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

So wird gemessen

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Diese Messregel steht in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz gleich — unabhängig davon, welcher Kanton das Mass festgelegt hat. Der Unterschied zur oft gewohnten Messung bis zur Flossengabel beträgt je nach Art rund einen Zentimeter und entscheidet im Grenzfall darüber, ob eine Entnahme zulässig ist.

Was du dazu wissen solltest

In den Anhängen 2 und 3 FiV nicht aufgeführt. In den Thurgauer Binnengewässern gilt daher die Baseline der VBGF (Art. 1: 8 Wochen Schonzeit, Art. 2: 22 cm Fangmindestmass).

Abweichende Masse im Kanton Thurgau

In diesen Gewässern gilt für Seesaibling ein anderes Mass als die kantonale Grundregel:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)01.11.–31.12.kein FangmassArt. 27 Abs. 1 Bst. e und Abs. 10 SR 923.31
Untersee und Seerheinnur Bundesvorgabenur Bundesvorgabe

Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):Kein Fangmindestmass (Strich in der Tabelle). Vom 31.12., 12.00 Uhr, bis 01.11., 12.00 Uhr, dürfen mit Angelgeräten höchstens 5 Seesaiblinge pro Tag gefangen werden; alle gefangenen Seesaiblinge sind anzulanden.

Untersee und Seerhein:In § 25 Unterseefischereiordnung nicht aufgeführt; nach § 2 Abs. 1 des Vertrags gilt insoweit das innerstaatliche Recht, also die VBGF.

An der Kantonsgrenze

Der Seesaibling trägt im Kanton Thurgau kein kantonales Fangmass — jenseits der Grenze schon. Zürich verlangt am Rhein und an der Thur 25 cm. Graubünden verlangt am Rhein 24 cm. St. Gallen verlangt am Bodensee-Obersee und am Rhein 22 cm. Wer dem Wasser folgt, wechselt damit die Regel. Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und 2 weitere führen für diese Art kein eigenes Mass; dort zählen die Vorgabe des Bundes und die Regeln des Gewässers.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie gross muss der Seesaibling im Kanton Thurgau sein?

Der Kanton Thurgau legt kein eigenes Mass fest. Der Bund gibt für diese Art 22 cm vor (Art. 2 VBGF). Die Kantone dürfen dieses Mass erhöhen, aber nie unterschreiten.

Wie wird ein Fisch richtig gemessen?

Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. Das steht so in Art. 2 Abs. 2 VBGF und gilt in der ganzen Schweiz einheitlich. Gemessen wird also nicht bis zur Schwanzflossengabel, sondern bis zu den Spitzen — das macht je nach Art einen guten Zentimeter aus und entscheidet im Grenzfall.

Warum unterscheiden sich die Masse von Kanton zu Kanton?

Weil das Fischereirecht in der Schweiz zweistufig ist. Der Bund legt in Art. 2 VBGF nur eine Untergrenze fest. Die Kantone dürfen sie nach Art. 2 Abs. 4 VBGF erhöhen und auf weitere Arten ausdehnen — und sind dazu sogar verpflichtet, wenn es die nachhaltige Nutzung der Bestände verlangt. Deshalb ist derselbe Fisch im Nachbarkanton mitunter erst später entnehmbar.

Gilt das Mass im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. Abweichende Masse gelten in: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein. Gerade an Konkordats- und Grenzgewässern sowie in Bergseen weicht das Mass regelmässig ab.

Weiter prüfen

Wann der Seesaibling geschont ist, steht auf der Seite Schonzeit Seesaibling im Kanton Thurgau. Ob du an einem bestimmten Tag entnehmen darfst, beantwortet der Checker „Darf ich fischen?". Die passende Hakengrösse für Seesaibling zeigt die Hakengrössen-Tabelle.

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