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Schonzeit

Schonzeit Bachforelle im Kanton Thurgau

Die Schonzeit für die Bachforelle im Kanton Thurgau läuft vom 01.10. bis zum 28.02. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Fangmindestmass beträgt 25 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen.

Stand 07. September

Erlaubt — bitte prüfen

In einzelnen Gewässern dieses Kantons gelten abweichende Regeln — siehe die Tabelle unten.

Schonzeit im Kanton Thurgau: vom 01.10. bis zum 28.02

Kantonale Schonzeit im Kanton Thurgau im Jahresverlauf

Bund und Kanton — beide Ebenen

Bundesrecht — die Untergrenze für die ganze Schweiz

Schonzeit
mindestens 16 Wochen in fliessenden Gewässern und in Stauhaltungen, 12 Wochen in stehenden Gewässern
Fangmindestmass
35 cm in grösseren stehenden Gewässern unter 800 m Meereshöhe, 22 cm in den übrigen Gewässern

VBGF, SR 923.01 · Art. 1 und 2

Kanton Thurgau — das gilt vor Ort

Schonzeit
01.10.–28.02.
Fangmass
25 cm

§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 1 und Anhang 3 Ziff. 1 FiV

AngabeWert
Fischart Bachforelle (Salmo trutta fario)
im Erlass genannt als: Forellen
KantonThurgau (TG)
Schonzeit01.10.–28.02.
Fangmass25 cm
FundstelleFiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 1 und Anhang 3 Ziff. 1 FiV

Werte nach Kantonsrecht über der Untergrenze des Bundes. Die Vorschriften deines Gewässers können strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Anhang 2 FiV lautet «1. Oktober bis Ende Februar»; in Schaltjahren also bis 29.02. Anhang 2 und 3 verwenden den Sammelbegriff «Forellen». Der Entscheid der Jagd- und Fischereiverwaltung zum Rhein vom 05.01.2023 versteht darunter «Bach-, Fluss-, Seeforellen».

Abweichende Regeln im Kanton Thurgau

Die oben genannten Werte sind die Grundregel für Thurgau. In den folgenden Gewässern gilt für Bachforelle etwas anderes — bei Konkordats- und Grenzgewässern ist das die Regel, nicht die Ausnahme:

Gilt fürSchonzeitFangmassFundstelle
Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See)01.11.–10.01.60 cmArt. 27 Abs. 1 Bst. c SR 923.31
Untersee und Seerhein01.10.–31.12.35 cm§ 25 Abs. 1 Unterseefischereiordnung (SR 0.923.411)
Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein)nicht abschliessend geklärtnicht abschliessend geklärtEntscheid der Jagd- und Fischereiverwaltung TG vom 05.01.2023
Grenzstrecken Sitter und Thur zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen01.10.–15.03.25 cmArt. 7 Abs. 3 der Interkantonalen Vereinbarung TG/SG (RB 923.2)
Goldach zwischen Staatsstrasse Nr. 1 (Teilstück St. Gallen–Goldach) und Einmündung in den Bodensee (Grenzgewässer TG/SG)nicht abschliessend geklärthöchstens 40 cmArt. 9 der Interkantonalen Vereinbarung TG/SG (RB 923.2)

Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See):Fangmindestmass seit 01.02.2026 60 cm (IBKF-Beschluss vom 25.06.2025, V des UVEK vom 09.12.2025, AS 2025 858; zuvor 50 cm). Schonzeiten beginnen und enden um 12.00 Uhr. Fangmindestmass gemessen bei zusammengelegter Schwanzflosse.

Untersee und Seerhein:Schonzeit beginnt und endet um 12.00 Uhr des angegebenen Tages.

Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein):Der Entscheid vom 05.01.2023 legte für den Rhein fest: Schonzeit 01.09. bis 31.01., Fangmindestmass 35 cm für Bach-, Fluss- und Seeforellen, höchstens 2 Forellen pro Tag und 10 pro Kalenderjahr, Verpächter können weiter einschränken. Ziff. 5 des Entscheids befristet diese Bestimmungen ausdrücklich bis 31.01.2026. Ein Nachfolgeentscheid war am 31.07.2026 amtlich nicht auffindbar, obwohl die Seite der Jagd- und Fischereiverwaltung die reduzierte Forellenfischerei weiterhin als geltend beschreibt. Deshalb hier als unbekannt geführt — vor dem Fischen bei der Jagd- und Fischereiverwaltung oder beim Verpächter nachfragen.

Grenzstrecken Sitter und Thur zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen:Tabelle nennt «Fluss- und Bachforellen». Gilt für die in Art. 7 Abs. 1 bezeichneten Grenzstrecken; im Übrigen richtet sich die Fischereiausübung nach den Vorschriften des Kantons mit der Fischereihoheit (Art. 2).

Goldach zwischen Staatsstrasse Nr. 1 (Teilstück St. Gallen–Goldach) und Einmündung in den Bodensee (Grenzgewässer TG/SG):Zwischen dem 1. September und dem Beginn der Forellenschonzeit sind zusätzlich alle Forellen mit einer Länge von mehr als 40 cm geschützt (Kürfenster nach oben). Schonzeit und Fangmindestmass selbst richten sich nach Art. 2 der Vereinbarung nach den Vorschriften des Kantons, dem die Fischereihoheit im betreffenden Abschnitt zusteht.

Weitere Vorschriften im Kanton Thurgau

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage 1
Fischereiverordnung (FiV) (RB 923.11)
Fundstelle
§ 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 1 und Anhang 3 Ziff. 1 FiV
Fassung
vom 13.12.2022, in Kraft seit 01.01.2023 (Stand 01.01.2023); Anhänge 1–3 als PDF unter https://www.rechtsbuch.tg.ch/api/de/versions/2593/annexes
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext
Rechtsgrundlage 2
Verordnung vom 24. November 1993 zum Bundesgesetz über die Fischerei (SR 923.01)
Fassung
Vom 24. November 1993, Stand am 1. Januar 2021
Quelle abgerufen am
15. August 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Bachforelle im Kanton Thurgau?

Vom 01.10. bis zum 28.02. Rechtsgrundlage ist FiV TG, § 11 Abs. 1 und 2 FiV i. V. m. Anhang 2 Ziff. 1 und Anhang 3 Ziff. 1 FiV. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Wie gross muss die Bachforelle sein, damit man sie mitnehmen darf?

Das Fangmindestmass beträgt 25 Zentimeter. Fische werden von der Kopfspitze bis zu den Spitzen der natürlich ausgebreiteten Schwanzflossen gemessen, Krebse vom Stirnschnabel bis zum Schwanzende. (Art. 2 Abs. 2 VBGF). Untermassige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel im ganzen Kanton Thurgau?

Nein. im Kanton Thurgau gelten für Bachforelle in einzelnen Gewässern abweichende Regeln: Bodensee-Obersee (schweizerisches Ufer, Halde und Hoher See), Untersee und Seerhein, Rhein (Thurgauer Abschnitt unterhalb Stein am Rhein), Grenzstrecken Sitter und Thur zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen, Goldach zwischen Staatsstrasse Nr. 1 (Teilstück St. Gallen–Goldach) und Einmündung in den Bodensee (Grenzgewässer TG/SG). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln".

Was gibt der Bund vor und was der Kanton?

Der Bund nennt in Art. 1 VBGF nur eine Mindestdauer in Wochen und in Art. 2 VBGF ein Fangmindestmass in Zentimetern. Beginn und Ende der Schonzeit legen die Kantone fest — sie dürfen die Schonzeit verlängern, auf weitere Arten ausdehnen und die Masse erhöhen, aber nie darunter gehen. Deshalb steht auf dieser Seite beides nebeneinander.

Weiter prüfen

Mit dem Checker „Darf ich fischen?" prüfst du für ein konkretes Datum, ob Bachforelle gerade entnommen werden darf — mit Fundstelle. Das Fangmass für Bachforelle im Kanton Thurgau steht auf einer eigenen Seite, und das Fischereipatent im Kanton Thurgau erklärt, welche Berechtigung du überhaupt brauchst.

Mehr zur Art: Bachforelle — Steckbrief, Köder und Technik. Alle Schonzeiten im Kanton Thurgau lassen sich als Kalender abonnieren — mit Erinnerung, sobald Bachforelle wieder frei wird.

Bachforelle in anderen Kantonen

Alle Kantone nebeneinander stehen in der Übersicht „Bachforelle Schonzeit".

Andere Fischarten im Kanton Thurgau

Alle Schonzeiten und Fangmasse im Kanton Thurgau im Überblick